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Wohnmobilausbau

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    #16
    AW: Wohnmobilausbau

    Moin Jens
    Eine Spüle ist zwingend vorgeschrieben und wenn dann schon keinWasserhahn da ist, sollte zumindest ein Kanister zur Bordausstattung gehören.
    Das Hubdach war bis zum Jahresende Vorraussetzung für die steuerliche Anerkennung beim FA. Hat sich glücklicherweise erledigt. Der TÜV fordert sowas nicht.

    @CLH
    Natürlich kannst Du Dein WOMO als Alltagsfahrzeug nutzen. Es geht um die hintere Sitzbank.
    Das Problem liegt bei den Bauvorschriften. Unter anderem werden hier gefordert:
    1.Schränke/Stauraum
    2.Der Wohnteil muss den überwiegenden Teil des Fahrzeugs einnehmen
    3.und muss den Eindruck eines für Wohnzwecke geeigneten und bestimmten Raumes hervorrufen
    4. alle Sitzplätze, welche während der Fahrt zu besetzen sind, müssen eingetragen sein.
    Punkt 4 sticht sich mit einem 40l Tank hinter dem Fahrersitz.(relativiert sich aber, wenn nach der grossen Tour der Tank wieder rausfliegt)
    Punkt 4 sticht sich mit den Punkten 1, 2, und 3.
    Alle Komponenten müssen fest verbaut sein und das ist schier unmöglich, wenn Du da eine hintere Sitzbank einbaust. Das könnte zum Problem werden.
    Es geht mir auch nicht darum, jemanden an den Pranger zu stellen, bloß sollte sich jeder darüber bewusst sein, was er da gerade betreibt und vor allem nicht noch posten.
    Solche Posts sind immer Futter für Neider und Leute, denen Selbstumbaumobile ein Dorn im Auge sind. Vielleicht liest auch mal jemand vom FA mit.

    Gruß Marc
    Zuletzt geändert von ninetylandy; 06.03.2013, 11:31.

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      #17
      AW: Wohnmobilausbau

      Um Missverständnissen vorzubeugen, möchte ich darauf hinweisen, dass das Wort "Alltagsfahrzeug" in #7 nicht auf die tägliche Benutzung abgestellt war. Vielmehr ging es darum, dass es anders als ein WOMO genutz wird. In diesem Fall als Pkw mit Personenbeförderung im Vordergrund .

      Gruß Marc

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        #18
        AW: Wohnmobilausbau

        Zitat von ninetylandy Beitrag anzeigen
        Um Missverständnissen vorzubeugen, möchte ich darauf hinweisen, dass das Wort "Alltagsfahrzeug" in #7 nicht auf die tägliche Benutzung abgestellt war. Vielmehr ging es darum, dass es anders als ein WOMO genutz wird. In diesem Fall als Pkw mit Personenbeförderung im Vordergrund .

        Gruß Marc




        .....schonmal drann gedacht das auch ein wohnmobil ohne weiteres ein 4 sitzer sein
        kann weil die hintere sitzbank umgelegt werden kann ???
        die kann man nämlich als sitzbank sowohl auch als bett nutzen.

        also mal schön den ball flach halten und hier nicht leute des steuerbetrugs verdächtigen........... :sn

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          #19
          AW: Wohnmobilausbau

          Siggi, jetzt kreier mal nicht wieder irgendwas.
          Lesen, verstehen, nachdenken und dann eventuell was schreiben, was Hand und Fuß hat.=)=)

          das hat ja nun mal nix mit dem CLH seinem WOMO zu tun. Der baut die Sitzbank ein und aus.

          Siggi, Siggi, hoffentlich werde ich nicht mal genauso, wenn ich in Dein Alter komme.

          Gruß Marc

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            #20
            AW: Wohnmobilausbau

            Hallo CLH,

            ich habe letzte Woche beim TÜV angerufen, weil ich unseren neuen 110er zum Womo umbauen möchte.
            Die Voraussetzungen für die Wohnmobileinstufung bei der Versicherung sind:
            1. 170cm Stehhöhe im Bereich des Küchenblocks (unserer bekommt ein Klappdach)
            2. Sitzgelegenhait an einem Tisch, wobei die Sitzgelegenheit auch zum schlafen umgeklappt werden darf
            3. Schlafgelegenheit
            4. Küchenblock mit Spüle
            5. Einbauten müssen fest verbaut sein
            6. wohnlicher Eindruck (Glaubwürdigkeit)

            Für die Einstufung als Womo beim Finanzamt kommt zu den obigen Punkten noch ein fest eingebauter Kocher hinzu. Diese Forderung gab es vor einigen Jahren noch nicht auch wurde bisher keiner meiner Campingbusse vom Finanzamt begutachtet, aber ist wohl jetzt so. Danach wird dann das Fahrzeug nach Gewicht und Schadstoffklasse besteuert, was bei Deinem 110er TDI 300€ pro Jahr sein dürfte. Aber wie gesagt für die Versicherung reichen die Punkte 1-6 würde Dir aber ein Gespräch mit dem TÜV Prüfer Deines Vertrauens empfehlen (oder auch mit mehreren).

