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TD5 110 9sitzer auf LKW ummelden, WIE
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JohnM
AW: TD5 110 9sitzer auf LKW ummelden, WIE
Zitat von Caruso Beitrag anzeigen
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Mitglied
- 05.12.2012
- 1441
- 86836
- 130ger TD5 Bj.05 291.000km; ´85ger 110 Ex Mod, in Pflege 06er 110er TD5 mit 147.000km
AW: TD5 110 9sitzer auf LKW ummelden, WIE
Zitat von JuLi Beitrag anzeigenOh,oh. Jetzt wird's Zeit für
[ATTACH=CONFIG]82100[/ATTACH]
(Quelle: http://www.mcroth.de/)
Edit sagt:
Nein, war nicht auf Deinen Beitrag direkt bezogen.
Aber auf die Reaktionen, die Du damit provozierst.
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AW: TD5 110 9sitzer auf LKW ummelden, WIE
Zitat von JohnM Beitrag anzeigenkönnen auch LKW der CO2 Besteuerung "zugeführt" werden
Zweitens wird die CO2-Besteuerung erst ab Erstzulassung 01.07.2009 angewendet
und drittens hast du geschrieben er würde gewichtsbesteuert.
Es gibt aber keine kombinierte Gewichts-CO2steuer für LKW unter 3,5t.
Wenn der Wagen also vor diesem Datum zugelassen war,hat der Sachbearbeiter Murks gemacht.
Oder dein Kollege hat falsch gelesen und hat jetzt einen LKW der wie ein PKW besteuert wird.Einmaligen Sonnenaufgang beobachtet
Kein Foto gemacht,Nichts gepostet
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JuLi
AW: TD5 110 9sitzer auf LKW ummelden, WIE
Zitat von chaostage666 Beitrag anzeigenIch steh grad aufm Schlauch was du damit sagen willst...
Würde hier ablenken.
MsJ,
Jörg
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Leute ,wo ist denn das Problem?
Vor, wie nach der Änderung des Kfz-Steuergesetzes zum Jahreswechsel haben die Finanzämter SUVs danach eingestuft, ob sie vornehmlich zum Personentransport oder zum Gütertransport vorgesehen sind. Das gilt sowohl für geschlossene Aufbauten, wie für Dokas mit Pritsche. Das war so, und wird auch weiter so bleiben, da im neuen Steuergesetz der Absatz (12) eingeführt wurde.
@John M
Ist Dein Kollege denn überhaupt beim FA vorstellig geworden um den "LKW" begutachten zu lassen? Wenn das FA einfach eine Mitteilung der Zulassungsbehörde bekommt, dann wird erst mal nach Hubraum besteuert, bis sich der Steuerknecht meldet, bzw. beschwert.
Gruß Marc
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JohnM
AW: TD5 110 9sitzer auf LKW ummelden, WIE
Zitat von ninetylandy Beitrag anzeigenLeute ,wo ist denn das Problem?
Vor, wie nach der Änderung des Kfz-Steuergesetzes zum Jahreswechsel haben die Finanzämter SUVs danach eingestuft, ob sie vornehmlich zum Personentransport oder zum Gütertransport vorgesehen sind. Das gilt sowohl für geschlossene Aufbauten, wie für Dokas mit Pritsche. Das war so, und wird auch weiter so bleiben, da im neuen Steuergesetz der Absatz (12) eingeführt wurde.
@John M
Ist Dein Kollege denn überhaupt beim FA vorstellig geworden um den "LKW" begutachten zu lassen? Wenn das FA einfach eine Mitteilung der Zulassungsbehörde bekommt, dann wird erst mal nach Hubraum besteuert, bis sich der Steuerknecht meldet, bzw. beschwert.
Gruß Marc
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AW: TD5 110 9sitzer auf LKW ummelden, WIE
Könnte durchaus gängig sein. Lt. Strassenverkehrsbehörde und Schlüsselnummer LKW, und nach Auffassung des FA nach Abs .2a ein Pkw und somit CO2 Satz.
Also rein formelle Haarspalterei. Dabei gehts wahrscheinlich darum , zu klären, ob die Bezeichnung "LKW gewichtsbesteuert" strassenverkehrsrechtlich oder steuerrechtlich verstanden werden soll. Aber wenn es ein Fehler Seitens des FA sein wird, so wird ein geänderter Bescheid folgen. Ist einen Rechtsstreit eigentlich nicht wert.
