Gesetzes wegen wurden für Rücksitze ab 01.05.79 Zwei- oder Dreipunktgurte in D Pflicht. Ab 01.01.92 mussten es auf allen Plätzen der Rücksitze Dreipunktgurte sein.
Die Lücke ist hier wohl das Thema "Rücksitze" in PKW. Die längs zur Fahrtrichtung angebrachten Sitzgelegenheiten sind in dieser Definition wohl nicht eindeutig zu fassen. Meine zwei Bänke wurden vom TÜV beim Vollgutachten explizit ausgenommen und mussten nicht nachgerüstet werden. Hier ist es dann auch egal ob Bank oder Einzelsitz. Dass diese Art Sitzgelegenheit offensichtlich anderst bewertet wird zeigt auch mein damaliger Disco 1 von 94. Der hatte zwei ausklappbare Notsitze längs zur Fhrtrichtung. Die hatte Zweipunktgurte was ja bei strenger Auslegung des Begriffes Rücksitze nicht möglich gewesen wäre.
Gruss Dirk
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