Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Rechtslage bei Verwendung eines landwirtschaftlichen (Traktor) Anhängers am Defender

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    #16
    AW: Rechtslage bei Verwendung eines landwirtschaftlichen (Traktor) Anhängers am Defen

    @windentot


    Ich glaube nicht, dass es für alle unter "Punkt6.:Land- oder forstwirtschaftliche Zwecke sind" aufgeführten Betriebe eine Previligierung gibt.:FF

    Gruß Marc

    Kommentar


      #17
      AW: Rechtslage bei Verwendung eines landwirtschaftlichen (Traktor) Anhängers am Defen

      ich folge dir nicht ganz, meinst du die biomasse?
      lohnunternehmen auf alle fälle nicht

      Kommentar


        #18
        AW: Rechtslage bei Verwendung eines landwirtschaftlichen (Traktor) Anhängers am Defen

        priveligierung ist an fläche, tierbestand und betriebsstätte gebunden.
        trotzdem darf der `bauer´ dann den zulassungsfreien anhänger nicht zu umzugshilfe benutzen.
        oder als fasnetswagen.

        Kommentar


          #19
          AW: Rechtslage bei Verwendung eines landwirtschaftlichen (Traktor) Anhängers am Defen

          Nö, ich meinte eher die Nebenerwerbslandwirte. Die bekommen oftmals erst garkeine Previligierung und fallen trotzdem unter die Regelung. Diese Betriebe sind ja auch nachhaltig auf Gewinn ausgerichtet, erfüllen aber oft nicht den hohen Anforderungsstandart für eine Previligierung.

          Gruß Marc

          Kommentar


            #20
            AW: Rechtslage bei Verwendung eines landwirtschaftlichen (Traktor) Anhängers am Defen

            hast recht und für die wäre s ja auch am sinnvollsten mit dem landy den hänger ziehen zu dürfen. haben ja meinst nicht so einen 200 ps monstertrecker.

            Kommentar


              #21
              AW: Rechtslage bei Verwendung eines landwirtschaftlichen (Traktor) Anhängers am Defen

              Ich habe einen Freund, welcher eine Pferdezucht hat. Der hat so etwa 80 Pferde und den hat in den letzten 20Jahren eine Previligierung nicht interessiert. Mittlerweile versuchen ihm die Ämter das Leben schwer zu machen. In erster Linie gehts da um illegale Lagerung von Pferdemist auf dem Hof. Jetzt hat er schon einige Tausend € Strafe zahlen müssen. Mit einer Previligierung dürfte er offiziell den Mist im Hof lagern. Er hat schon zwei Anträge gestellt und die sind beide abgelehnt worden. Hängt irgendwie mit dem Businessplan und Gewinn zusammen. Die Grösse des Betriebes und der Flächen würde dicke ausreichen und als Betrieb würde ich das schon bezeichnen.
              Ich frage mich nur, ob der Freund jetzt schon 20 Jahre illegal mit Traktor und nichtzugelassenem Anhänger unterwegs war.

              Gruß Marc

              Kommentar


                #22
                AW: Rechtslage bei Verwendung eines landwirtschaftlichen (Traktor) Anhängers am Defen

                das frag mal lieber nicht so laut.... also hier in bawü bekäme er keine priveligirung weil (ausschliessliche) pferdehaltung nicht zur ´landwirtschaftlichen urprodukion´gehört. deshalb gewerblich, mit 19 prozent mwst übrigens

                Kommentar


                  #23
                  AW: Rechtslage bei Verwendung eines landwirtschaftlichen (Traktor) Anhängers am Defen

                  p. s. bei zuchttieren geht s schon allerdings muss die gewinnerzielungsabsicht gegeben sein. soll heissen: ein wesentlicher anteil des einkommens muss aus der pferdehaltung kommen.
                  das ist aber meistens nicht so, sind halt sau teuer die ficher..

