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Rechtslage bei Verwendung eines landwirtschaftlichen (Traktor) Anhängers am Defender

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    Rechtslage bei Verwendung eines landwirtschaftlichen (Traktor) Anhängers am Defender

    Hallo,
    theoretisch ist es ja kein Problem einen Anhänger aus dem landwirtschaftsbereich mit Ringöse an einen Defender zu hängen.
    Klar ist mir die Einhaltung der 25 km/h
    Darf ich das damit dann im Strassenverkehr fahren?
    Viele Grüsse
    Peter

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    ich lebe in meiner eigenen Welt - aber das ist schon ok, man kennt mich dort....

    #2
    AW: Rechtslage bei Verwendung eines landwirtschaftlichen (Traktor) Anhängers am Defen

    Solange Du nicht schneller als 25 km/h fährst und der Anhänger im angehängtem Zustand max. 3500 kg wiegt (aktuelles Gewicht): JA.
    Achso, Sicht nach hinten sollte Dir ja klar sein (langer Spiegelarm, Aufsteckspiegel).

    Ich hatte mal mit einem Bekanntem über solche Sachen geredet, seines Zeichens Prüf-Ing mit grünem Kittel (also leider hier im Westen der BRD nicht Eintragungsberechtigt für Sonderabnahmen). Es würde die Möglichkeit bestehen für bestimmte Geschwindigkeitsbereiche auch höhere Anhängelasten an bestehenden Anhängezugvorrichtungen eingetragen zu bekommen. So z.Bsp. 6000 kg bis 25 km/h, oder so....

    Gruß, der Feger
    Ohne Navi unterwegs :-(

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      #3
      AW: Rechtslage bei Verwendung eines landwirtschaftlichen (Traktor) Anhängers am Defen

      Danke, hm was bringt denn so ein kleiner Drehschemelwagen wie ihn die Landwirte hinter ihren kleinen Traktoren hängen auf die Waage?


      Nachtrag - mal kurz im Ebay gesucht - vergleichbare Hänger wie er hier so genutzt wird bringt schnell 7 to auf die Waage.... :O
      Zuletzt geändert von habjetzteinen; 24.03.2013, 11:05.
      Viele Grüsse
      Peter

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      ich lebe in meiner eigenen Welt - aber das ist schon ok, man kennt mich dort....

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        #4
        AW: Rechtslage bei Verwendung eines landwirtschaftlichen (Traktor) Anhängers am Defen

        Kommt drauf an. Manche haben ein zul. GG von um die 5 to, haben vielleicht allerhöchstens 1500 kg Leergewicht.
        Andere bis zum Beispiel 10 to (auflaufgebremst) haben dann sicherlich schonmal 2 to oder mehr...

        Gruß, der Feger
        Ohne Navi unterwegs :-(

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          #5
          AW: Rechtslage bei Verwendung eines landwirtschaftlichen (Traktor) Anhängers am Defen

          Wenn Du einen Land- oder Forstschaftlichen Betrieb hast, dann bildet der Defender mit 25 km/h Anhänger einen LOF-Zug im Sinne der StVO. Das setzt zudem vorraus, dass eine ABE für den Anhänger vorhanden ist. Ausnahme stellen Anhänger dar, welche erstmalig ich glaube vor dem 1.April 1961 in den Verkehr gekommen sind.
          Ist das nicht der Fall, so muss der Anhänger, sofern er über 6 km/h bewegt werden soll ordnungsgemäß versichert und versteuert werden.

          Gruß Marc

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            #6
            AW: Rechtslage bei Verwendung eines landwirtschaftlichen (Traktor) Anhängers am Defen

            @ninetylandy
            Es geht mir nicht um die Anschaffung des Hängers - den haben ja so viele hier im Dorf - mir gings eher nur ums ziehen desselben ohne auf die Zeit des Hängereigentümers angewiesen zu sein.
            Viele Grüsse
            Peter

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              #7
              AW: Rechtslage bei Verwendung eines landwirtschaftlichen (Traktor) Anhängers am Defen

              also nach meinung der schutzmänner die mich hochgenommen haben,
              ist die sache mit den landwirtschaftlichen anhänger nur legal wenn: du landwirt "mit priveligirung" bist, der landi als lkw oder zugmaschine zugelassen ist, und die fahrt: " rein landwirtschaftliche zwecke verfolgt"
              bei mir mit + 200 kühen alles gegeben :kl

              aber der anhänger war ein 3 achser mit 5 to leer: 3 points + 200 euronen >k
              ,