Bin mal gespannt, was dabei raus kommt.
Gruß Marc
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AW: TD5 110 9sitzer auf LKW ummelden, WIE
Zitat von JohnM Beitrag anzeigenIm Bescheid wird das Fahrzeug als LKW gewichtsbesteuert bezeichnet, dann mit Hinweis auf der berühmten Absatz (12) aber trotzdem der höhere CO2 Satz berechnet. Das ganze geht nach inzwischen zwei persönlichen Gesprächen beim FA jetzt vor Gericht.Einmaligen Sonnenaufgang beobachtet
Kein Foto gemacht,Nichts gepostet
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- 05.12.2012
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AW: TD5 110 9sitzer auf LKW ummelden, WIE
Zitat von ninetylandy Beitrag anzeigenKönnte durchaus gängig sein. Lt. Strassenverkehrsbehörde und Schlüsselnummer LKW, und nach Auffassung des FA nach Abs .2a ein Pkw und somit CO2 Satz.
Also rein formelle Haarspalterei. Dabei gehts wahrscheinlich darum , zu klären, ob die Bezeichnung "LKW gewichtsbesteuert" strassenverkehrsrechtlich oder steuerrechtlich verstanden werden soll. Aber wenn es ein Fehler Seitens des FA sein wird, so wird ein geänderter Bescheid folgen. Ist einen Rechtsstreit eigentlich nicht wert.
Bin mal gespannt, was dabei raus kommt.
Gruß Marc
Grüße
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JohnM
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Zitat von Caruso Beitrag anzeigenUm welches Baujahr bzw.Erstzulassungsdatum handelt es sich denn?
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AW: TD5 110 9sitzer auf LKW ummelden, WIE
"Nur mal als kurzer Einwurf - ein Kumpel hat zum Jahreswechsel seinen alten 9-Sitzer zum LKW umgebaut und auch umgemeldet ... gestern kam der Steuerbescheid und der Kollege hat einen dicken Hals weil er mit dem berühmten Absatz jetzt zwar offiziell LKW ist und als LKW gewichtsbesteuert wird, aber den Satz Besteuerung nach CO2 zahlt ... also alle bitte mördermässig Obacht!!! "
"Ist ein 2011er, Zulassung 2012."
Reden wir hier über ein Fahrzeug? Wenn ja, dann war das doch bereits ein LKW bei Erstzulassung.
Da ein LKW nicht zum LKW gemacht werden kann, hat der TÜV scheinbar nur die Sitze ausgetragen. Die Schlüsselnummer konnte er ja schlecht ändern. Da muss ja beim FA erst mal jemand mit der Nase drauf gedeut werden. War Dein Kollege denn nun beim FA oder hat das FA nach Aktenlage eingestuft?
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AW: TD5 110 9sitzer auf LKW ummelden, WIE
Zitat von ninetylandy Beitrag anzeigenWar Dein Kollege denn nun beim FA oder hat das FA nach Aktenlage eingestuft?Zitat von JohnM Beitrag anzeigenDas ganze geht nach inzwischen zwei persönlichen Gesprächen beim FA jetzt vor Gericht.Einmaligen Sonnenaufgang beobachtet
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AW: TD5 110 9sitzer auf LKW ummelden, WIE
OK, wollte da nur mal Gewissheit haben.
Ich frage mich allerdings, welchen Zweck die Klage hat. Gehts um die steuerliche Anerkennung nach §2 Abs. 2a KfzStG und somit um Gewichtsbesteuerung oder gehts um eine formelle Sache, da im Steuerbescheid gleichzeitig von LKW gewichtsbesteuert und CO2 Besteuerung geschrieben wurde, was auf den ersten Blick widersprüchlich ist, aber nach der Änderung des Kfz-Steuergesetzes wohl so vom FA praktiziert wird.
Gruß Marc
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AW: TD5 110 9sitzer auf LKW ummelden, WIE
Zwei persönliche Gespräche heißt ja nicht, dass er das Fahrzeug vom FA-Mitarbeiter begutachten lassen hat. Interessant wäre, ob das FA sich das Fahrzeug (oder Fotos) angeschaut hat und wie die Gespräche verlaufen sind."Heute ist die gute, alte Zeit von morgen."
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