            Viele Grüße,
            Ronny

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              #21
              AW: Wohnmobilausbau

              Ne Ronny, das ist eben nicht mehr so.
              Bie der Besteuerung von WOMOs sind die Finanzämter seit Ende letzten Jahres an den Eintrag im Kfz-Schein gebunden. Is nix mehr mit Vorführen beim FA. Auch die Stehhöhe ist nicht mehr vorgeschrieben. Die wollte das FA immer haben. Ich habe eine Info vom TÜV-Süd, da steht auch nichts von Stehhöhe drin.

              Gruß Marc

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                #22
                AW: Wohnmobilausbau

                Zitat von ninetylandy Beitrag anzeigen
                Siggi, jetzt kreier mal nicht wieder irgendwas.
                Lesen, verstehen, nachdenken und dann eventuell was schreiben, was Hand und Fuß hat.=)=)

                das hat ja nun mal nix mit dem CLH seinem WOMO zu tun. Der baut die Sitzbank ein und aus.

                Siggi, Siggi, hoffentlich werde ich nicht mal genauso, wenn ich in Dein Alter komme.

                Gruß Marc



                da brauch ich nix zu kreieren.du unterstellst leuten in tread 10 sie würden ein steuerschlupfloch nutzen wenn sie ihr wohnmobil als alltagsauto nutzen...........



                und auch wenn man die sitzbank ausbaut um etwas zu transportieren ist es wohl sehr weit hergeholt von steuerschlupfloch zu reden.
                was machen denn die leute die unbedingt eine LKW zulassung wollen,aber unbedingt 5 sitzplätze brauchen und jeden sonn-und feiertag
                mit einem anhänger rumdüsen müssen............und dann auch noch beleidigt sind das sie einen prozess gegen das finanzamt verlieren......








                ich hoffe für dich das du mindestens so alt wirst wie ich.............denn soooo alt ist das auch wieder nicht...........

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                  #23
                  AW: Wohnmobilausbau

                  Zitat von Ronny1973 Beitrag anzeigen
                  .
                  Die Voraussetzungen für die Wohnmobileinstufung bei der Versicherung sind:
                  Die Versicherung versichert das,was im Schein steht.
                  Einmaligen Sonnenaufgang beobachtet
                  Kein Foto gemacht,Nichts gepostet

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                    #24
                    AW: Wohnmobilausbau

                    Hallo Marc,
                    das ist ja interessant. Hast Du die Info aus einer Broschüre die beim TÜV ausliegt oder persönliches Gespräch? Für mich persönlich gehen die 6 Punkte in Ordnung, bis auf den fest eingebauten Kocher. Den hätte ich halt zum Abnahmetermin fest eingebaut und später dann eine Herausnehmlösung daraus gemacht, da man ja doch meist draussen kochen will (aber nicht 2 Kocher dabeihaben will).

                    Viele Grüße,
                    Ronny

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                      #25
                      AW: Wohnmobilausbau

                      Hallo Ronny,

                      hier ist der Link zu meinem Leitfaden: http://www.wohnmobiltips.de/pdf/TUEVInfoblatt.pdf


                      Hallo Siggi,

                      es geht hier um einen Fall, und zwar um den des CLH. Der baut sich nach belieben mal eine Rücksitzbank ins Wohnmobil ein und hat dann zusätzlich 3 Sitzplätze, welche nicht genehmigt sind. Wären diese 3 Sitzplätze genehmigt, so hätte er sicher keine WOMO-Zulassung bekommen. Das sticht sich.
                      Es gibt wohl bei sehr großen WOMOs neben dem WOMO-Teil auch großzügige Fahrgasträume, allerdings reicht im Fall des 110ers der Platz bei weitem nicht aus, dass man den Wohnbereich noch realistisch darstellen könnte.
                      Da im Falle des CLH beim Einbau der Sitzbank der Nutzen des Wohnbereiches in den Hintergrund rückt, ist das Fahrzeug als Pkw zu bewerten und somit zweckentfremdet.
                      Also faktisch reicht das für den Tatbestand der Steuerhinterziehung. Und das darf man dann auch so sagen, wie es ist.

