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Hallo Caruso,
warum nutzen die Prüfer die Daten dann nicht? Anweisung von oben, Interpretationsschwierigkeiten, mangelnde Lust?
Sollte ein Prüfer, wenn ein Kunde auf die Daten verweist nicht positiv bescheiden müssen?
Ist die Konformitätserklärung nicht eine Vereinfachung? Warum ist es ein Witz eine zu verlangen?
Nimm Dir Zeit. Ich bin ja froh das Du Dir die mühe machst zu suchen.
Allerdings, wenn Du mir sagt wo ich suchen kann, und ich auch an diese Quellen gelangen kann, würde ich auch selber suchen.
Wenn es auch noch leicht verständlich ist, dürfte ja nichts mehr passieren. Im Zweifel würde ich eh bei Dir Rat einholen.
ES kommt immer dann vor wenn ein neuer Landyfan seinen Traum verwirklicht und seine neu erworbenes "Nutzfahrzeug" aufrüsten möchte.
Früher oder später landet er in den Foren und wird dort "Verrückt" beim lesen der vielen verschiedenen Meinungen und Feststellungen.
Da sich in den Foren sowohl Fachleute, die unter sich etwas Fachchinesisch reden (für einen Laien), als auch Ahnungslose die evtl. weniger gesicherte Erkenntnisse verbreiten,
wird man nicht wirklich sicher was zu tun ist.
Ich denke das Thema würde sofort zum erliegen kommen wenn ein TÜV-Prüfer der auch Defender Fan ist unter Downloads niederschreibt wie vorzugehen ist uind worauf zu achten ist, wie die Argumentationskette ist und die Gesetzliche Grundlagen die das untermauern, ggf. Kommentare um anderen Prüfern die legalitätMder maßnahme rüber zu bringen.
So ähnlich der Handlungsanweisungen für gewisse Reparaturen.
Du würdest dich dann allerdings weniger ärgern und vielleicht langweilen wenn hier nicht mehr zum Thema geschrieben wird ;-)
Gruß
Awilin
es gibt keine dumme Fragen, aber dumme Antworten also .........:FF
Allerdings, wenn Du mir sagt wo ich suchen kann, und ich auch an diese Quellen gelangen kann, würde ich auch selber suchen.
Dafür brauchst du einen Prüfer der sich die Zeit nimmt,
mit dir in seinem Laptop zu suchen.
Es ist ein Witz,ein COC zu verlangen,wenn man selber
mehr Daten über das Fahrzeug abrufen kann,als da drin stehen.
Einmaligen Sonnenaufgang beobachtet
Kein Foto gemacht,Nichts gepostet
Ich werde das Gefühl nicht los, Du ziehst an den richtigen Fäden.
Ich bin gespannt. Du findest den Prüfer der sich die Zeit nimmt. Da bin ich sicher.
Ungeduldig und gespannt was bei rauskommt, aber sicher das Du ein Ergebnis erzielen wirst.
Jetzt verstehe ich das mit dem COC
Zur Ablenkung werde ich Morgen dem Muli eine Wartungsklappe einbauen denn die Kraftstoffpumpe nervt.
Es gab Leute die meinten auch das ist eintragungspflichtig. Ich meine da es keine selbsttragende Karosserie ist sondern auf Leiterrahmen kann das unterbleiben.
Na ja.......
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@LepRechaun
"Entscheident ist auch das "wörtchen" ERSTMALS....(erstmals Definition: [1] bezeichnetdas frühste Zutreffen oder Eintreffender Umstände)
Wenn KfZ Nachweislich VOR Besagten Datum Erbaut wurde und einen entsprechenden Frontbügel der ERSTMALS VOR dem Stichtag in den Verkehr gebracht worden ist. Kann dieser eingetragen werden."
Die Erbauung ist nicht gleichzusetzen mit dem Inverkehrkommen. vielmehr glaube ich, dass die Erstzulassung entscheidungserheblich ist.
Hab heute ein äußerst belustigendes Gespräch gehabt.
Anschließend war mein Gesprächspartner selber darüber verwunder,was er alles darf.
Der Fing nämlich auch an:
"Ja,wenn das Bauteil der Richtlinie blablabla..."
Also erstmal erklärt,dass alle Komponenten Jahre älter sind als die Bügelverordnung.
Dann die Betriebserlaubniss rausgesucht.
59 Seiten eingescantes,englisches Papier wollten wir uns dann doch nicht antun,
zumal die Suchfunktion keine Ergebnisse brachte.
