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Kein Tüv mit Sitzschienenverlängerung???

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    #16
    AW: Kein Tüv mit Sitzschienenverlängerung???

    Mal abgesehen davon,dass das überhauptnicht jeder Prüfer darf.
    Einmaligen Sonnenaufgang beobachtet
    Kein Foto gemacht,Nichts gepostet

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      #17
      AW: Kein Tüv mit Sitzschienenverlängerung???

      Bisher bin ich davon ausgegangen: Sitzschiene = Veränderung/nicht bauartgeprüftes Teil = Eintragung oder ABE-Erlöschen. Die Erlebnisse beim Einbau von Sportsitzen gibt es hier ja zu lesen. Seit wann soll das plötzlich alles anders sein? Was ist denn jetzt Phase??? Das der dritte Dienstweg "darüber hinwegsehen" oder "eintragen" immer irgendwo geht - ganz klar.

      @Klaus: Ich merke ... ich kann noch viel lernen.
      Zuletzt geändert von DerMarcus; 07.03.2013, 12:23.
      Weil das Zündschloss links sitzt!
      landyblog.de

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        #18
        AW: Kein Tüv mit Sitzschienenverlängerung???

        Ja, das tut schon weh... =)

        Grüße
        Thomas
        Signatur... Was schreib ich da nur?

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          #19
          AW: Kein Tüv mit Sitzschienenverlängerung???

          Der deutsche TÜV, ein Hort des Wahnsinns und der Willkür ...
          [ ... das Grauen hat einen Namen ... ]

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            #20
            AW: Kein Tüv mit Sitzschienenverlängerung???

            Mein :) hat sich geweigert, Sitzschienenverlängerungen in den Neuwagen einzubauen.
            Begründung: Das darf ich nicht, bekomme ich nicht eingetragen ...

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              #21
              AW: Kein Tüv mit Sitzschienenverlängerung???

              Ich kann mich nur den Ausführungen von Tyrone anschließen,mach einen großen Bogen um jede TÜV-Prüfstelle,
              fahr zur KÜS od.zur DEKRA.

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                #22
                AW: Kein Tüv mit Sitzschienenverlängerung???

                Zitat von DerMarcus Beitrag anzeigen
                Bisher bin ich davon ausgegangen: Sitzschiene = Veränderung/nicht bauartgeprüftes Teil = Eintragung oder ABE-Erlöschen.
                So war es mir auch bekannt. Und als alter Schisser, bin ich im letzten Jahr zum TÜV gefahren und habe meine Sitzschienenverlängerungen vorgestellt. Es sind die 4-Kantrohre, nicht die einfachen Bleche.

                Nach langem hin und her, gab es ein grundsätzliches Ja, aber die Schrauben musste ich tauschen gegen Schrauben bestimmter Güte und Kennung. Die mitgelieferten Schrauben hatten keine DIN-Kennung. Also gemacht und wieder hin und eingetragen bekommen.

                SC
                Wenn nicht wir, wer dann?

                Kommentar


                  #23
                  AW: Kein Tüv mit Sitzschienenverlängerung???

                  Wie sind dem Prüfer denn die Sitzschienenverlängerungen überhaupt aufgefallen?
                  Sind die rot lackiert oder so groß, das man beim Einsteigen daran hängen bleibt?
                  Es wäre ja schon erstaunlich, wenn der Prüfer zu jedem Fahrzeug die originale Sitzschiene kennt ...

                  Viele Grüße

                  Sailor
                  Land-Rover Lightweight Diesel,
                  ex Königl. Landmacht der Niederlande

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                    #24
                    AW: Kein Tüv mit Sitzschienenverlängerung???

                    Zitat von Still Crazy Beitrag anzeigen
                    So war es mir auch bekannt. Und als alter Schisser, bin ich im letzten Jahr zum TÜV gefahren und habe meine Sitzschienenverlängerungen vorgestellt. Es sind die 4-Kantrohre, nicht die einfachen Bleche.

