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TDI, Bj. 2003, Zulassung in D
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AW: TDI, Bj. 2003, Zulassung in D
Zitat von siggi109 Beitrag anzeigen
Zitat von siggi109 Beitrag anzeigen
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siggi109
AW: TDI, Bj. 2003, Zulassung in D
Zitat von SirLandy Beitrag anzeigenUnd wie soll das bei einer Arbeitsmaschine xxxx gehen, Deiner Meinung nach? Das Fahrzeug selbst ist Arbeitsmaschine....ungeachtet wohin oder wer es dahin fährt.
Genauso Quatsch.
ich schrub ja schon ............. ,,LABERTASCHE,, wurde ja bereinigt............. :D
es geht ganz klar um eine REALE zulassung als PKW oder LKW...............der treadstarter hats geschrieben und hat kein bock auf ,,spielchen,, .
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- 02.04.2010
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- 130 Crew Cab natürlich mim Rad auf der Haube und natürlich auch hinten am gekürzten Aufbau
AW: TDI, Bj. 2003, Zulassung in D
Ungeachtet der abwatschenden Wortwahl:
Das Fahrzeug beinhaltet per Definition eine Kraftmaschine!
Mich interessiert dennoch brennend wie aus dem Gesamtkunstwerk eine Arbeitsmaschine wird!Leuchtweitenregulierung ist ein Thema für später geborene.
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AW: TDI, Bj. 2003, Zulassung in D
nur mal so ... und korrigiert mich wenn ich falsch liege:
ein TDI aus 2003 wäre doch ein ROW, richtig?
wichtig wäre in dem Zusammenhang doch wohin die dinger im entsprechenden Baujahr verkauft wurden.
Bedeutet ROW dann absolut nix EU, und wenn ja wie kamen die Dinger nach UK?
Wenn in UK zugelassen sollten die doch eigentlich über ne Art ABE oder was vergelichbares verfügen mit der die Zulasung auch in D
möglich sein sollte, oder denk ich da falsch?
Gruß
Axel
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AW: TDI, Bj. 2003, Zulassung in D
Zitat von Arlo Beitrag anzeigenMich interessiert dennoch brennend wie aus dem Gesamtkunstwerk eine Arbeitsmaschine wird!
selbstfahrende Arbeitsmaschinen: Kraftfahrzeuge, die nach ihrer Bauart und ihren besonderen, mit dem Fahrzeug fest verbundenen Einrichtungen zur Verrichtung von Arbeiten, jedoch nicht zur Beförderung von Personen oder Gütern bestimmt und geeignet sind.
Sehr beliebt ist bspw. die SFAM "Meßwagen", ein Fahrzeug mit "Ausrüstung zur Durchführung von Messungen". Auch gut ist der "Übertragungswagen", der Fahrzeugschein wurde dazu mit dem Eintrag "mit festeingebauter Ausrüstung für VHF- UHF- und KW-Funkübertragungen" erstellt. Wohl dem, der lizensierter Funkamateur ist! =)
"...jedoch nicht zur Beförderung von Personen oder Gütern bestimmt und geeignet sind..." klingt erstmal bedrohlich - relativiert sich jedoch nach eingehendem Studium der Zulassungsvorschriften und des Bundesanzeigers.
Bei der SFAM sind 2 Sitzplätze zulässig, außerdem eine beliebige Zahl an Notsitzen. Notsitz heißt, nur Beckengurt.
Weiterhin darf die SFAM keine horrende Zuladung haben, weil sie nicht zum Gütertransport genutzt werden soll. Jedoch ist eine sog. "Hilfsladefläche" zulässig.
Die wiederum definiert sich durch 0,4 x zul. Gesamtmasse. Und bei 3,5to zGG sind das mal eben 1400kg Zuladung...reicht in jedem Fall aus
Schwierig ist lediglich, einen TÜV-Prüfer zu finden der bereit ist sich mit der FZV auseinanderzusetzen und das Fahrzeug entsprechend umzutragen. Meistens erntet man nur ein "das gibts/geht nicht", da hilft dann nur eine Beschwerde bei der vorgesetzten Stelle mit Hinweis auf den staatlichen Prüfauftrag.
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gisli
AW: TDI, Bj. 2003, Zulassung in D
Schwierig ist lediglich, einen TÜV-Prüfer zu finden der bereit ist sich mit der FZV auseinanderzusetzen und das Fahrzeug entsprechend umzutragen. Meistens erntet man nur ein "das gibts/geht nicht", da hilft dann nur eine Beschwerde bei der vorgesetzten Stelle mit Hinweis auf den staatlichen Prüfauftrag.
exakt hier liegt der hase im pfeffer. ich kenne auch jemanden der verzweifelt versucht einen peugeot "g" zu zulassen, er beißt bis jetzt über all auf granit. ich würde das auto nur kaufen wenn er schonmal zugelassen war. alles andere ist graue theorie, die zu nix führt. wenn ich gerichtlich gegen die kameraden vorgehen muß finden die halt eas anderes, mit gewalt funzt da nix. du wirst dich wundern wie gut die tüv stellen miteinander vernetzt sind, die wissen schon ganau was los ist wenn du nur auf den hof fährst (also beim zweiten oder dritten versuch).