                  Kommentar


                    #24
                    AW: Rechtslage bei Verwendung eines landwirtschaftlichen (Traktor) Anhängers am Defen

                    Hallo Leute, eins verstehe ich bei der ganzen Diskussion nicht:
                    Warum fragt ihr nicht bei der jeweiligen örtlichen Verkehrspolizei nach.
                    Kostet ja nichts.
                    Meine Meinung zu dem Thema aufgrund eigener Recherchen, als mein 90er zur LOF umgebaut wurde:
                    Ein Landwirtschaftlicher Anhänger hat eigentlich IMMER eine DIN-Zugöse.
                    Anhänger mit Kugelkopfkupplung gelten stets als PKW-Anhänger.
                    Wenn der Landy mit einer Rockinger-Maulkupplung ausgerüstet ist, darf er unabhängig von der max. Geschwindigkeit eines Anhängers IMMER max. 3,5 to ziehen.
                    Wer mehr ziehen will, braucht ein Druckluftbremsanlage, da Anhänger über 3,5 To immer nicht mehr auflaufgebremst, sondern druckluftgebremst sind.
                    So etwas gibt es auch, die Frage ist nur, wieviel Geld der geneigte Interessent ausgeben will.
                    Dann wird die max. Gespanngeschwindigkeit der möglichen Anhängelast eben entsprehend begrenzt. Landwirtschaftliche Anhänger dürfen meist eh nur max. 40 km/h fahren.
                    Das Zugfahrzeug darf eben immer nur so schnell fahren, wie es beim Anhänger erlaubt ist.


                    Bis 4000 kg max. Anhängelast stehen bei mir "mit durchgehender Bremsanlage" im Handbuch. Aber bis 6 to soll es auch gehen, dann aber wohl nur bis 40 km/h. Schneller würde ich selbst mir einem Drehschemelanhänger nicht fahren. Und: wir haben doch eine Untersetzung, da reicht der 5. Gang untersetzt sowieso nur bis etwa 40 km/h.
                    Zuletzt geändert von Landylothar; 24.03.2013, 20:12.

                    Kommentar


                      #25
                      AW: Rechtslage bei Verwendung eines landwirtschaftlichen (Traktor) Anhängers am Defen

                      Zitat von windentot Beitrag anzeigen
                      also nach meinung der schutzmänner die mich hochgenommen haben,
                      ist die sache mit den landwirtschaftlichen anhänger nur legal wenn: du landwirt "mit priveligirung" bist, der landi als lkw oder zugmaschine zugelassen ist, und die fahrt: " rein landwirtschaftliche zwecke verfolgt"
                      bei mir mit + 200 kühen alles gegeben :kl

                      aber der anhänger war ein 3 achser mit 5 to leer: 3 points + 200 euronen >k
                      ,
                      Die Punkte hast Du nicht bekommen, weil Du einen landwirtschaftlichen Anhänger gezogen hast, sondern weil Du mit Sicherheit keine 5 to Anhängelast (und mehr) im Fahrzeugschein-/brief eingetragen hast.
                      Oder aber das Fahrzeug ist als LKW zugelassen und Du hast den Anhänger am Wochenende gezogen. Darüberhinaus braucht man für das Ziehen von Drehschemelanhängern den Füherschein im Scheckkartenformat, wo das Ziehen von Anhängern mit getrennten Achsen erlaubt ist, wenn man keine FS-Klasse II (alt) hat.
                      Wenn dem so ist, sollte man aber nicht sauer auf die Polizei sein........Die Schupos sehen ja nicht, wieviele Kühe Du auf dem Hof hast und das spielt für die Beurteilung Deines Gespanns vor Ort auch gar keine Rolle.

                      Ich bin auch kein Landwirt und fahre laut Fahrzeugbrief einen Defender als Land- und forstwirtschaftliche Zugmaschine.
                      Und weil ich kein Landwirt bin, habe ich anstelle des grünen Kennzeichens ein ganz normales schwarzes Exemplar. Mit Privilegierung hat das alles nichts zu tun, mann muss nur mal ein bisschen in den Gesetzen lesen...im Schein der Lampe...:o

                      Kommentar


                        #26
                        AW: Rechtslage bei Verwendung eines landwirtschaftlichen (Traktor) Anhängers am Defen

