Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

rechtliche Beurteilung Rammschutz

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    #91
    AW: rechtliche Beurteilung Rammschutz

    @siggi109...........ich will nicht auf deine Polemik einsteigen. Gruß Awilin

    @Stil Crazy,
    Dankeschön, habe ich denen zu verdanken die gute Tipps gegeben haben. Sie waren der Antrieb zum Bohren an vielen Stellen.

    Ich habe auch verstanden, und teile deine Meinung, das man nichts veröffentlichen soll, aber per PN die Kontaktdaten weitergeben kann. Immerhin ist das was die Prüfer machen ja nicht illegal.
    Bilder wenn die Arbeitsscheinwerfer dran sind, sieht sonst ziemlich nackt aus.
    Gruß
    Awilin
    es gibt keine dumme Fragen, aber dumme Antworten also .........:FF

    Kommentar


      #92
      AW: rechtliche Beurteilung Rammschutz

      @xcountry,
      sorry, verstehe deine Anmerkung nicht.
      warum soll die Taste klemmen?
      Hat evtl. das eine oder andere Zeichen oder Großschreibung in Foren eine besondere Bedeutung?
      Ich wollte eigentlich die Dinge herausstellen die von besonderem Interesse oder bei mir Grund zur Freude sind.

      ich habe auch Siggi109 Anmerkung nicht verstanden mit dem "RUMSCHREIEN"
      Sorry, das es so komplizierte Regeln gibt ist mir nicht bekannt.

      Ein spanisches Sprichwort sagt: "durch reden verstehen sich die Menschen".
      Ich ergänze jetzt einfach:
      "Durch schreiben anscheinend nicht immer"

      Nichts für Ungut
      Grüße
      Awilin
      es gibt keine dumme Fragen, aber dumme Antworten also .........:FF

      Kommentar


        #93
        AW: rechtliche Beurteilung Rammschutz

        Moin Awilin

        Großschreiben bedeutet das du Schreist, Laut Redest und dein gegenüber mit deiner Lautstärke übertönst.
        Ist nicht nett ;-)

        Noch mal auf die Lampen zurück.
        Zusatzscheinwerfer (Nebelleuchten oder Fernscheinwerfer) müssen nicht eingetragen werden.
        Es gibt Anbauregeln und eine Maximale Anzahl, sowie eine nicht zu überschreitende Lichtstärke.
        Auch die Verschaltung ist geregelt.
        Kann / muss dir alles dein Prüfer mitteilen. Die Prüfstellen haben eine Auskunftspflicht.

        Aber, Eingetragen werden müssen sie nicht !

        Gruß Ralf.

        PS.: Glückwunsch zur Eintragung der Ramme :-)
        Nachher ist man immer Schlauer......

        Kommentar


          #94
          AW: rechtliche Beurteilung Rammschutz

          Moin

          Wusste garnicht, dass Zusatzscheinwerfer eingetragen werden müssen !?
          Ich darf sowohl Nebel- als auch Fernscheinwerfer zusätzlich am Fahrzeug anbringen, wenn sie den Vorschriften entsprechen und nicht vor der Stoßstange und über die Haubenkante überstehen.

          Gruß Marc

          Kommentar


            #95
            AW: rechtliche Beurteilung Rammschutz

            Au,das wird jetzt interessant.
            Wo steht denn,dass die nicht überstehen dürfen?

            zu den Sprichwörtern:
            "Die deutsche Sprache steckt voller Missverständnisse."
            Einmaligen Sonnenaufgang beobachtet
            Kein Foto gemacht,Nichts gepostet

            Kommentar


              #96
              AW: rechtliche Beurteilung Rammschutz

              Nach vorne wegen den Fahrzeugabmessungen.
              Über der Haubenkante, kann ich Dir nicht wiklich beantworten. Es gab damals mal Probleme mit Ralley 2000 auf nem Kadett C-Coupe. Da hat der TÜV-Mann sowas erzählt.

