zum Thema "Fahren ohne Türen und mit runtergeklappter Frontscheibe":
Da ich einen VW-Iltis fahre, der bekanntlich keine richtigen Türen hat und bei dem die Frontscheibe auch klappbar ist, habe ich mich mit dem Thema schon intensiv auseinandergesetzt.
Die frohe Botschaft:
In der StVZO steht nur drin, wie Türen und Frontscheiben beschaffen sein müssen, wenn sie denn vorhanden sind. Dort steht nichts davon, dass z.B. erst gar keine Türen vorhanden sind.
Also ist es legal ohne Türen zu fahren. Die umgeklappte Frontscheibe ist ebenfalls legal, mit der kleinen Einschränkung, dass wenn dir ein Stein ins Gesicht fliegt und du einen Unfalls baust, dir die Versicherung grobe Fahrlässigkeit vorwirft.
Also beides legal, nur bei umgeklappter Frontscheibe immer mit Fliegerbrille oder Skibrille fahren. Ich könnte sonst eh nicht schneller als 50km/h fahren da meine Augen dannn nur noch tränen.
Hier in Dortmund sieht der "grüne Trachtenverein" allerdings immer alles anders. Die wollen Ketten in den Türen haben und ungeklappte Frontscheibe stört sie anscheinend nur, weil es cool aussieht ;) :D
Wenn man angehalten wird, nie das Bußgeld zahlen, immer zuschicken lassen, bei mir ist noch nie was angekommen, wenn ich die Zahlung verweigert habe.
Also ist die Entscheidung doch wohl ganz einfach oder??
Dach runter, Türen raus und Scheibe umklappen....nur die Harten kommen in den Garten :D :D ;)
CU!
Christian
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