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AW: Wohnmobilausbau
junge junge das explodiert hier ja
1. sowoghl auf der liste die mir tüf-Süd zugestellt hat als auch mein aktueller Tüf-Ing wil die Stehhöhe.
2. ich mach die WoMo Prüfung mit 5 Sitzen da sind nacher 5 Sitze eingebaut, nur wen ich auf reisen gehe kommen die raus und der innenausbau ERWEITERT.
FA richtet sich nach dem Fahrzeugschein. Aussage zu mir sie versteuern was da drinne steht!, und wen du nur 300€ steuern zahlen must ist das die alte besteuerung... ich rate dir ruhig zu sein dem FA gegenüber bzw aufpassen das da nich irgendwan eine Nachzahlung Rückleufig zum 01.01.2013 eingefordert wird.
zum thema Platz im 110 der is wurscht ich mus
- fest eingebaute Herd /Spühele
- an Hersd stehhöhe 170
- Staugelegenheiten
-Sitzgelegenheiten
-varaibler Tisch (ausklapbar umbaubar egal"
-Schlafgelegenheiten von min 60*120
- Zu und Abwasser
-bewegungsfreiraum von 1m²
so das alles kriegste locker im 110 mit Hubdach unter
Wen du dan die hintere bank rausschmeist und dafür weitere schränke einbaust kein thema so zumindest mein TÜV-Ingi
zum thema Kocher
-Wen Gaskocher braucht er eine Gasprüfung reumliche trennung der Flasche mit entlüftung an der tiefsten stelle damit das gas entweichen kann
- Wen Benzin /Diesel oder Gas muss ein fenster in unmitelbahrer nähe sein das beim Kochen geöffnet wird (mus auch per kleber auf dem Kocher vermerkt weerden)
mein TÜF-Prüfer hat gemeit es gibt kleine elektro kocher die keinen platz brauchen und problemlos gelten.
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AW: Wohnmobilausbau
Zitat von CLH Beitrag anzeigen1. sowoghl auf der liste die mir tüf-Süd zugestellt hat als auch mein aktueller Tüf-Ing wil die Stehhöhe.
Die Broschüre scheint nicht online zu sein.
Und der TÜV Nord will sie nicht.Einmaligen Sonnenaufgang beobachtet
Kein Foto gemacht,Nichts gepostet
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AW: Wohnmobilausbau
Nach Rücksprache mit einem Bekannten vom TÜV (SÜD) ist die Stehhöhe immer noch ein Thema, da kommt man nicht dran vorbei!
Beispiel, MOG mit Sani Koffer, Innenhöhe 1,60 cm, da kann es nach Aussage vom TÜV schon Probleme mit der Zulassung als Womo geben.
Fester Kocher, mich würde dann interessieren ob auch ein Gaskocher (Kartusche) dazu zählt, wenn der Vorschlag Elektrokocher kein Problem darstellt.
In diesem Zusammenhang könnte man sich das Thema Gasflasche, Leitungen, Ort, Belüftung und Gasprüfung sparen.
Falls jemand mit dem Gedanken einer fest eingebauten Gasversorgung spielt, in dem REIMO Katalog ist eine Erklärung drin wie und was nach den
gesetzlichen Bestimmungen verbaut sein muss, kleine Hilfestellung.
Gruß
JensSuche gebrauchte Decken, FUTTER, usw. für Tierheimleben in Not.
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Moin
Offensichtlich arbeitet jeder Prüfer mit anderen Unterlagen. Viele prüfen nach dem Stand von damals, als sie es gelernt haben, andere sind auf dem neusten Stand.
Ich habe den Eindruck, dass die VD TÜV Blatt 740 das Standardwerk für WOMO-Abnahmen ist. Dieses wird auch von anderen Prüforganisationen oft zitiert.
Würde mich mal interessieren, was in der Ausgabe 01.03.2013 so alles steht. Das Thema Stehhöhe wird ja verschieden behandelt.
Das geht von "keine volle Stehhöhe" über "1,70m im Küchenbereich" bis zu "Stehhöhe".
Und da liegt auch das Problem. Wenn beispielsweise der ADAC dem TÜV "Feuer unterm A..." macht, könnte das irgendwann vielleicht bedeuten, dass die Prüfkriterien so Konkretisiert werden, dass nur noch WOMOs mit Voller Stehhöhe akzeptiert werden. Das wäre schade.
Gibt es jemanden, der die aktuelle VD TÜV Blatt 740 hat?
Gruß MarcZuletzt geändert von ninetylandy; 07.03.2013, 09:25.
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hasuatolkien
AW: Wohnmobilausbau
Zitat von ninetylandy Beitrag anzeigenMoin
Offensichtlich arbeitet jeder Prüfer mit anderen Unterlagen. Viele prüfen nach dem Stand von damals, als sie es gelernt haben, andere sind auf dem neusten Stand.
Ich habe den Eindruck, dass die VD TÜV Blatt 740 das Standardwerk für WOMO-Abnahmen ist. Dieses wird auch von anderen Prüforganisationen oft zitiert.