                        Die örtliche Polizei zu fragen, halte ich für die denkbar schlechteste Wahl. Ich habe den Eindruck, die Polizisten haben zum Teil absolut keinen Schimmer von der Matherie. Einem Bekannten welcher einen Traktor mit schwarzer Nummer hat, wurde auf unserer Polizeiwache mal erklärt, wenn er einen Heuballen auf den Anhänger laden würde, dann wäre das ja ein landwirtschaftlicher Zweck und er könne den Anhänger so mit 25 km/h Schild fahren. Da fass ich mir nur noch an den Kopf. So Beamte kann man doch nicht ernst nehmen.
                        Lothar, dass ein LoF-Anhänger immer eine DIN-Öse hat halte ich für ein Gerücht. Da gibt gar keine Vorschrift drüber. Der kann auch an der Ackerschiene befestigt sein oder auf einer Kugelkupplung. Es kommt lediglich auf die Nutzung an.
                        Bis 25 km/h gehen auch mehr als 3,5 to. Sogar Silierwagen mit Tandemachse haben noch Auflaufbremsen.
                        Bei Deiner LoF Zugmschine handelt es sich um eine LoF im Sinne der Fahrzeuggattung. Da das immer noch keinen Aufschluss über die Nutzung gibt, kannst Du da auch nicht ohne Weiteres einen anhänger mit 25 km/h Schild dranhängen. Dann wäre ja jeder Pferdefuzzi oder Brennholzwerber fein raus.

                        Aber im Grunde geht es darum , herauszufiltern, ob es sich um einen LoF-Betrieb handelt, wenn das FA das steuerlich durch ein grünes Kennzeichen anerkennt, es einer Previligierung bedarf, oder ob ein Gewerbeschein oder ähnlicher Nachweis schon ausreicht.

                        Gruß Marc

                        Kommentar


                          #27
                          AW: Rechtslage bei Verwendung eines landwirtschaftlichen (Traktor) Anhängers am Defen

                          Sorry,
                          Dann habe ich das hier alles falsch verstanden.
                          Ich würde mir einen solchen landwirtschaftlichen Anhänger -gebraucht -entsprechend meines Bedarfs kaufen, ggfs. auf 3,5 To ablasten und gleich mit schwarzem Kennzeichen versichern.
                          Dann sind alle Probleme gelöst.
                          Man fährt ja auch nicht Defender, um Steuern zu sparen, sondern weil es Spaß macht, oder?
                          Mein Defender ist durch den Umbau zur LoF keinesfalls günstiger im Unterhalt geworden.
                          Denn noch ist das Thema "Kfz-Steuer" nicht entschieden.
                          Dafür können mir jetzt die Umweltzonen am A... vorbeigehen.

                          Kommentar


                            #28
                            :-) Ich wollte mir doch nur eine Maul Kupplung an den landy schrauben um mit dem drehschemel wagen des Nachbarn mein Brennholz aus dem Wald holen....
                            Viele Grüsse
                            Peter

                            __________________________________________________ ______________________
                            ich lebe in meiner eigenen Welt - aber das ist schon ok, man kennt mich dort....

                            Kommentar


                              #29
                              AW: Rechtslage bei Verwendung eines landwirtschaftlichen (Traktor) Anhängers am Defen

                              Ja, eben.....

                              Kommentar


                                #30
                                AW: Rechtslage bei Verwendung eines landwirtschaftlichen (Traktor) Anhängers am Defen

                                Zitat von ninetylandy Beitrag anzeigen
                                Ich habe einen Freund, welcher eine Pferdezucht hat. Der hat so etwa 80 Pferde und den hat in den letzten 20Jahren eine Previligierung nicht interessiert. Mittlerweile versuchen ihm die Ämter das Leben schwer zu machen. In erster Linie gehts da um illegale Lagerung von Pferdemist auf dem Hof. Jetzt hat er schon einige Tausend € Strafe zahlen müssen. Mit einer Previligierung dürfte er offiziell den Mist im Hof lagern. Er hat schon zwei Anträge gestellt und die sind beide abgelehnt worden. Hängt irgendwie mit dem Businessplan und Gewinn zusammen. Die Grösse des Betriebes und der Flächen würde dicke ausreichen und als Betrieb würde ich das schon bezeichnen.
                                Ich frage mich nur, ob der Freund jetzt schon 20 Jahre illegal mit Traktor und nichtzugelassenem Anhänger unterwegs war.

                                Gruß Marc




                                Kommentar

                                Lädt...
                                X