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immer wieder werden in England Defender mit Baujahr 2000 oder jünger mit einem TDI Motor angeboten.
Bin nun am Überlegen ob ich mir so einen nicht zulege.
Bekommt man diese denn in Deutschland zugelassen?
Was muss man beachten um hier dann bei der Zulassung nicht enorme Probleme zu bekommen.
immer wieder werden in England Defender mit Baujahr 2000 oder jünger mit einem TDI Motor angeboten.
Bin nun am Überlegen ob ich mir so einen nicht zulege.
Bekommt man diese denn in Deutschland zugelassen?
Was muss man beachten um hier dann bei der Zulassung nicht enorme Probleme zu bekommen.
.....nur wenn er schon mal in europa zugelassen war...................... :(
alles andere wäre glaskugellesen............... :v
Bist Du sicher? Bei uns werden mittlerweile sogar Fahrzeuge, welche auf dem Flughafengelände ohne Zulassung bewegt werden, für einen Tag zugelassen, damit diese nach der Aussonderung zugelassen werden können. Dann wird das Datum der Erstzulassung wohl nicht unerheblich sein.
Dieses Bohei bezüglich der Erstzulassung ist wegen der Abgasnorm relevant - also muss man das Fahrzeug so zulassen, dass die Abgasnorm nicht interessiert. Da gibts genug Möglichkeiten; Zugmaschine, LoF Zugmaschine, Arbeitsmaschine,...
Wie sieht es denn aus wenn ich nicht den Umweg über Zugmaschine, usw. machen will,
sondern das Fahrzeug ganz normal anmelden will.
Reicht es dazu, wenn das Fahrzeug im EU Ausland zugelassen ist, bzw. war?
Ist es entscheidend wann die Erstzulassung im EU Ausland war ( wegen Abgasnormen ? )
SirLandy, alter Winkeladvokat. Wusste doch, dass Du uns irgendetwas verschwiegen hattest. Denn um die Abgasnorm kommst Du beim Pkw nicht herum. Alter Fuchs!;)
Man muss sich eben etwas einfallen lassen, um diesen Schwachsinn der tagtäglich in Brüssel zusammengesponnen wird zu umschiffen...
Partikelfilter hier, AGR da...und wenn man den ganzen Schmu mal wissenschaftlich fundiert nachrechnet, versaut der hochmoderne Euro5-Diesel die Umwelt mehr als der 10 Jahre alte Passat mit 1,9TDI "ohne alles".
Zurück zum Thema: Erstzulassung wird aus den ausländischen Papieren übernommen, danach richtet sich dann die einzuhaltende Emissionsklasse. Und wenn das nicht hinhaut, ist eine Zulassung als PKW nicht möglich. Dann muss man halt tricksen - was im Falle der Arbeitsmaschine auch gleich den netten Vorteil der Steuerbefreiung mit sich bringt...;)
,, .....nur wenn er schon mal in europa zugelassen war......................
alles andere wäre glaskugellesen............... ,,
darf man z.b. mit einer zugmaschiene,werkstattwagen etc. und grüner,steuerfreier nummer ins ausland ???
Wo und wie erhält man ein grünes Kennzeichen?
Grüne Kennzeichen werden von der Zulassungsstelle nur dann vergeben, wenn auch eine Genehmigung vom Finanzamt vorhanden ist, die besagt, dass der Fahrzeughalter von der Steuer befreit ist. Alle Fahrzeuge, die ein grünes Kennzeichen haben, dürfen nicht zu anderen Tätigkeiten genutzt werden. Sobald das Fahrzeug, welches ein grünes Kennzeichen hat, zu einem anderen Verwendung genommen wird, so handelt es sich um eine Tat gegen das deutsche Steuergesetz und es wird dann auch strafrechtlich geahndet.
Wichtig zu wissen ist, wenn man ein grünes Kennzeichen haben will, dass diese nur von der Zulassungsstelle ausgegeben werden und erst dann, wenn auch tatsächlich eine Zustimmung von dem jeweiligen Finanzamt vorliegt. In der Regel nehmen also Fahrzeuge sowie Anhänger, die grüne Kennzeichen haben, auch am öffentlichen Straßenverkehr teil. Dann ist zwar eine Steuerbefreiung vorhanden, aber diese ist nicht für die Versicherung gültig. Im Endeffekt bedeutet das, dass alle Fahrzeuge, die grüne Kennzeichen haben, genauso wie die anderen Fahrzeuge, die am Straßenverkehr teilnehmen, versichert sein müssen.
Dass das Fahrzeug als PKW zugelassen werden muss/soll war nicht Gegenstand des Ursprungspostings.
Und ja, natürlich darf man mit grünen Kennzeichen ins Ausland.
.....und wenn man sich erwischen lässt das man den ,,zweck der grünen nummer,, nicht erfüllt wirds teuer............
dann werden steuern nachgezahlt solange man das auto hat...............
So wie es aussieht gibt es den einen oder anderen Trick um ein Fahrzeug zugelassen zu bekommen.
Wie im Post #7 erwähnt würde es mich interessieren ob es auch ganz "normal", als LKW oder PKW geht.
Ist es entscheidend wann das Fahrzeug im EU-Ausland angmeldet war?
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