              Gruß Marc

              Kommentar


                #97
                AW: rechtliche Beurteilung Rammschutz

                Zitat von awilin Beitrag anzeigen
                @siggi109...........ich will nicht auf deine Polemik einsteigen. Gruß Awilin

                @Stil Crazy,
                Dankeschön, habe ich denen zu verdanken die gute Tipps gegeben haben. Sie waren der Antrieb zum Bohren an vielen Stellen.

                Ich habe auch verstanden, und teile deine Meinung, das man nichts veröffentlichen soll, aber per PN die Kontaktdaten weitergeben kann. Immerhin ist das was die Prüfer machen ja nicht illegal.
                Bilder wenn die Arbeitsscheinwerfer dran sind, sieht sonst ziemlich nackt aus.
                Gruß
                Awilin





                das ist keine polemik...............du kommst hier her,forderst und bist der meinung das alle auf dich gewartet haben..........
                es gibt foren da gibts auf solche fragen erst antworten wenn man eine bestimmte anzahl von posts hat.damit
                wird dort ausgeschlossen das die leute nur quellen oder zulassungskopien abgreifen und dann wieder verschwunden sind.
                andere leute haben ihre zeit auch nicht geschenkt bekommen..............

                Kommentar


                  #98
                  AW: rechtliche Beurteilung Rammschutz

                  Zitat von ninetylandy Beitrag anzeigen
                  Nach vorne wegen den Fahrzeugabmessungen.
                  Das heißt doch nicht,dass ich die da nicht montieren darf.
                  Und was ein Mitarbeiter des TÜV sagt,ohne mir zu zeigen wo es steht.....
                  Einmaligen Sonnenaufgang beobachtet
                  Kein Foto gemacht,Nichts gepostet

                  Kommentar


                    #99
                    AW: rechtliche Beurteilung Rammschutz

                    @marsulandy,

                    danke für die Erläuterungen.
                    Asche auf mein Haupt. Es wird jetzt genug Leute geben die darüber Meckern ich hätte mir die Nutzungsbedingungen lesen sollen bevor ich schreibe.

                    Ich wollte nur die Passagen hervorstechen lassen die Freude ausdfrücken weil eingetragen und die informativ für andere wären. nehr nicht.
                    Wie hätte ich das machen sollen? Unterstreichen, andere Farbe, Fett? Wer weis was das dann wieder bedeutet.
                    Macht einem ja angst hier ;-)

                    Danke für die Glückwünsche. Freue mich auch riesig.

                    Ich wollte auch keine Diskussionen lostreten ich Sachen Zusatzscheinwerfer, sorry, sorry, sorry.

                    @Caruso, dein deutsches Sprichwort spricht bände. Zu meiner Verteidigung, ich wurde 12.000 Km entfernt auf der anderen Seite des Atlantiks geboren.

                    @Siggi109,
                    ich fordere hier gar nichts. Ich bin nur ein sehr hilfsbereiter Mensch der kein funken Egoismus an sich hat und auch deshalb oft ausgenutzt wird.
                    Nichts desto trotz helfe ich weiter wo ich kann und halte mein Wissen ( soferen vorhanden ) nicht zurück wenn es angefordert wird.
                    Ich würde verbittern wenn ich einer Auster gleich verschlossen und verbohrt wäre.
                    Wenn andere Foren von den Mitgliedern erwarten das man nackt sitzend ein Ständchen halten muss bevor man guten Tag gesagt bekommt ist es für den, der damit´leben kann akzeptabel, der Rest muss es doch nicht machen.
                    Wo steht hier das man einen anderen nicht die Stelle preisgeben kann die rechtlich sicher das Problem löst? Wo? Soviel dazu.
                    Und lass uns mit dem Mist aufhören, wieder zu den Themen. Ich kann wenig sagen zum Thema Scheinwerfer. Meine aber mittlerweile eingebaut aber nicht angeschlossen.
                    Würde sie gerne an das Fernlicht koppeln.
                    Am 15 muss ich zum TÜV, werde sehen was die dann dazu sagen. Obwohl das muss ja nicht korrekt sein, also fän

