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rechtliche Beurteilung Rammschutz

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    rechtliche Beurteilung Rammschutz

    Hallo zusammen,

    wer kennt sich im Regelwerk gut aus?
    Dacia liefert für den Duster einen Rammschutz mit Unterbodenschutzfunktion mit ABE: Wird angeblich montiert ohne TÜV-Vorführung.
    Weshalb kann beim Defender ein Rammschutz mit Lampenhalterfunktion nicht verbaut werden ausser dieser neue Gummibügel für 800,--€
    Es gibt bei SVS einen A- Bügel für 159,--€ ohne ABE.
    Was sagt der TÜV?
    Ist es nicht im Bezug auf Fussgängerschutz gleich ob er von DaciaBügel oder vom SVS Bügel am Defender angerempelt wird?
    Dumm gefragt, ich weis.
    Nun aber her mit den Argumenten für den Tüvmann.
    Danke
    es gibt keine dumme Fragen, aber dumme Antworten also .........:FF

    #2
    AW: rechtliche Beurteilung Rammschutz

    Schau mal hier, da wurde das vor kurzem diskutiert:
    Link

    SC
    Wenn nicht wir, wer dann?

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      #3
      AW: rechtliche Beurteilung Rammschutz

      ... der Bügel bei SVS ist ein Windenschutz, oder Lampenträger und wird als solcher von entsprechenden Prüfern auch eingetragen. Ich hab mit damals in Butzbach auch dafür ein angebot machen lassen und bekam diese Auskunft. Lampenträger gehen, ein Rammschutz eben nicht. ?!?
      Weil das Zündschloss links sitzt!
      landyblog.de

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        #4
        AW: rechtliche Beurteilung Rammschutz

        Mit Lampenträger o. ä. hat das nichts zu tun, so trägt der TÜV schon lange keine Ramme mehr ein (in einer Überganszeit ging das noch).

        Der Bügel vom Duchia Duster sieht zwar aus wie ein starrer Bügel (also ohne Gummimantel wie ihn der Defender-Bügel hat), dafür ist die Aufhängung aber nachgiebig.
        Das umschreibt der Hersteller so:

        "Frontbügel Duster nach aktueller Personenschutzrichtlinie mit ECE Genehmigung.
        Durchmesser: 63mm
        Edelstahl, poliert
        Die Montageanleitung befindet sich unter Zusatzinformationen."

        Warum Landrover es wohl nicht fertig bringt, so ein nachgiebig aufgehängtes Stahlteil herzustellen???
        Wäre jedenfalls besser als das aktuelle gummiummantelte Teil, das sich im Gestrüpp auflöst.

        Viele Grüße

        Sailor
        Land-Rover Lightweight Diesel,
        ex Königl. Landmacht der Niederlande

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          #5
          AW: rechtliche Beurteilung Rammschutz

          Fragt sich, wofür braucht man einen nachgiebigen Schutzbügel? Also ein Schutzbügel ohne Schutzfunktion...

          Ungeschützte Grüße
          Thomas
          Signatur... Was schreib ich da nur?

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            #6
            AW: rechtliche Beurteilung Rammschutz

            Na für die Eisdiele...

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              #7
              AW: rechtliche Beurteilung Rammschutz

              Zitat von awilin Beitrag anzeigen
              Dacia liefert für den Duster einen Rammschutz mit Unterbodenschutzfunktion mit ABE: Wird angeblich montiert ohne TÜV-Vorführung.
              Um Missverständnisse auszuräumen: Der Dacia-Bügel ist kein Bügel, das ist nur ein 60-mm-Querrohr vor dem Unterfahrschutz
              siehe http://www.lzparts.de/media/images/p...Rammschutz.jpg
              Ist was für Grosstadtindianer - schränkt die Bodenfreiheit ein.

              Halbwegs ordentlich befestigte Bügel gibt es von Antec, aber nicht für LR.
              Im Zubehörhandel gibt es alle möglichen Bügel, so stabil wie die alten Bügel ist keiner davon, die sind meist schlecht befestigt damit sie nachgeben udn ein ABE bekommen.

              Gruss S.

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                #8
                AW: rechtliche Beurteilung Rammschutz

                Zitat von awilin Beitrag anzeigen
                Hallo zusammen,

                wer kennt sich im Regelwerk gut aus?
                Dacia liefert für den Duster einen Rammschutz mit Unterbodenschutzfunktion mit ABE: Wird angeblich montiert ohne TÜV-Vorführung.
                Weshalb kann beim Defender ein Rammschutz mit Lampenhalterfunktion nicht verbaut werden ausser dieser neue Gummibügel für 800,--€
                Es gibt bei SVS einen A- Bügel für 159,--€ ohne ABE.
                Was sagt der TÜV?
                Ist es nicht im Bezug auf Fussgängerschutz gleich ob er von DaciaBügel oder vom SVS Bügel am Defender angerempelt wird?
                Dumm gefragt, ich weis.
                Nun aber her mit den Argumenten für den Tüvmann.
                Danke
                Moin!

                Also wenn Du Dir wie in deinem Profil angegeben, wirklich ein MY 2002 kaufst, bekommst Du den Original-Metall-Bügel auch noch eingetragen. Dafür gibt es ein Gutachten und wenn Dein Fahrzeug Erstzulassung vor 2007 (kann auch 2009 sein, weiss ich nicht mehr genau) sollte den Bügel jeder Prüfer eintragen können.