                      Wenn man aus einem Pkw-Kombi oder Bus Sitzbänke zum Transport von Gütern ausbaut, dann sind diese zum einen Eingetragen, und zum anderen greift hier das Günstigkeitsprinzip. Dann ist es faktisch so, dass man, obwohl man den Pkw als LKW nutzt, die Pkw-Steuer entrichtet. Gegen Geschenke wird wohl kein FA etwas haben.
                      Wenn man die eierlegende Wollmilchsau will, dann muss man halt den höchsten Steuersatz bezahlen und das ist der des Pkw.

                      Ausserdem bist Du schon über 50...

                      Gruß Marc
                      Zuletzt geändert von ninetylandy; 06.03.2013, 16:33.

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                        #26
                        AW: Wohnmobilausbau

                        Zitat von ninetylandy Beitrag anzeigen
                        Hallo Ronny,

                        hier ist der Link zu meinem Leitfaden: http://www.wohnmobiltips.de/pdf/TUEVInfoblatt.pdf


                        Hallo Siggi,

                        es eht hier um einen Fall, und zwar um den des CLH. Der baut sich nach belieben mal eine Rücksitzbank ins Wohnmobil ein und hat dann zusätzlich 3 Sitzplätze, welche nicht genehmigt sind. Wären diese 3 Sitzplätze genehmigt, so hätte er sicher keine WOMO-Zulassung bekommen. Das sticht sich.
                        Es gibt wohl bei sehr großen WOMOs neben dem WOMO-Teil auch großzügige Fahrgasträume, allerdings reicht im Fall des 110ers der Platz bei weitem nicht aus, dass man den Wohnbereich noch realistisch darstellen könnte.
                        Da im Falle des CLH beim Einbau der Sitzbank der Nutzen des Wohnbereiches in den Hintergrund rückt, ist das Fahrzeug als Pkw zu bewerten und somit zweckentfremdet.
                        Also faktisch reicht das für den Tatbestand der Steuerhinterziehung. Und das darf man dann auch so sagen, wie es ist.

                        Wenn man aus einem Pkw-Kombi oder Bus Sitzbänke zum Transport von Gütern ausbaut, dann sind diese zum einen Eingetragen, und zum anderen greift hier das Günstigkeitsprinzip. Dann ist es faktisch so, dass man, obwohl man den Pkw als LKW nutzt, die Pkw-Steuer entrichtet. Gegen Geschenke wird wohl kein FA etwas haben.
                        Wenn man die eierlegende Wollmilchsau will, dann muss man halt den höchsten Steuersatz bezahlen und das ist der des Pkw.


                        Gruß Marc
                        Solche Besserwisser wie DU EINER BIST HAB ICH ECHT GEFRESSEN...........

                        Nutze lieber deinen LKW nur privat weil er ja eh auf dein Geschäft angemeldet ist wenn wir hier so Erbsen zählen wie Du das gerne machst.

                        Mein WOMO hat auch 4 Sitzplätze eingetragen und wo liegt das Problem, ich kann auch meine Sitzbank rausbauen verschraub dann meine Sanitärbox und kann den ganzen Müll der hier zum Teil geschrieben wird einfach runterspülen und dann an der nächsten Entsorgungsstation loswerden. In diesem Sinne ich bin kein Steuerhinterzieher und Du kannst nicht alles Wissen bzw. geh nicht von Dir selber aus.

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                          #27
                          AW: Wohnmobilausbau

                          Zitat von ninetylandy Beitrag anzeigen
                          Hallo Ronny,

                          hier ist der Link zu meinem Leitfaden: http://www.wohnmobiltips.de/pdf/TUEVInfoblatt.pdf


                          Hallo Siggi,

                          es geht hier um einen Fall, und zwar um den des CLH. Der baut sich nach belieben mal eine Rücksitzbank ins Wohnmobil ein und hat dann zusätzlich 3 Sitzplätze, welche nicht genehmigt sind. Wären diese 3 Sitzplätze genehmigt, so hätte er sicher keine WOMO-Zulassung bekommen. Das sticht sich.
                          Es gibt wohl bei sehr großen WOMOs neben dem WOMO-Teil auch großzügige Fahrgasträume, allerdings reicht im Fall des 110ers der Platz bei weitem nicht aus, dass man den Wohnbereich noch realistisch darstellen könnte.
                          Da im Falle des CLH beim Einbau der Sitzbank der Nutzen des Wohnbereiches in den Hintergrund rückt, ist das Fahrzeug als Pkw zu bewerten und somit zweckentfremdet.
                          Also faktisch reicht das für den Tatbestand der Steuerhinterziehung. Und das darf man dann auch so sagen, wie es ist.