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                #8
                AW: Rechtslage bei Verwendung eines landwirtschaftlichen (Traktor) Anhängers am Defen

                @Hab
                Es ging mir auch nicht um die Anschaffung eines Anhängers. Ich habe nur geschrieben, unter welchen Vorraussetzungen wer, was, wie schnell fahren darf. Wenn Du einen Landwirtschaftlichen Betrieb hättest, dürftest Du natürlich auch die Anhänger Deiner Nachbarn ziehen. Dazu müsstest Du lediglich ein Folgekennzeichen eines deinem Betrieb zugehörigen Fahrzeugen auf den Anhänger machen.

                @windentot
                Gewerbliche Landwirtschaft setzt meines Wissens nach nicht unbedingt eine Previligierung vorraus. Diese bringt natürlich Vorteile bezüglich der Arbeitszeiten beim Ernteeinsatz und der Lagerung von Mist usw. Habe ich nicht automatisch einen Landwirtschaftlichen Zug, wenn mir das FA eine Grüne Nummer zuteilt? Du scheinst da ja tiefer im Thema drin zu stecken.

                Gruß Marc

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                  #9
                  AW: Rechtslage bei Verwendung eines landwirtschaftlichen (Traktor) Anhängers am Defen

                  Nu wirds interessant.
                  darf ich als Hobbyferdehalter einen 25 km Anhänger mit Mist in der entsprechenden
                  Geschwindigkeit auf öffentlichen Strassen bewegen?
                  Die Frage stell ich mir seit längerem, da ich einen ausgedienten Miststreuer als
                  zwischenlager/Entsorgungsfarzeug zur Verfügung hätte.
                  Gruß, Ede

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                    #10
                    AW: Rechtslage bei Verwendung eines landwirtschaftlichen (Traktor) Anhängers am Defen

                    Da sag ich mal definitiv nein. Du kannst wohl ein 6 km/h Schild an den Anhänger machen, allerdings darfst Du dann auch nur 6 km/h fahren. Dann bist Du aus allem raus.

                    Gruß Marc

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                      #11
                      AW: Rechtslage bei Verwendung eines landwirtschaftlichen (Traktor) Anhängers am Defen

                      Danke, wenn auch für ne unschöne Antwort.
                      Dann kann brauch ich mir den Anhänger nicht sinnlos auf den Hof zu stellen.
                      Gruß, Ede

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                        #12
                        AW: Rechtslage bei Verwendung eines landwirtschaftlichen (Traktor) Anhängers am Defen

                        die sache mit der pivilegierung ist die das man dann im rechtlichen sinne ein landwirt ist. hobbypferdehalter zählen nicht dazu. z. B. darf der eigentlich auch keinen zaun im aussenbereich bauen. landwirtschaftlicher zug wird s nicht durch die grüne nummer. nur steuerfrei =)=) Aber mit einer pkw zulassung geht garnix. also: landy mit lkw oder zugmaschine - möglich
                        gleiche karre als pkw - no way:sn vesteh ´s wer will....

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                          #13
                          AW: Rechtslage bei Verwendung eines landwirtschaftlichen (Traktor) Anhängers am Defen

                          Lkw zulassung hab ich,
                          trotzdem bin ich nur Hobbypferdehalter, kein Landwirt

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                            #14
                            AW: Rechtslage bei Verwendung eines landwirtschaftlichen (Traktor) Anhängers am Defen

                            das es nicht erlaubt ist heisst ja auch nicht das es nicht geht:v
                            blos halt nicht erwischen lassen

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                              #15
                              AW: Rechtslage bei Verwendung eines landwirtschaftlichen (Traktor) Anhängers am Defen

                              Iss schon klar daß es geht ,
                              aber bei den Tickets die von der Rennleitung dafür verteilt werden,
                              geb ich lieber einmal im Jahr nem Bauern das Geld fürs Mistfahren.
                              Da ist die Kohle sinnvoll angebracht, und ich hab weder Arbeit noch Ärger damit.;)

                              Gruß, Ede

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