Ich schätze, weil im Teilegutachten der Metallbügel nur TD5 drinsteht und es für den TD4 nur noch die Gummidinger gibt.
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rechtliche Beurteilung Rammschutz
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- 13.01.2006
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- S III Lightweight Diesel, Bj. 1976, ex-Niederlande und Defender 110 TD5, Sondermodell "Experience"
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AW: rechtliche Beurteilung Rammschutz
Und wo gibt es jetzt diese Metall-Rammschutzbügel zu kaufen???
Viele Grüße
SailorLand-Rover Lightweight Diesel,
ex Königl. Landmacht der Niederlande
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AW: rechtliche Beurteilung Rammschutz
Sailor, es gibt keine in Deutschland zu kaufen, weil die Industrie sich seinerzeit im Zuge der Umsetzung des Fussgängerschutzes in Deutsches Recht dazu bereiterklärt hat, keine Frontschutzsysteme ohne EG-Typgenehmigung zu vertreiben.
Dir bleibt nur die Möglichkeit in UK einen ohne Papiere und Prüfzeichen zu kaufen, oder Du musst einen Gebrauchten mit Prüfzeichen in der Bucht schiessen oder vielleicht hier im Forum.
Gruß Marc
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AW: rechtliche Beurteilung Rammschutz
Zitat von ninetylandy Beitrag anzeigenIch schätze, weil im Teilegutachten der Metallbügel nur TD5 drinsteht und es für den TD4 nur noch die Gummidinger gibt.
Hat nix mit TD4 oder TD5 zu tun.Einmaligen Sonnenaufgang beobachtet
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Na ja, eine Ausnahme gibts da tatsächlich noch.
TD4 Bj 2007- Mitte 2008 mit Rammschutz und Einzelabnahme. Dann müsste man aber beweisen, dass der Rammschutz vorher schon mal verbaut war(in den Verkehr gebracht wurde). Und dann noch einen willigen Prüfer finden, der den einträgt.
Die meintest Du doch sicher.;)
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AW: rechtliche Beurteilung Rammschutz
Ja,ich glaube davon reden wir:
Zitat von Lep Rechaun Beitrag anzeigenBla bla bla.....war vor ner Stunde beim TüV.
Bekomme meinen Frontbügel noch eingetragen mit der Vorraussetzung das ich Nachweisen kann das der Bügel VOR 2008 schon mal im Umlauf bzw. eingetragen war.
Also brauche ich ne Kopie eines dementsprechenen Fahrzeugsschein und einen Bild Beweis. Das, so nach Aussage des TüV Prüfers, reiche für die Abnahme aus.Einmaligen Sonnenaufgang beobachtet
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hasuatolkien
AW: rechtliche Beurteilung Rammschutz
Zitat von DerMarcus Beitrag anzeigenHej,
das "freibrief" interessiert mich. Kannst Du das mal näher ausführen? Du hast also einen Frontschutz eingetragen, ohne KBA Nummernverweis? *cool*
war ein paar Tage unterwegs....
Der sogenannte Freibrief sagt aus, da keine Nummer oder sonstiges am Rammschutz bzw. im Brief eingetragen sind kann ich halt "hintackern" was irgendwie dem entspricht was im Brief eingetragen ist. Natürlich irgendwelche spitzen Gegenstände oder extreme Auswüchse ausgeschlossen.
Grüße aus dem Süden
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- 05.12.2010
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AW: rechtliche Beurteilung Rammschutz
im Brief meines RRC steht auch nur drin: "Fahrzeug mit Frontschutzbügel", keine Nummer, keine Größe, nix, nichtmal der Hinweis auf ein LR Originalteil. Nach informellem Gespräch mit einem TÜV-Prüfer kann ich quasi dranschrauben was ich will. Trotzdem rät er mir aber zu einem LR-Teil, denn das Problem ist ja immer der Fall des Falles eines Unfalles. Sind dann dann scharfe Kanten und Ecken dran, könnte ich doch in Rechtsstreitigkeiten geraten weil meine Versicherung nicht zahlen will. Handelt es sich um ein LR-Teil, kann ich immer auf den Hersteller verweisen, da ich ja davon ausgehen kann, dass Originalteile, die mal auf dem deutschen zugelassen Markt waren, der damaligen Gesetzeslage entsprachen. Das ist bei Eigenbauten natürlich nicht unbedingt gegeben und dann kanns problematisch werden.
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- 23.12.2012
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AW: rechtliche Beurteilung Rammschutz
Hallo zusammen,
brühwarm bei der Dekra mit meinen Ansinnen gescheitert.
Lampenhalter ( landroverRammschutz incl. 2 Originallampen ) nicht eingetragen bekommen. Auch nicht als ich ein Gutachten aus 2001 dafür gezeigt habe. Da steht natürlich Rammschutz.
Keine Chance. Auch nicht obwohl mein Muli aus 2002 stammt. No Go für Rammschutz, lampenhalter auch nicht wenn die Fahrzeuglänge sich nicht ändert.
Schnorchel, kein Thema wenn es das original Landrover Teil ist mit Gutachten/ABE, andere nicht.
Ersatzradhalter, geht nicht weil es die Sicht einschränkt, es ist keine Ladung, packen Sie das auf den Gepäckträger.
Nun stehe ich da und erinnere mich an andere Threads in dem auf § 72, 36, 23 und XYZ verwiesen wird und kann mir damit die Nase putzen.
Bevor ich einen erneuten Anlauf nehme an anderer Stelle, kann einer von Euch eine fachlich haltbare Aussage treffen, am besten unter Nennung der Quellen wo man auf ein MY 2002 einen Lampenhalter ohne, oder Rammschutz mit Gutachten/ABE aus 2001, einen Schnorchel (nicht von Land Rover ) und eine Ersatzradhalterung auf der Motorhaube eingetragen bekommt?