                Zumindest war es bei mir so. Habe nen 2006er und habe den nachträglich irgendwann mal eintragen lassen.
                die Gixxe

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                  #9
                  AW: rechtliche Beurteilung Rammschutz

                  Euch allen, Danke für die Ausführungen die das Thema trafen.
                  Jetzt muss ich nur noch ein Original "Lampenhalter" besorgen.
                  Möge sich melden wer eine Quelle hat. SVS hat ja leider keine ABE, wie dann Eintragung? Einzelfallprüfung? Teuer?
                  Gruß
                  es gibt keine dumme Fragen, aber dumme Antworten also .........:FF

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                    #10
                    AW: rechtliche Beurteilung Rammschutz

                    Bei meinem TD4 MY10 hätte mein freundlicher TÜVler einen Metallbügel auch eingetragen. Mit nur einer Auflage: Die Befestigung muss aus Kunstoffschrauben bestehen damit ein Kamikazeradfahrer sich nich verletzt wenn er dagegen prallt. Sprich, der Bügel muss nach hinten klappen... Nach 2 Kaffee meinte der gute Mann allerdings auch, das die Regelung völliger Schwachsinn ist... Aber wir werden uns schon zu Tode regeln...

                    Pat
                    Der Unterschied zwischen Existieren und Leben liegt in der Gestaltung der Freizeit - Lebe Deinen Traum
                    Различие между существованием и жизнью лежит в оформлении свободного времени - Жи твою мечту

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                      #11
                      AW: rechtliche Beurteilung Rammschutz

                      Zitat von JetPat Beitrag anzeigen
                      ... Nach 2 Kaffee meinte der gute Mann allerdings auch, das die Regelung völliger Schwachsinn ist... Aber wir werden uns schon zu Tode regeln...

                      Pat

                      Eben, ich hab meinen RAMMSCHUTZ als Zitat Zulassungsbescheinigung: mit Frontschutzbügel mit integrierten Lampenschutzgittern; anno 2007 eintragen lassen, hab quasi einen Freibrief, für ich mach mir mal selber irgendetwas vorne dran.

                      JetPat: Ich red auch mit meinem TÜV-Jogi deutsch und trink schon mal diverse Sachen mit dem, ist ja nicht das einzige Fahrzeug dass irgendwie von der "Deutschen-Norm" DIN-ISO blablabla oder auch DIN-EN abweicht. Ich schraub halt Sachen dran oder auch weg, aber Frag auch mal mehr oder weniger nach ob das auch passt.

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                        #12
                        AW: rechtliche Beurteilung Rammschutz

                        Zitat von hasuatolkien Beitrag anzeigen
                        Eben, ich hab meinen RAMMSCHUTZ als Zitat Zulassungsbescheinigung: mit Frontschutzbügel mit integrierten Lampenschutzgittern; anno 2007 eintragen lassen, hab quasi einen Freibrief, für ich mach mir mal selber irgendetwas vorne dran.

                        JetPat: Ich red auch mit meinem TÜV-Jogi deutsch und trink schon mal diverse Sachen mit dem, ist ja nicht das einzige Fahrzeug dass irgendwie von der "Deutschen-Norm" DIN-ISO blablabla oder auch DIN-EN abweicht. Ich schraub halt Sachen dran oder auch weg, aber Frag auch mal mehr oder weniger nach ob das auch passt.
                        Hej,

                        das "freibrief" interessiert mich. Kannst Du das mal näher ausführen? Du hast also einen Frontschutz eingetragen, ohne KBA Nummernverweis? *cool*

                        Zitat von JetPat
                        Bei meinem TD4 MY10 hätte mein freundlicher TÜVler einen Metallbügel auch eingetragen. Mit nur einer Auflage: Die Befestigung muss aus Kunstoffschrauben bestehen damit ein Kamikazeradfahrer sich nich verletzt wenn er dagegen prallt. Sprich, der Bügel muss nach hinten klappen... Nach 2 Kaffee meinte der gute Mann allerdings auch, das die Regelung völliger Schwachsinn ist... Aber wir werden uns schon zu Tode regeln...
                        Kunststoffschrauben ... der ist gut!

                        Zitat von awilin
                        awilin AW: rechtliche Beurteilung Rammschutz
                        Euch allen, Danke für die Ausführungen die das Thema trafen.
                        Jetzt muss ich nur noch ein Original "Lampenhalter" besorgen.
                        Möge sich melden wer eine Quelle hat. SVS hat ja leider keine ABE, wie dann Eintragung? Einzelfallprüfung? Teuer?
                        Gruß
                        AR Butzbach hatte mir damals einen angeboten. Edelstahl ca. 300€ plus nach eigener aussage "Standarteintragung". Ggf. da mal nachfragen.
                        Weil das Zündschloss links sitzt!
                        landyblog.de

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                          #13
                          AW: rechtliche Beurteilung Rammschutz

                          Bla bla bla.....war vor ner Stunde beim TüV.
                          Bekomme meinen Frontbügel noch eingetragen mit der Vorraussetzung das ich Nachweisen kann das der Bügel VOR 2008 schon mal im Umlauf bzw. eingetragen war.
                          Also brauche ich ne Kopie eines dementsprechenen Fahrzeugsschein und einen Bild Beweis. Das, so nach Aussage des TüV Prüfers, reiche für die Abnahme aus.

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                            #14
                            AW: rechtliche Beurteilung Rammschutz

                            Bei nem TD5 ja. Bei nem TD4 nein.
                            Der Unterschied zwischen Existieren und Leben liegt in der Gestaltung der Freizeit - Lebe Deinen Traum
                            Различие между существованием и жизнью лежит в оформлении свободного времени - Жи твою мечту

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                              #15
                              AW: rechtliche Beurteilung Rammschutz

                              Warum sollte/wird da zwischen TD5 und TD4 ein Unterschied gemacht werden... TD4 gab es 2008 doch auch schon...
                              Life is to short to drive something else...

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