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rechtliche Beurteilung Rammschutz

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    #61
    AW: rechtliche Beurteilung Rammschutz

    Zitat von marsulandy Beitrag anzeigen
    Moin :-)

    Also mein Prüfer macht von solchen Teilen immer Fotos und fügt sie seiner Akte bei.
    Bastelst du dir jetzt selber etwas, stimmt es nicht mehr mit der Akte deines Wagen überein.
    Nur mal so zum Nachdenken.

    Gruß Ralf.
    Ich brauch mir ja nichts mehr zu basteln, ich hab den Rammschutz ja eingetragen..........

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      #62
      AW: rechtliche Beurteilung Rammschutz

      "Eben, ich hab meinen RAMMSCHUTZ als Zitat Zulassungsbescheinigung: mit Frontschutzbügel mit integrierten Lampenschutzgittern; anno 2007 eintragen lassen, hab quasi einen Freibrief, für ich mach mir mal selber irgendetwas vorne dran."

      "Ich brauch mir ja nichts mehr zu basteln, ich hab den Rammschutz ja eingetragen.........."

      Erst allen Lesern surgerieren, dass man einen Freibrief hätte und dann zurückrudern. Super!

      Gruß Marc

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        #63
        AW: rechtliche Beurteilung Rammschutz

        Hallo zusammen, haltet mich für blöd, aber ich lese das von der Dekra so: " seit 2008 sind alle alten Teilegutachtten ungültig, bzw nicht mehr einzutragen
        es gibt keine dumme Fragen, aber dumme Antworten also .........:FF

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          #64
          AW: rechtliche Beurteilung Rammschutz

          Für Fahrzeuge ab 2008, ja.
          Für Fahrzeuge und Bügel vor 2008nein.Die bekommst du weiterhin eingetragen.

          Gruß Ralf.
          Nachher ist man immer Schlauer......

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            #65
            AW: rechtliche Beurteilung Rammschutz

            "ist spätestens ab dem 1. Juni 2008 auf die von diesem Tage an erstmals in den Verkehr kommenden Fahrzeuge und die von diesem Tage an zum Verkauf angebotenen Frontschutzsysteme anzuwenden."


            "Demnach können Teile-GA für Frontschutzbügel (ohne Nachweis 2005/66/EG) für die o.g. Kfz nicht mehr als Prüfzeugnisse für ab dem 1.Juni 2008 durchzuführende Änderungsabnahmen akzeptiert werden."

            Man beachte die unterstrichenen Stellen.


            Mit dieser Stellungnahme hat man nur geschrieben, was an Fahrzeugen EZ nach dem 1.06.2008 nicht mehr geht. Man könnte imUmkehrschluss natürlich sagen, dass dann das TG für Fahrzeuge mit EZ vor dem Stichtag noch gelten. Aber wenn ein Dipl. Ing. das hier noch nicht schnaggelt, dann mit sicherheit auch nicht einen Umkehrschluss.

            Das ist aber der Ansatzpunkt für eine weitere Anfrage bei der Dekra. Ich würde schriftlich anfragen, was mit TG und Fahrzeugen vor EZ 1.06.2008 wäre und würde auf die Stellungnahme und deren Inhalt nebst dessen Bedeutung verweisen.

            Ich glaube, es bleibt spannend.


            Gruß Marc


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              #66
              AW: rechtliche Beurteilung Rammschutz

              @marsulandy,
              dann freue ich mich auf die Nennung der Stelle und des Prüfers deinerseits.
              ich scheitere hier an TÜV, DEKRA und auch an GTÜ.
              Nichts war zielführend.

              alle die sagen es wird eingetragen, bitte wo und von wem? ( in der Nähe Hannovers)
              wohlgemerkt, Auto MY 2002, Gutachten aus 2002, Teil mit Stc-Nr.

              es ist zum Mäusemelken.
              es gibt keine dumme Fragen, aber dumme Antworten also .........:FF

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                #67
                AW: rechtliche Beurteilung Rammschutz

                Bayern. Aber schnell. Dort ändert sich auch so langsam was. Ich habe dort Diverses am JK eintragen lassen.

                SC
                Wenn nicht wir, wer dann?

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                  #68
                  AW: rechtliche Beurteilung Rammschutz

                  Zitat von awilin Beitrag anzeigen
                  @marsulandy,
                  dann freue ich mich auf die Nennung der Stelle und des Prüfers deinerseits.
                  ich scheitere hier an TÜV, DEKRA und auch an GTÜ.
                  Nichts war zielführend.

                  alle die sagen es wird eingetragen, bitte wo und von wem? ( in der Nähe Hannovers)
                  wohlgemerkt, Auto MY 2002, Gutachten aus 2002, Teil mit Stc-Nr.

                  es ist zum Mäusemelken.
                  Hallo :-)

                  Nähe Hannover kenne ich mich nicht aus :-(
                  Eingetragen bekommst du es hier : Heinecke und Grünemeier.
                  Letzten Monat noch mit nem 110er aus 2002 und nem LR Rammschutz so geschehen.
                  Kannst auch gerne mal da Anrufen, eventuell haben sie einen Tipp für dich :-)

                  Gruß Ralf.

                  PS.: Die haben auch ein Archiv mit Original Gutachten von LR Teilen.
                  Wenn also ein LR Teil vorhanden ist können die schon einiges machen :-)
                  Nachher ist man immer Schlauer......