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- 24.03.2007
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- Defender 110 -- TDI - Bj. 95; 110er TDI - Bj. 98; S2a, Bj. 64 Diesel; BMW R100RS, Bj 82; BMW R1200GS
AW: TDI, Bj. 2003, Zulassung in D
Hallo,
ich muss den alten Thread nochmals aufwärmen da ich im Moment einen TDI aus UK ins Auge gefasst habe.
Wenn ich die Diskussion richtig zusammenfasse dann kann eine Zulassung in D funktionieren wenn
a. der Weg über Messwagen, Arbeitsmaschine, usw, gegangen wird
b. das Fahrzeug schon einmal in der EU zugelassen war
a.) will ich wenn es irgendwie anders geht nicht machen
b. )wäre der Weg der mir am Liebsten wäre.
Ist es egal wann das Fahrzeug in UK angemeldet war?
Beispiel:
TDI Bj. 2006 wird in UK für ein paar Wochen angemeldet ( ich hab einen Freund über den ich das machen könnte )
Danach kann das Fahrzeug auf jeden Fall in D angmeldet werden, da es eine Zulassung in UK gab.
Habe ich das so richtig verstanden?Grüsse,
Joachim ( grijo )
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AW: TDI, Bj. 2003, Zulassung in D
Joachim; TDI Bj. 2006 wird in UK für ein paar Wochen angemeldet ( ich hab einen Freund über den ich das machen könnte )
Danach kann das Fahrzeug auf jeden Fall in D angmeldet werden, da es eine Zulassung in UK gab.
Genau SO hatte ich es auch vor, jehdoch kam andere Projekte dazwischen. Die ROW-Bezeichnung ist in 1.Linie eine Produktionsbezeichnung von LR.besa mi culo:mi
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Zitat von DeichChief Beitrag anzeigenGenau SO hatte ich es auch vor, jehdoch kam andere Projekte dazwischen. Die ROW-Bezeichnung ist in 1.Linie eine Produktionsbezeichnung von LR.
Reicht eine Zulassung in UK aus, unabhängig vom Baujahr und wann die Zulassung erfolgte?Grüsse,
Joachim ( grijo )
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Ich hatte kopien ähnlicher Papire mir besorgt & stolperte damals damit zum lokalen TüV
Es gab eine "Generelle Zusage".. etc Sie wollten jehdoch kein "Umgebautes Auto vorgestellt" bekommen. War ja auch nicht zweck der Übung
Wie kann ich SICHER sein? Ich habs versucht mit entsprechende Unterlagen aber letzendlich das Vorhaben aus andere Gründe fallen lassen.besa mi culo:mi
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TDI Bj. 2006 wird in UK für ein paar Wochen angemeldet ( ich hab einen Freund über den ich das machen könnte )
Sind ja nicht umsonst EURO-Abgasnormen, die erfüllt werden müssen.
Ich könnte mir gut vorstellen, daß die dann ab einem bestimmten Stichtag EU-weit eingehalten werden müssen für Neuzulassungen.Land Rover Defender exMod (für mich), Dacia Dokker LPG (für die Familie)
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AW: TDI, Bj. 2003, Zulassung in D
Zitat von grijo Beitrag anzeigenBist du sicher das das funktioniert.
Reicht eine Zulassung in UK aus, unabhängig vom Baujahr und wann die Zulassung erfolgte?
Du bist dann nur insofern aus dem Schneider, dass dir hier eine Zulassung nicht verwehrt werden kann.
Trotzdem wird ein Nachweis über das Abgasverhalten verlangt, wenn du etwas Besseres als EURO 0 haben willst.
Liegt der nicht vor, wird "Abgasklasse unbekannt" oder "EURO 0" eingetragen mit den bekannten Folgen bei der KFZ-Steuer.
Liegt der Nachweis nicht vor, du willst aber einen haben, bleibt dir nur, das Auto "aufs Rölleken" zu stellen. Bei einem normalen PKW kostet sowas um 1500,-.
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Euro 0 wäre dann dein 37 € / 100ccm.
Wäre natürlich recht viel, bisher zahle ich für meine TDI als LKW 187,- €
Euro 0 wäre im Moment nicht das Problem, im zweiten Schritt könnte man dann ja eine WOMO Zulassung anstreben .....
Wichtig ist erst einmal unter welchen Vorraussetzungen das Fahrzeug überhaupt zulassungsfähig ist - egal welche Abgasklasse.Grüsse,
Joachim ( grijo )
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AW: TDI, Bj. 2003, Zulassung in D
Zitat von grijo Beitrag anzeigenEuro 0 wäre im Moment nicht das Problem, im zweiten Schritt könnte man dann ja eine WOMO Zulassung anstreben .....
für ein Womo,mit Euro 0.Einmaligen Sonnenaufgang beobachtet
Kein Foto gemacht,Nichts gepostet
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Bin davon ausgegangen dass es dann günstiger wird,
deine Anmerkung lässt mich nun daran zweifeln.....
Wenn du weißt was EURO 0 bei Wohnmobil kostet wäre es hilfreich diese Info gleich mitzugeben....
EDIT: grade gegoogelt, laut Steuerrechner bei Autoscout kostet WOMO mit EURO 0 480,-€Grüsse,
Joachim ( grijo )
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