                    Gruß
                    es gibt keine dumme Fragen, aber dumme Antworten also .........:FF

                    Kommentar


                      AW: rechtliche Beurteilung Rammschutz

                      Zitat von ninetylandy Beitrag anzeigen
                      Moin

                      Wusste garnicht, dass Zusatzscheinwerfer eingetragen werden müssen !?
                      Ich darf sowohl Nebel- als auch Fernscheinwerfer zusätzlich am Fahrzeug anbringen, wenn sie den Vorschriften entsprechen und nicht vor der Stoßstange und über die Haubenkante überstehen.

                      Gruß Marc
                      Wenn das so wäre, müssten Alle die Arbeitsscheinwerfer hinten abschrauben, da sie ebenfalls das Fahrzeugmaß verändern. Fahrzeugmaße im Brief müssten geändert werden, wenn ich eine Ramme oder Anhängerkupplung montiere. Macht aber Niemand - dann scheint es auch nicht wichtig zu sein. Meine Zusatzscheinwerfer stehen auch über und Keiner wills wissen
                      Idioten. Überall.

                      LostAreas.de - industrieller Verfall

                      Kommentar


                        AW: rechtliche Beurteilung Rammschutz

                        Ich gebe zu, dass diese Sache für mich ziemlich undurchsichtig ist. Auf der einen Seite wird bei jeder Eintragung, wie Heckbumper oder Ramme die Fahrzeuglänge geändert, und bei Anbau einer Anhängerkupplung nach ABE oder EG-Typgenehmigung verändert sich die Länge genauso und es wird nichts im Schein korrrigiert, da die Kupplung nicht eintragungspflichtig ist. Alles sehr seltsam.

                        Gruß Marc

                        Kommentar


                          AW: rechtliche Beurteilung Rammschutz

                          Bei Eintrag meiner tub Winch Bumper von Shadow / First 4 aus GB (ohne Bügel, den brauch ich nicht) hat der TüV gesagt "ist längenmäßig in der Toleranz". Bild gemacht, eingetragen, fertig - in 2010 (Ez in 2009).

                          unkomplizierte Grüße
                          Peter

                          Kommentar


                            AW: rechtliche Beurteilung Rammschutz

                            Zitat von siggi109 Beitrag anzeigen
                            das ist keine polemik...............du kommst hier her,forderst und bist der meinung das alle auf dich gewartet haben..........
                            es gibt foren da gibts auf solche fragen erst antworten wenn man eine bestimmte anzahl von posts hat.damit
                            wird dort ausgeschlossen das die leute nur quellen oder zulassungskopien abgreifen und dann wieder verschwunden sind.
                            andere leute haben ihre zeit auch nicht geschenkt bekommen..............

                            Moin,
                            das ist zwar nachvollziehbar, aber ist es nicht eher eine natürliche Reihenfolge, dass ein Neuling erst mal viele Fragen stellt und danach irgendwann auch mal in der Lage ist, etwas Hilfreiches zu posten?

                            Kommentar


                              AW: rechtliche Beurteilung Rammschutz

                              @FahrzumTuempel
                              :)
                              es gibt keine dumme Fragen, aber dumme Antworten also .........:FF

                              Kommentar


                                AW: rechtliche Beurteilung Rammschutz

                                @ an Alle die eine Adresse nahe Hannover, ca. 30 Km, brauchen um sich ein Rammschutz einbauen zu lassen.
                                PN mit eMail an mich, ich gebe dann Daten weiter.

                                Voraussetzung ist, Wagen vor 2008 zugelassen und Rammschutz hat Teilegutachten und ist vor 2007 in den Handel gekommen.
                                Dann klappt es.

                                Gruß
                                Awilin
                                es gibt keine dumme Fragen, aber dumme Antworten also .........:FF

                                Kommentar

                                Lädt...
                                X