Sein Tip: Werksaustattung anhand der Fahrgestellnummer,von LR ausdrucken lassen.
Weiter ist der Halter eines Fahrzeugs bei einem Unfall nicht beweispflichtig,
sondern der Gegner muss beweisen,dass der Bügel nicht dran sein darf.
Was in diesem Fall unmöglich ist.
Danach die Zentrale angerufen und Dienstanweisung genannt bekommen
und siehe da:Bei Fahrzeugen mit Datum Erstzulassung vor dem 1.6.2008
können weiterhin Frontschutzbügel,für die ein Teilegutachten existiert eingetragen werden.
Kleine Einschränkung,in den Erläuterungen:
Der Bügel muss vor Mai 2007 verkauft worden sein.
Ich nehme mal an,da wurde die Richtlinie zusammengekritzelt.
Die Aussage von Sir Landy,dass der TÜV zur Prüfung verpflichtet ist,
wurde ebenfalls bestätigt.
In den westlichen Bundesländern muss der TÜV die Zulassungsfähigkeit
von Bauteilen prüfen.
Bei Aussagen wie:"Machen wir nicht,ist generell verboten."
Gleich zum Dienststellenleiter und wenn der ähnlich drauf ist,
Dienstaufsichtsbeschwerde.Der TÜV nimmt in der öffentlichen Verwaltung
hoheitliche Aufgaben war.Da kann man sich auch beschweren.
Ist eben ein Unterschied,ob da einer sitzt,der Bock auf Autos hat
oder jemand,der nicht weiß,wie er die Zeit bis zur Rente hintersich bringen soll.
Den Rest schreib ich dir privat.
Einmaligen Sonnenaufgang beobachtet
Kein Foto gemacht,Nichts gepostet
Klappe eingebaut.
Werkstatt meinte Bügel wird nicht eingetragen werden. Nach Sichtung der Kopie des Teilegutachtens, stutzen, grübeln, Anruf beim TÜV.
Tenor: hier ist einer mit einem Teilegutachten, danach scheint es wohl zu gehen"
Der TÜV lässt sich Kopien des KFZ-Scheines und Teilegutachtens schicken und will Montag eine Aussage treffen.
Verweise auf § 30 wurden angehört, man ist aber nicht drauf eingegangen.
Es bleibt spannend.
es gibt keine dumme Fragen, aber dumme Antworten also .........:FF
Hallo Caruso, habe PN beantwortet, bin aber nicht sicher ob sie rausgegangen ist und Du sie erhalten hast.
Kannst Du es bitte hier kurz bestätigen?
Gruß
Awilin
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Brühwarm soeben erhaltene Stellungnahme der Dekra zu § 30 und deren Auslegung.
"§ 30c Abs. 4 (Frontschutzsysteme)
ist spätestens ab dem 1. Juni 2008 auf die von diesem Tage an erstmals in den Verkehr kommenden Fahrzeuge und die von diesem Tage an zum Verkauf angebotenen Frontschutzsysteme anzuwenden." Demnach können Teile-GA für Frontschutzbügel (ohne Nachweis 2005/66/EG) für die o.g. Kfz nicht mehr als Prüfzeugnisse für ab dem 1.Juni 2008 durchzuführende Änderungsabnahmen akzeptiert werden. Mit freundlichen Grüßen
Avilin, das ist ja wunderschön, aber nicht die Antwort auf die gestellte Frage. Dass bei Fahzeugen mit Erstzulassung nach dem 1. 06.2008 nur noch die weichgespülten Bügel nach RiLi 2005/66/EG verbaut werden dürfen, ist jedem Klar. Ich vermute, die Herrschaften bei der Dekra wissen garnicht, was sie Dir da geschrieben haben.
Die Auslegung ist ja völlig richtig, aber leider am Thema vorbei. Dipl. Ing., zzzz
Eben, ich hab meinen RAMMSCHUTZ als Zitat Zulassungsbescheinigung: mit Frontschutzbügel mit integrierten Lampenschutzgittern; anno 2007 eintragen lassen, hab quasi einen Freibrief, für ich mach mir mal selber irgendetwas vorne dran.
.
Moin :-)
Also mein Prüfer macht von solchen Teilen immer Fotos und fügt sie seiner Akte bei.
Bastelst du dir jetzt selber etwas, stimmt es nicht mehr mit der Akte deines Wagen überein.
Nur mal so zum Nachdenken.
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