                          Wenn man aus einem Pkw-Kombi oder Bus Sitzbänke zum Transport von Gütern ausbaut, dann sind diese zum einen Eingetragen, und zum anderen greift hier das Günstigkeitsprinzip. Dann ist es faktisch so, dass man, obwohl man den Pkw als LKW nutzt, die Pkw-Steuer entrichtet. Gegen Geschenke wird wohl kein FA etwas haben.
                          Wenn man die eierlegende Wollmilchsau will, dann muss man halt den höchsten Steuersatz bezahlen und das ist der des Pkw.

                          Ausserdem bist Du schon über 50...

                          Gruß Marc




                          heeee .......... :sn ich bin über 60................. =) (HS

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                            #28
                            AW: Wohnmobilausbau

                            @Hasu...
                            Das hat mit Besserwisserei nichts zu tun. Ich lasse mir nur nicht gerne ein A für ein O vormachen. Aber unqualifizierte Bemerkungen Deinerseits bin ich schon aus anderen Freds gewohnt, daher kann mich das nicht belasten.
                            Wenn Dir die Argumente ausgehen, dann halt den Rand und werd nicht unverschämt.

                            Den eigentlichen Sinn meiner Kritik hast Du offensichtlich immer noch nicht verstanden.
                            Es geht in erster Linie darum, dass, wenn man sein Fahrzeug anders nutzt als vorgesehen, man nicht damit hausieren geht.
                            Es bleibt jedem überlassen, was er macht, nur sollte man auch auf Mißstände hinweisen und auch auf deren Rechtsfolgen.
                            Jeder, der mit einem Zweckentfremdeten Fahrzeug auffällt, zieht das Augenmerk auf die Szene.Wie die allgemeine Meinung über schwere Dieselstinker und Steuertricks ist, brauche ich wohl nicht weiter auszuschmücken.
                            Ich halte diesen ganzen Fred für Kontraproduktiv, weil damit mehr Schaden , als Nutzen produziert werden kann. Am Ende werden die Prüfkriterien so festgeschrieben, dass auch in der wohlwollenden Richtung nichts mehr drin ist. Damit ist niemandem gedient.

                            So, und jetzt gehe ich raus spielen.

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                              #29
                              AW: Wohnmobilausbau

                              Spielen............wahrscheinlich allein, oder.........

                              1. Dein Link = uralt die Grundlage für Womo.umbauten
                              2. Wo steht eigentlich dass man sein Womo nur für Urlaub benützen darf
                              3. Unqualifiziert hin oder her das was Du so bringst bringt auch nichts
                              4. Dieselstinker Steuertricks wo sind wir den hier eigentlich
                              5. Prüfkriterien hast Du überhaupt einen Plan davon, oder bist beim TÜV angestellt
                              6. Argumente je nach dem was Du für welche brauchst..........

                              Kommentar


                                #30
                                AW: Wohnmobilausbau

                                Hallo Marc,
                                vielen Dank für den Link/Infoblatt. In der Tat ist diese uralt und teilweise sind die Richtlinine strenger geworden. Als ich 1996 meinen T3 zum Wohnmobil umgebaut habe, da war das Infoblatt noch voll gültig, auch als ich 2000 mir eine Wohnkabine komplett selber gebaut habe. Damals hat man mir auch noch Sitze in der Wohnkabine quer zur Fahrtrichtung eingetragen (was heute nicht mehr neu eingetragen wird). Auch ist das mit den Rückhalteeinrichtungen heute viel schwieriger, als zu Zeiten zu denen das Inforblatt verfasst wurde.
                                Leider ist damit auch der letzte Satz von Abschnitt 6.1 veraltet. Heute wird tatsächlich eine Stehhöhe von 170cm im Bereich des Küchenblock gefordert. Mein T3 war damals ohne Aufstelldach und ohne Hochdach mit Innenhöhe von 146cm ein Wohnmobil (mit herausnehmbarem Küchenkasten). Das geht heute so leider nicht mehr.

                                Leider habe ich weder beim TÜV noch im Internet eine derartige Broschüre nur eben in einer aktuellen Fassung gefunden. Ichdenke auch dass deswegen soviele hier im Forum Probleme oder Enttäuschung beim TÜV erleben.

                                Schönen Abend noch,
                                Ronny

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