                    Nach langem hin und her, gab es ein grundsätzliches Ja, aber die Schrauben musste ich tauschen gegen Schrauben bestimmter Güte und Kennung. Die mitgelieferten Schrauben hatten keine DIN-Kennung. Also gemacht und wieder hin und eingetragen bekommen.

                    SC
                    Hallo SC

                    Für Sitze sind 8.8er Schrauben vorgesehen.
                    Nur mal so zur Info für die anderen ;-)

                    Gruß Ralf.
                    Nachher ist man immer Schlauer......

                    Kommentar


                      #25
                      AW: Kein Tüv mit Sitzschienenverlängerung???

                      Grüßens zusammen,

                      Also jetzt mal nix durcheinander würfeln.. Wird sehr oft gemacht. Es war früher so, dass deine Betriebserlaubnis gem §18 StvZO erloschen war wenn ein nicht bauartgenehmigtes Bauteil am Fahrzeug war. Jetzt ist es aber so, dass es einfacher geworden ist, man muss nur wissen wie. Die Betriebserlaubnis erlischt nur wenn einer der 3 Punkte im § 19 StVZO abweicht, dass ist Abgas und Geräuschverhalten, gefährliche Anbauteile die Über die Fahrzeuglänge hinaus gehen, oder das Fahrzeug verkehrsunsicher ist. Hier sind aber NUR die sicherheitsrelevanten Bauteile wie Bremsen Fahrwerk etc gemeint, wenn sie verlottert oder beeinträchtigen wie zu große Reifen, sind.

                      Reifen muss man eintragen weil sie über die Wulst hinaus ragen können oder damit die Lenkung nicht beeinträchtigt wird. sicherheitsrelevant. Fahrwerk auch, damit man nicht abschmiert. und und und...

                      Aber Sitzschienenverlängerung, also bis wie schon erwähnt auf die Schrauben, ist da nix mit anschauen und wenns mitm Sitz im Kofferraum sitzt, hauptsache die Angelpunkte sind mit passenden Schrauben am passenden Ort befestigt. Wenns einer einträgt, schön und gut aber eigentlich rechtlich nicht notwendig. Es sind 8.8 Schrauben von der Bruchlast und Dehnungsverhalten, wie bei AHK. Und auch Du bist als Fahrer eine Ladung, juristisch zumindest:D, ausser du wiegst nix:)

                      Ergo, nix mit Rechtslage von früher mit der neuen von EU vermischen. Weil es gibt jetzt soviele Sachen wos ABEs dazu gibt aus Portugal Spanien Italien und die müssten sie eintragen. Bzw eigentlich tragen sies nicht ein, sie überprüfen nur das es ordnungsgemäß eingebaut wurde und die Zulassungsstelle trägts dann ein, weil die TÜVler keine Beamten mehr sind:D Ist ja eine hoheitliche Aufgabe...:p Zu dieser StvZO gibts dann noch 49 AusnahmeVOs und DDR Zulassungsverordnung und das sprengt hier mal den Rahmen alles hinzuschreiben..:o

                      Schöne Grüße Klaus

                      Kommentar


                        #26
                        AW: Kein Tüv mit Sitzschienenverlängerung???

                        So pauschal kann ma das auch wieder nicht sagen da Sitz und Rückhaltesystem bei ``modernen Fahrzeugen ´´Teil der BE sind . Die haben dann aber auch meistens Airbags und so´n Krempel verbaut.
                        Gruß Manfred

                        Do what you want , but do it with Style

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                          #27
                          AW: Kein Tüv mit Sitzschienenverlängerung???

                          Moin ,
                          heute Tüv mit Scheelmann,Sitzschienenerlängerung und anderen Schmankerl'n ohne Probleme!
                          Gruß Uwe

                          Kommentar


                            #28
                            AW: Kein Tüv mit Sitzschienenverlängerung???