Würde mich mal interessieren, was in der Ausgabe 01.03.2013 so alles steht. Das Thema Stehhöhe wird ja verschieden behandelt.
Das geht von "keine volle Stehhöhe" über "1,70m im Küchenbereich" bis zu "Stehhöhe".
Und da liegt auch das Problem. Wenn beispielsweise der ADAC dem TÜV "Feuer unterm A..." macht, könnte das irgendwann vielleicht bedeuten, dass die Prüfkriterien so Konkretisiert werden, dass nur noch WOMOs mit Voller Stehhöhe akzeptiert werden. Das wäre schade.
Gibt es jemanden, der die aktuelle VD TÜV Blatt 740 hat?
Gruß Marc
Es gab die "unechten Wohnmobile" dazu zählten die ohne Stehhöhe, das gilt schon lange nicht mehr. Die zahlen meist den vollen Pkw Gewichtsbesteuerungstaatszuschlag. Was auch gerechtfertigt ist, den in einem Wohnmobil will und soll man sich aufhalten und das nicht grad in gebückter demütiger Haltung. Also warum schade, das wäre doch nur das von dir genannte Steuerschlupfloch, oder?
Ich hab Stehhöhe im kompletten Landy, nicht nur wie bei den meisten Keilhubdachbesitzern im hinteren Bereich. Demnach sind die Richtlinien doch für was gut, gell.
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Soweit ich weiß, sind Unechte WOMOs jene, welche zwar vom TÜV so abgesegnet wurden, aber vom FA verworfen wurden.
Diese werden aber seit Ende letzten Jahres, sprich nach Änderung des Kfz-Steuergesetzes wieder anerkannt und werden derzeit wieder der WOMO-Steuer zugeführt.
Es gibt natürlich auch unechte WOMOs, welche garnicht umgeschrieben wurden, weil sie die TÜV-Auflagen nicht erfüllen. Die bezahlen natürlich Pkw-Steuer.
Heute zählt für die Versteuerung von WOMOs nur noch das, was im Brief steht.
Mein WOMO ist ein Magirus Mercur mit Koffer und 1,80m Stehhöhe. Wenn ich aber einen Defi als WOMO haben wollte, dann würde mir einer ohne Stehhöhe genügen, wenns der TÜV so akzeptiert. Für mich als Outdoor-Mensch steht nur das Übernachten im Vordergrung und nicht der Luxus.
Steuerschlupflöcher sind legal, soll heissen, wenn der TÜV und das FA den Seegen dazu geben, ist das ok.
Sollte abweichend vom Seegen des TÜVs im Nachhinein etwas umgebaut werden, was nicht mit der Eintragung verträglich ist, so könnte das Steuerhinterziehung bedeuten, was nicht mit einemSteuerschlupfloch zu verwechseln ist.
Das sind ja zwei verschiedene paar Schuhe.
Dir könnte eine Verschärfung der Prüfkriterien sicher egal sein, bei Deinem "Loft". Das ist wohl wahr.
Gruß MarcZuletzt geändert von ninetylandy; 07.03.2013, 11:42.
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Nintylandy hier mal was für dich (falls du über 10m liegst)und alle anderen mit LKW Umbauten zu WoMo´s! Ein Auszug aus den Beförderungsbestimmungen der Scandlines:
Die Tarife finden für Wohnmobile über 10m Gesamtlänge - unabhängig vom Gewicht - Anwendung, wenn dieses Fahrzeug ab Herstellerwerk als Wohnmobil gebaut wurde und die Erstzulassung als Wohnmobil erfolgte. Für Gespanne sind diese Tarife zulässig, wenn sie sich aus o.g. Pkw oder Wohnmobilen und einem Anhänger zusammensetzen. Für Fahrzeuge auf die diese Regelungen nicht zutreffen, gelten unsere Fracht- bzw. Bustarife.
Es gibt also noch andere die Umbauten nicht mögen !!Gruß Manfred
Do what you want , but do it with Style
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Zitat von Kampfschrauber Beitrag anzeigen
Beispiel, MOG mit Sani Koffer, Innenhöhe 1,60 cm, da kann es nach Aussage vom TÜV schon Probleme mit der Zulassung als Womo geben.
und dem FA in die Hände spielen will.
An dem VD-TÜV Blatt hat sich nichts geändert.
Du kannst auch einen Kartuschenkocher festspaxen.
Ob Elektro,Diesel,Gas,ist völlig Wurst.Einmaligen Sonnenaufgang beobachtet
Kein Foto gemacht,Nichts gepostet
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X-Country
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Ein Origo Spirtuskocher lässt sich auch mit ner Schraube fest einbauen. Habe zusätzlich Stehhöhe mit Hubdach, Wassertank im Radkasten, Kleinstbecken und das Abwasser im mobilen Faltkanister. Vorher TüV Blatt besorgt und durch Finabzamt absegnen lassen. Null Probleme bei Abnahme und Steuer.
mfG
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