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rechtliche Beurteilung Rammschutz

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    AW: rechtliche Beurteilung Rammschutz

    @Thilo2

    habe meines tatsächlich über Ebay gekauft incl. Gutachten. Original LR.
    Glück gehabt.
    es gibt keine dumme Fragen, aber dumme Antworten also .........:FF

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      AW: rechtliche Beurteilung Rammschutz

      Das ist nicht nur in Hannover so, sondern überall.
      Grundsätzlich ist das Reserverad keine Ladung.
      Halter mit EG-Typgenehmigung dürfen einfach angebaut werden. Gibt es meines Wissens aber keine.
      Halter mit ABE dürfen angebaut werden und brauchen nicht eingetragen werden, wenn die ABE mitgeführt wird. Kenne ich auch keinen.
      Halter mit Teilegutachten müssen eingetragen werden.Darf jeder Prüfer.
      Halter ohne Gutachten darf hier im Westen nur der aaS vom TÜV eintragen.
      Bei Haltern, welche ohne Reifengröße eingetragen wurden, gilt in Eigenverantwortung, dass die Sicht nach vorne gewährleistet ist.

      Gruß Marc

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        AW: rechtliche Beurteilung Rammschutz

        @ninetylandy

        Ex-Tec gibt an mit ABE zu verkaufen.
        Rest, so wie Du sagst.
        es gibt keine dumme Fragen, aber dumme Antworten also .........:FF

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          AW: rechtliche Beurteilung Rammschutz

          Zitat der Extec Seite:
          "Eine ausführliche Einbauanleitung, alle nötigen Befes*ti*gungsteile und Teilegutachten sind im Lieferumfang enthalten."



          Extec hat keine ABE aber dafür ein Teilegutachten.

          Wie sind die denn die beiden unabhängigen Systeme zur Befestigung des Reserverades umgangen?
          Weiß jemand wie viel Luft man zur erlaubten Sicht bei 7.50er Rad auf der Haube noch ist?
          Kann der Prüfer Ungenauigkeiten (falls vorhanden?) im Gesetzestext (Caruso hat mal einen irgendwo Zitiert)
          zur Ermittlung des Sichtfeldes ausnutzen, um die Halterung nicht eintragen zu können/dürfen?

          Grüße
          Build Boost Break Repeat 😁

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            AW: rechtliche Beurteilung Rammschutz

            @10000days

            Uups, ok dann Teilegutachten statt ABE, auf jeden Fall ist es dann legal und eintragungsfähig.

            Ich schätze das ca. ein ca. 5-7 cm breiterer Reifen immer noch keine "Beeinträchtigung" darstellen würde.
            Ich hatte satt Sicht mit dem 7.50er bis zur Tangente der 12 Meter Marke.
            Bin 1 cm unter der Normgröße 178 cm.
            Wenn der Prüfer nicht will, findet er sicher ein Argument. Ich weis nicht ob man ihn zwingen kann. Willst Du ihm ein Prozess androhen?
            Manchmal hilft es evtl. klar zu machen das der Umsatz an einen anderen gehen wird der es dann einträgt.
            es gibt keine dumme Fragen, aber dumme Antworten also .........:FF

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              AW: rechtliche Beurteilung Rammschutz

              Moin!

              Hier nochmal ein älterer Beitrag von Caruso aus nem andern Forum.

              "Bin grad zufällig drüber gestolpert.Ohne drüber nachzudenken:


              "2 Richtlinie für die Sicht aus Kraftfahrzeugen (sinngemäß)
              2.1 Das Sichtfeld nach vorn gilt als ausreichend, wenn die Sichtgrenze – d.h. die Grenze der Fläche auf der Fahrbahn, die vom
              FzFührer wegen der Bauart des Fz nicht mehr eingesehen werden kann – sich innerhalb eines Halbkreises von 12 m Radius
              (Sichthalbkreis) befindet (Abb. 1).
              2.2 Für die Ermittlung der Sichtgrenze sind die Augen des Fahrzeugführers in einem Punkt (Augenpunkt) vereinigt anzunehmen.
              Dieser Punkt liegt auf einer Senkrechte in 700 mm Höhe über dem unbelasteten, in seiner Mittelstellung befindlichen
              Führersitz. Die Senkrechte ist in 130 mm Abstand von der Vorderkante der Rückenlehne auf der Mittellinie des Sitzes zu
              errichten.
              Von diesem Punkt aus ist die Sichtgrenze auf der Fahrbahn bei leerem Fahrzeug festzustellen.
              Sitze, deren Höhe sich belastungsabhängig verstellen, wie zum Beispiel Schwingsitze, sollen zur Bestimmung des Augenpunktes
              in der Höhe fixiert werden, die einer normalen, vom Fahrzeughersteller angegebenen Fahrposition entspricht; dieses
              Verfahren gilt nicht für selbstfahrende Arbeitsmaschinen und für lof-Zugmaschinen.
              Am Fahrzeug vorhandene Hilfsmittel, die der Sichtverbesserung dienen (zum Beispiel Spiegeleinrichtungen), dürfen bei
              der Ermittlung der Sichtgrenze nicht benutzt werden. Der vom Augenpunkt auf die Fahrbahn gelotete Punkt ist Mittelpunkt
              des Koordinatensystems, in das die Sichtgrenze eingezeichnet wird.
              2.3 Die freie Sicht nach vorn muß von der Grundlinie des Sichtkeils an, die als Sehne auf dem Sichthalbkreis gemessen mindestens
              9,5 m betragen muß, gewährleistet sein (Abb. 1). Sichtbehinderungen durch die vorgeschriebenen Spiegel können
              im allgemeinen unberücksichtigt bleiben."