                            @SchnuffiKlaus
                            So einfach, wie Du das siehst, ist das nicht.
                            In §19 Abs.2 Satz 2 heisst es: "...wenn eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer zu erwarten ist."
                            Also nicht nur das, was Du schreibst. Das ist so ein Gummiparagraph, wie §1 der StVO.

                            Ein Kfz muss vom Fahrersitz aus sicher gesteuert werden können. Ist das nicht der Fall, dann kann eine Verkehrsgefährdung vorliegen.

                            Das könnte angenommen werden, wenn eine Sitzschienenverlängerung ohne Gutachten verbaut ist. Weder eine Statische Berechnung, noch ein Zertifikat über die Materialgüte liegen dann vor und daher kann der Prüfer, wie auch der Verkehrspoilzist vom schlimmsten Fall ausgehen. Der Sitz könnte rausreissen.
                            Wenn der ein gesundes Augenmaß hat, wird er das nicht tun, aber es wäre durchaus legitim.

                            Gruß Marc

                            Kommentar


                              #29
                              AW: Kein Tüv mit Sitzschienenverlängerung???

                              So so SchnuffiKlaus, der Fahrer ist also mittlerweile Ladung.

                              Dann sieh mal zu, dass Du Dich auch schön mit einem Spanngurt sicherst. Und denk an die nötige Vorspannkraft.

                              Rückhalte einrichtungen sind ja nur für die Fahrgäste oder Personen gedacht, die darfst Du ja nicht verwenden.:v


                              Klaus, wenn ich Deine Beiträge manchmal lese....

                              Zitat SchnuffiTD5
                              "Zu dieser StvZO gibts dann noch 49 AusnahmeVOs und DDR Zulassungsverordnung und das sprengt hier mal den Rahmen alles hinzuschreiben.."

                              Bitte verschone uns mit weiteren derartigen Behelligungen!

                              Kommentar


                                #30
                                AW: Kein Tüv mit Sitzschienenverlängerung???

                                Zitat von ninetylandy Beitrag anzeigen
                                So so SchnuffiKlaus, der Fahrer ist also mittlerweile Ladung.

                                Dann sieh mal zu, dass Du Dich auch schön mit einem Spanngurt sicherst. Und denk an die nötige Vorspannkraft.
                                Der Spanngurt für Fahrer und Mitfahrer und -innen (aber nicht aussen ?) ist doch schon lange Vorschrift. Zumindest fühle ich mich manchmal von meinem Gurt ziemlich eingespannt.

                                Ob mein Defender mich als Ladung, Fahrer, Person oder nervtötenden Störfaktor seiner Eigenständigkeit betrachtet, entzieht sich leider (oder zum Glück) meiner Kenntnis.

                                Und wenn man immer vom schlimmsten Fall ausgehen müsste: es würde der Sitz auch ausreissen, wenn man ohne die Verlängerung mit entsprechender Geschwindigkeit gegen ein entsprechendes Hindernis fährt. Wobei der ausgerissene Sitz dann wohl das kleinste Problem des Fahrers und des Hindernisses wäre.

                                Wie sehr man dem Anspruch "Ein Kfz muss vom Fahrersitz aus sicher gesteuert werden können. Ist das nicht der Fall, dann kann eine Verkehrsgefährdung vorliegen" ausgehen kann, wenn der Fahrer wegen zu langer Beine bei fehlender Verlängerung mit Thrombosen und Krämpfen beglückt das Auto steuert, sein ebenfalls dahin gestellt.

                                Aber angesichts dessen drängt sich nun die Frage auf, ob bei euch Germanen nicht auch der Fahrer vom TÜV abgenommen und eingetragen sein muss, um so etwas zu verhindern und die ABE aufrecht zu halten ... ?

                                Ich glaube immer noch, dass man es mit allem etwas übertreiben kann - und dass die Deutschen mit ihrer Eintragungswut eben dies definitiv auf ein ganz neues Level gehoben haben.

                                Vielleicht
                                [ ... das Grauen hat einen Namen ... ]

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