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                    #69
                    AW: rechtliche Beurteilung Rammschutz

                    Zitat von ninetylandy Beitrag anzeigen
                    Avilin, das ist ja wunderschön, aber nicht die Antwort auf die gestellte Frage. Dass bei Fahzeugen mit Erstzulassung nach dem 1. 06.2008 nur noch die weichgespülten Bügel nach RiLi 2005/66/EG verbaut werden dürfen, ist jedem Klar. Ich vermute, die Herrschaften bei der Dekra wissen garnicht, was sie Dir da geschrieben haben.
                    Die Auslegung ist ja völlig richtig, aber leider am Thema vorbei. Dipl. Ing., zzzz

                    Gruß Marc



                    die dekra kann ihm schreiben was sie will................nur hätten die dazu schreiben sollen das sie hier im westen
                    garnichts abnehmen dürfen sondern für das östliche deutschland das monopol und die genemigung haben sachen
                    auch eintragen zu dürfen.............

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                      #70
                      AW: rechtliche Beurteilung Rammschutz

                      Zitat von ninetylandy Beitrag anzeigen
                      "Eben, ich hab meinen RAMMSCHUTZ als Zitat Zulassungsbescheinigung: mit Frontschutzbügel mit integrierten Lampenschutzgittern; anno 2007 eintragen lassen, hab quasi einen Freibrief, für ich mach mir mal selber irgendetwas vorne dran."

                      "Ich brauch mir ja nichts mehr zu basteln, ich hab den Rammschutz ja eingetragen.........."

                      Erst allen Lesern surgerieren, dass man einen Freibrief hätte und dann zurückrudern. Super!

                      Gruß Marc
                      Nö Nö Nö ich könnte ja wenn ich wollte, da hast Du ja Recht. Ich muss ja nicht immer was Neues ranbasteln, der Rammschutz bleibt mal vorerst so wie er ist......vielleicht mal später ich werde berichten, bestimmt.

                      Grüße an Marc

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                        #71
                        AW: rechtliche Beurteilung Rammschutz

                        @Siggi 109
                        Wer sagt das?
                        Solange es sich lediglich um eine Abnahme nach §19 Abs. 3 StVZO handelt, darf das jede Prüforganisation im Westen, wie auch im Osten.
                        Anders ist das bei Abnahmen gem. §19 Abs.2 und §21 StVZO.
                        Hier handelt es sich um eine Eintragung nach Teilegutachten und somit nach §19 Abs. 3.

                        @HasuaDingenskirchen Wat fürn Name:D
                        Wie Ralf schon geschrieben hat, werden sämtliche Eintragungen mittlerweile mit Fotos dokumentiert. Das war 2007 noch nicht vorgeschrieben, wurde oft aber schon so praktiziert. Also begibst Du Dich bei einer Eigenkreation auf dünnes Eis. Die Gefahr, damit aufzufallen ist gering. Wenn Du jemanden anfährst, dann versucht die Versicherung sich vielleicht aus der Verantwortung zu ziehen und wenn da etwa scharfe Kanten oder andere Auswüchse am Eigenbaubügel sind, könnte es dann eher auffallen. Da könnte die Versicherung mal nachforschen, ob das alles so legal ist. Wenn dann nur ein Radius anders ist, als bei dem Eingetragenen, dann hast Du abgeloost.

                        Gruß Marc

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                          #72
                          AW: rechtliche Beurteilung Rammschutz

                          War Samstag aus reiner Neugierde und Zeitvertreib mal bei 3 verschiedenen Tüvlern, gab 3 Unterschiedliche Meinungen:
                          1x klares nein
                          1x muss ich mir anschauen wenn er an dem Fahrzeug angebaut ist
                          1x ja kein Problem da EZ 05 (Eintragung als Rammschutz mit integrierten Lampengittern)
                          Grüße

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                            #73
                            AW: rechtliche Beurteilung Rammschutz

                            @Marsulandy
                            Klasse, werde Kontakt aufnehmen wenn nichts mehr geht. Noch habe ich Hoffnung das ein Tipp eines Italienischen Opernstars früchte trägt

                            @siggi109, ich verstehe deine Meinung, aner der mann von der Dekra ist ein bekannter eines Bekannten und hat seine Meinung zum Thema gegeben. er hatte nicht vor etwas einzutragen.

                            @chaostage666, Du wirst einige glücklich machen wenn Du per PN den Namen und Ort von Nr. 3 preisgibst.

                            Gruss an alle
                            Awilin
                            es gibt keine dumme Fragen, aber dumme Antworten also .........:FF

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                              #74
                              AW: rechtliche Beurteilung Rammschutz

                              auf anfrage gibts mehr info´s natürlich! zur Miniinfo und als Ratespiel: gibts ohne den Vorsatz Ober auch als Landkreis und ist mit dem Auto ca. 90km von mir weg^^

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                                #75
                                AW: rechtliche Beurteilung Rammschutz

                                @Chaostage666
                                Sorry das ich nicht auf das Quiz einsteige, aber Du bist 479 Km weit weg, und wegen einer Eintragung fahre ich gerne 200 Km aber keine 400 Km oder mehr. Sicher findest Du Ratekandidaten aus deiner Gegend.
                                es gibt keine dumme Fragen, aber dumme Antworten also .........:FF

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