Was für Teile müssen es sein, wer hat die Gutachten ABE, welche Stellen/Prüfer tragen das ein, was kann ich tun.
Vertrauliche Daten gerne per PN.
Eintrag aus versicherungstechnischen Gründen angestrebt.
Habe auch Gutachten und ABE gelesen die fordern das Teile bei der nächsten HU eingetragen werden, und sogar welche die nicht gelten wenn das Originalfahrzeug bereits andere Änderungen erfahren hat.
Hoffe auf freundliche sachliche Hinweise die mir weiterhelfen.
Wer sich an meine mangelnde Kenntnisse stört bitte ich vorasb um zurückhaltung. Um Hilfe zu bitten ist kein Makel, undHhilfe zu gewähren eine gute Tat, also nicht wie an anderen Stellen über Neulinge und deren Ansinnen lästern sondern bitte, bitte an der Sache bleiben.
Dankeschön
Awilines gibt keine dumme Fragen, aber dumme Antworten also .........:FF
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AW: rechtliche Beurteilung Rammschutz
Hallo!
An dem Wunsch, einen Bügel (legal) zu montieren, habe ich auch lange festgehalten, dann aber festgestellt, dass man auf Granit beißt, egal welchen Weg man beschreitet. Ich muss allerdings auch gestehen, nicht versucht zu haben, einen TÜV-Prüfer mit dem Argument zu überzeugen, dass das massive Stahlteil, dass ich da in der Hand halte, ein Lampenträger oder etwas ähnliches ist - wie auch immer man es verharmlost bezeichnen möchte. Das wäre mir dann doch zu blöd gewesen, auch wenn's vielleicht zum Erfolg geführt hätte.
Zwischenzeitlich habe ich mich mit dem Gedanken angefreundet, dass es nun eben ohne Rammbügel gehen muss und mein Defender gefällt mir auch ohne das gute Stück nach wie vor sehr gut. Mogelpackungen wie Rammbügelimitationen aus Gummi, Kunststoffschrauben oder ähnlicher Nippes wären mir ohnehin nich ans Auto gekommen.
Abgesehen davon muss ich (...wenn auch aus optischen Gründen eher ungern...) zugeben, dass das Verbot von Rammbügeln nicht gerade zu den sinnlosen Entscheidungen unserer Verkehrspolitiker zählt. Da führt kein Weg dran vorbei.Gruß Lothar
...man muss auch einmal auf Entbehrungen verzichten können!
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- 17.10.2006
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- 90er Td5 Bj 2003, dahinter neuerdings ein Dethleffs Tourist HD 460 V, höhergelegt
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AW: rechtliche Beurteilung Rammschutz
Ersatzradhalter auf der Motorhaube:
Habe von meinem Lieferanten nen Gutachten mit bei bekommen, das wurde 1 zu 1 übernommen und gut iss.
Schnorchel eintragen? Wofür???
Rammschutz , kann halt schwierig werden, es soll da ein paar Stellen geben.....
Gruß, der FegerOhne Navi unterwegs :-(
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Zitat von awilin Beitrag anzeigenbei der Dekra
Schnorchel, ... mit Gutachten/ABE, andere nicht.
Die Dekra kann in den westl.Bundesländern nur mit Gutachten eintragen.
Da ist immernoch der TÜV zuständig.Einmaligen Sonnenaufgang beobachtet
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- 23.12.2012
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AW: rechtliche Beurteilung Rammschutz
Hallo Traveler, ich bin noch nicht soweit die Hoffnung aufzugeben und finde vielleicht jemandem der eine Stelle per PN nennt an der es geht.
Hallo Feger, würdest Du über PN den Hersteller und die Prüfstelle nennen? Den Schnorchel profilaktisch. Habe gelesen das es ausgelegt werden kann wie "Verbreiterung der Fahrzeugabmessungen" im Falle eines Unfalls wäre die Betriebserlaubnis futsch. Aber ob das tatsächlich auch so ist, weis ich nicht. Als Laie die Flut an § und Richtlinien korrekt zu deuten überfordert mich. Wer es kann und besser weis ist hiermit gerne aufgefordert mich auf den richtigen Weg zu bringen.
Stellen soll es geben, aber sie werden wohl nicht preisgegeben, auch nicht per PN. Ist vielleicht kostenpflichtig, keine Ahnung. Oder ist es gar wie das mit dem Meerschweinchen das angeblich in der Mikrowele getrocknet wurde???????? Keiner kennt den Halter, in jedem Land ein anderes Tier. Fabeln und Märchen? Glaube ich nicht.
Hallo Caruso, DAnke für die Aufklärung. Wusste ich natürlich nicht, deshalb habe ich die Anfrage an beide Institutionen gestellt. Die Dekra war halt mit der Antwort schneller. Mal sehen was noch passiert.es gibt keine dumme Fragen, aber dumme Antworten also .........:FF
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hasuatolkien
AW: rechtliche Beurteilung Rammschutz
Früher war alles einfacher und nicht so bürokratisch würde ich dazu sagen.
Die Sache ist halt die finde deinen persönlich Dir wohlgesonnen TÜV-Beamten und sprich mit ihm was Du vor hast und dann klappt das evtl. auch. Was nützten Dir meine Kontakte, die ich nicht unnötig strapazieren will, hier im Süden. Für einen TÜV-Eintrag mal eben 600 km zu fahren, kommt auch nicht gut. Meine Meinung dazu, da bin ich einfach mal das "Egoistenschwein" das nicht jedem seine Quellen preisgibt. Auch für Mitglieder vom BL nicht, ich kenn Dich nicht persönlich und weis deinen Hintergründe nicht.
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