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bei meinem 3,9 RRC, Baujahr 92 (ursprünglich aus Italien stammend) hat der TÜV die fehlende Leuchtweitenregulierung bemängelt. Vor zwei Jahren war das noch kein Thema. Anscheinend gibt es aber die Möglichkeit eine Ausnahmegenehmigung zu erlangen.
Meine Frage an euch: Hat jemand von euch schon ähnliche Erfahrungen gemacht und/oder besitzt schon eine Ausnahmegenehmigung?
Hach ja die beschützende Werkstätte....
Dein Auto hatte ab Werk eine Boge "Hilfsfeder" die das Heck hoch hält auch wenn was schweres im Kofferraum liegt.
Das funktioniert wie ein Niveaulift für arme. Vermutlich musste wegen dem keine Leuchtweitenregulierung drin sein.
Woher sollte das ein Diplom Ingenieur Fahrzeugtechnik so etwas wissen?
PS: Habe grade keine Plakette bekommen, da die Bremsen zwar einwandfrei funktionieren aber nicht (Zitat) "...mehr schön aussehen."
>k
Muss ich die Scheiben wohl mal Lackieren - nur welche Farbe soll ich nehmen?
looking for a new guardian angel, mine is overstrained - Gruß Alex
Aber:
Wenn der Wagen '92 nach Italien so ausgeliefert wurde und in der Zwischenzeit dann hier, dürfte das nach EU-Recht wohl nicht zu beanstanden sein.
Ich habe mit einem ganz anderen Auto (Bj 91-96) folgende Erfahrung gemacht: Es gibt vom Hersteller keine Ersatzteile mehr für die (immer) defekten LWRs, aber einen Schrieb: Damit kann dann der Tüvvie das eintragen/ ignorieren.
Oder, viel einfacher: Den Werkstatt-tüv beim lokalen Dorfschmied interessiert das nicht die Bohne ob die LWR funzt. (Sind aber nicht vom TÜV, sondern andere Vereinigung)
Wenn Du den schon importiert hast und alles, dann such Dir einen anderen Prüfer. Da er in der EU zugelassen war, ist das auch hier OK. Oder hatte er mal Luftfederung und Du hast sie ausgebaut? Dann liegt der Fall anders.
Gruß
Carsten
1 RR is never enough, just 1 runnin would be fine!
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