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ja bin englisch aber wohne hier mit eine unbefristet arbeitserlaubnis.
grenzversicherung dauert nur 4 woche, so in diese zeit muss ich alles anmelden, wenn nicht ist es Steuerhinterzeihung, oder kann ich das verlangern (versicherung) um geld zu sparen ß denke nicht wegen Steuer, na ja
Ich glaube, die Grenzversicherung kann man nicht verlängern. Frag mal beim ADAC nach. Ich hab mal gehört, das sollen die Einzigen sein, die so eine Versicherung anbieten. Kann sein, dass dieser Service nur für Mitglieder ist.
habe selbst einen 1991 ex MOD 2.5 n/a Diesel, Softtop, den ich aus England mitgebracht hatte (nur V5C Papiere).
Bei der erforderlichen Vollabnahme wurde der Wagen "automatisch" als LKW eingetragen.
Der Motortyp konnte aufgrund fehlender Motornummer nicht identifiziert werden, daher konnte er auch nicht klassifiziert werden, also auch keine Umweltplakette.
Da in Düsseldorf die Umweltzone seit 01.02.2013 ausgeweitet wurde und ich dummer weise täglich ein paar huntert Meter da durchfahren muss, habe ich den Wagen beim TÜV vor zwei Wochen als LoF Zugmaschine umschlüsseln lassen (allerdings ohne grünes Nummernschild um evtl. Ärger mit dem Finanzamt vorzubeugen), wodurch die Plakettenpflicht entfällt :-)
Bin jetzt noch gespannt, wie/ob sich Steuern und Versicherungen ändern...
Mein Tipp:
Falls Du auf eine Umweltplakette angewiesen bist, lass den Wagen gleich als LoF Zugmaschine eintragen :-)
Moin.
Das hört sich ja interessant an. Hast Du denn irgendwelche Umbauten vorgenommen. Normalerweise sind Zugmaschinen zum Ziehen oder Schieben von Lasten geeignet. LoF Zugmaschinen sollten zusätzlich Vorrichtungen zur Aufnahme von Geräten haben. Ohne Unterscheidungsmerkmale wird das Umschlüsseln in der Regel ja schwer.
Caruso, was sagst Du denn zu RiLi 2009/63/EG, Begriffsbestimmungen oder RiLi 2003/37/EG, Art.1 ? Gewisse unterschiedliche Ausstattungsmerkmale zur normalen Zugmaschine hat eine LOF wohl doch.
Gruß Marc
Zuletzt geändert von ninetylandy; 25.02.2013, 12:32.
Gewisse unterschiedliche Ausstattungsmerkmale zur normalen Zugmaschine hat eine LOF wohl doch.
Reduktionsgetriebe
manuell Zuschaltbarer Allrad
Mittendifferentialsperre
Schlammreifen auf Stahlfelgen
Seilwinde an der Front
Diverse Anhängezugvorrichtungen und
Steckdosen am Heck
Einmaligen Sonnenaufgang beobachtet
Kein Foto gemacht,Nichts gepostet
der einzige "Umbau" ist eine Anhängerkupplung.
Der Wagen hatte vorher eine Natokupplung, die ich in D natürlich abnehmen musste.
In der vorderen Stossstange befindet sich noch eine Aufnahme für eine Schubstange aber den TÜV interessierte nur Allrad, Fahrzeuggewicht und die Anhängerkupplung.
Da hast Du mächtig Glück gehabt.Anderen hat man eine Berechnung der Zugleistung und bodenkonstante eine Ackerschiene oder Zapfwelle abverlangt.
Lies mal hier: http://lexetius.com/2011,1400
Da dreht es sich zwar nur um die steuerliche Anerkennung ,aber man achte auf die Argumentation. Soviel zum Thema Unterscheidungsmerkmale.
Mittelerweile sind die Finanzämter an die Feststellungen der Zulassungsbehörde gebunden, sodass man vermuten könnte, dass die Qualität der Eintragungen des TÜVs zukünftig hochwertiger sein wird, als bisher. Zudem muss so ein Vorgang mittlerweile durch den Prüfer ordentlich dokumentiert werden. Diese Doku wird dann auch durch Vorgesetzte stichprobenartig überprüft. Da kann sich kein Prüfer mehr was erlauben abzunehmen, was grenzwertig ist und könnte genauso argumentieren, wie das FA im Link. Es ist immer wieder schön, zu hören, dass es noch unkomplizierte Prüfer gibt, welche nicht direkt ein Fass aufmachen bei solchen Umschreibungen.
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