Mein lieber Awilin,
jetzt noch mal zum mitschreiben.
Für eine Eintragung ist völlig unerheblich, ob da Orginal LR drauf steht. Da kann auch Beate UHse drauf stehen. Wichtig ist:
Wenn Du für ein Teil eine ABE besitzt, dann brauchst Du nur dann was einzutragen, wenns auch in der ABE drinsteht. Manchmal gibt es Probleme, gleichzusetzen mit Wechselwirkungen bei Arzneimitteln. Das könnte z.B. der Fall bei Rad/Reifenkombinationen in Verbindung mit anderen Fahrwerksfedern sein. Daher steht in der Regel in der ABE drin, dass diese nur gilt,wenn ansonsten alles Andere Orginal am Fahrzeug ist. Das stellt aber in den wenigsten Fällen ein Problem dar.
Wenn Du ein Teilegutachten besitzt, dann muss das Teil eingetragen werden.
Wenn Du eine EG-Typgenehmigung hast, kannst Du die Teile auch einfach so anbauen.
Wenn Du garnichts hast, dann kannst Du über eine Einzelabnahme etwas eintragen lassen. Das ist der Fall, wenn Du z.B. eine Stossange selber baust oder einen Schnorchelkit aus China ohne Papiere dranbaust. Dann wird es meist schwieriger, jemanden zu finden, der das abnimmt.
Grundsätzlich gilt, dass Standardeintragungen jede Prüfstelle machen darf, alles Andere darf hier im Westen nur der TÜV und ich glaube, im Osten nur die Dekra.
Auch wenns oft anders praktiziert wird, muss alles eingetragen werden, was ans Fahrzeug geschraubt wird (es sei denn, es existiert eine EG-Typgenehmigung oder ABE). Sowohl Räder auf der Haube (wie Du selbst feststellen musstest), als auch ein Schnorchel, der zwar nicht die Abmessungen verändert, aber eine selbstständige technische Einheit darstellt. Das geht mittlerweile soweit, dass irgendwelche beschmierten Prüfer nichteingetragene Riffelbleche auf den Kotflügeln oder Eigenbau-Dachgepäckträger anmängeln.
Aber offensichtlich hast Du immer noch Probleme mit sämtlichen Begriffsbestimmungen. Mir scheint so, als ob Du ein Teilegutachten und eine ABE nicht so richtig differenzieren kannst. Mach Dich da mal schlau, dann gibts hier auch weniger Irritationen.
Zur Eintragung eines Frontschutzbügels kann ich nur sagen, dass wenn das so einfach wäre, nicht seitenlang über diese Thema disskutiert würde. Das ist der Unterschied zwischen Theorieund Praxis. Ich persönlich wäre auch froh , jemanden zu kennen, der eine Klage diesbezüglich geführt hat. Also Weitersuchen, bis man einen willigen Prüfer findet, Kopf in den Sand oder Klage!
Gruß Marc
PS. Es nütz auch nichts, wenn Dir jemand eine ABE oder ein Teilegutachten zuschickt. Du musst auch das entsprechende Teil dazu haben. Im Gutachten/ ABE wird immer auf ein Prüfzeichen am Teil verwiesen.
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