              Wenn man dieses Zitat googelt, findet man auch eine Forumsdiskussion, die den Text anders interpretiert hat.
              Die sind auf etwa 11m erlaubten Totenwinkel gekommen.
              Habe mich gerade neben ein 70cm Maß gesetzt, soweit ich das in Erinnerung habe, von einem vorherigen Test
              mit nem 7.50er Rad auf der Haube, dürfte das auch noch passen.

              Ist das Gesetz denn so überhaupt noch aktuell?

              Der vom TÜV mit dem ich bis jetzt gesprochen hab, war eigentlich ganz gut drauf...

              ...zumindest an dem Tag.;)

              Er meinte, dass er es eintragen würde, wenn die Sicht passt.

              Grüße
              Build Boost Break Repeat 😁

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                AW: rechtliche Beurteilung Rammschutz

                @10000days
                genau nach den 12 Meter mit den 70 cm, etc. wurde bei mir gemessen.
                Mit dem 7.50 passt es locker, ich habe Recaros, die tragen 1 cm höher auf als die LR-Sitze.
                Ich schrieb bereits das auch ein 5-7 cm breiterer Reifen kein Problem darstellen sollte.
                Es gab reichlich Luft im Sichtfeld als mein Prüfer als Striche auf dem Boden gemacht hatte.

                Übrigens steht in meiner Abnahme keine Reifengröße drauf. Wenn Du also 190 cm bist schaust Du 13 cm von oben herab im Bezug auf meine Größe.
                Deine Sicht dürfte nicht eingeschränkt sein mit einem 285er, allerdings bei einer Normperson von 178 cm würde man genauer hinschauen.
                Ich bin aber überzeugt das man damit immer noch legal ist,
                Ich hatte nach ca 6-7 Meter Bodensicht. Bis zu den Markierungen waren 4-5 Meter. Da hätte ein höherer Reifen max. 1 Meter Bodensicht geraubt, also immer noch im Rahmen der Norm.

                Viel Glück.
                Dein Prüfer kann evtl. meinen anrufen wenn er unsicher ist.
                Bei PN gebe ich Dir seine Daten raus wenn Du Probleme haben solltest..

                Gruß
                es gibt keine dumme Fragen, aber dumme Antworten also .........:FF

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                  AW: rechtliche Beurteilung Rammschutz

                  Wat, von Caruso. Ne, soviel hat der noch nie geschrieben.=)=)

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                    AW: rechtliche Beurteilung Rammschutz

                    Zitat von ninetylandy Beitrag anzeigen
                    Wat, von Caruso. Ne, soviel hat der noch nie geschrieben.=)=)
                    Also er hats auch nur kopiert, aber immerhin ER hat es gemacht.=)

                    Dann scheint dem nicht mehr soviel im Wege zu sein.
                    Falls ich noch mehr Infos brauche, melde ich mich nochmal.
                    Es eilt nur nicht, gibt doch immer was anderes zutun.;)

                    Allerdings muss ich schon sagen, dass individualisieren mehr Spass macht als reparieren.
                    Build Boost Break Repeat 😁

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                      AW: rechtliche Beurteilung Rammschutz

                      Zitat von Ingo Beitrag anzeigen
                      Sach nich es geht um die heldenhafte Eintragung von Plastikbügeln


                      DSC_0043.jpg


                      sieht das nach Plaste aus ?

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                        AW: rechtliche Beurteilung Rammschutz

                        Bei meinem 130er ist das Reserverad ab Werk auf der Haube und ist daher natürlich nicht eingetragen - genauso wie beim110er am Heck.
                        Grüsse
                        Bernie

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                          AW: rechtliche Beurteilung Rammschutz

                          Beim 110er ist es aber duch die Längenangabe im Fahrzeugschein nach vollziehbar.
                          Einmaligen Sonnenaufgang beobachtet
                          Kein Foto gemacht,Nichts gepostet

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                            AW: rechtliche Beurteilung Rammschutz

                            Das bedeutet das ich jedes mal zum TüV darf um mein Dicken neu vermessen lassen wenn ich das Reserverad runter nehme und neu drauf mache bzw. wenn ich gar mal ein neues Rad drauf mache das Schmaler oder dicker ist als das alte? Da druch verschieben sich ja die Masse......

                            Kann ich mir ein TüV Prüfer via Internet i-wo bestellen? Nicht das ich mir i-wo eine Delle ins Auto fah und die abmasse stimmen nicht und die Betriebserlaubniss erlischt....da will man doch auf nummer sicher gehen können und den praktischen TüV Helfer im Bordwerkzeugsatz wissen, damit alles seine Richitg keit im Fahrzeugschein hat.

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