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TüV? Was darf ich was nicht?
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AW: TüV? Was darf ich was nicht?
Zitat von hp2,5TD Beitrag anzeigen
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AW: TüV? Was darf ich was nicht?
Zitat von Logan1986 Beitrag anzeigen
Sowohl für die Serie als auch für den Def gibt es Scheinwerfergitter.
LR hat offiziell keine im Programm.Einmaligen Sonnenaufgang beobachtet
Kein Foto gemacht,Nichts gepostet
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AW: TüV? Was darf ich was nicht?
Also ich hatte in der Schule früher mal Latein. Als wir da die punischen Kriege durchgegangen sind, bin ich auf die Rammsporne der römischen Kampfgaleeren gestoßen.
Später fand ich dann meinen LJ 80 vorne viel zu harmlos und rund. Also habe ich mir da so ein Ding drangebaut. (Es war die Zeit des kalten Krieges und jeder hatte Angst vor den Russen).
Beim TÜV zwecks Abnahme vorgefahren, war ich wohl etwas fix und habe den Prüfer ganz leicht angepiekst. Dabei ist der Trottel in die Grube gefallen und wurde bis heute nicht gefunden.
Ja und deshalb kam der Gesetzgeber auf den Fußgängerschutz.
Gruß WolfgangI am driving in stealth mode
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AW: TüV? Was darf ich was nicht?
Zitat von Logan1986 Beitrag anzeigenSowohl für die Serie als auch für den Def gibt es Scheinwerfergitter. Wenn das geht muss man das ja auch selber bauen können. Also mit dem was es original und zugelassen gibt und mit nem Entwurf dessen was ich vorhab zum TÜV-Mann und fragen.Zitat von Caruso Beitrag anzeigenWas nicht bedeutet,dass man diese auch montieren darf.
LR hat offiziell keine im Programm.
und mein TÜV ist der Meinung, das ich keine montieren darf, obwohl die Lampengitter, vermute ich mal, nicht über 500 g wiegen.
Zu der Frage gibt es hier auch schon ein paar Beiträge
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AW: TüV? Was darf ich was nicht?
Moin,
Du kannst ja mal die hier ausprobieren.
Die sind / waren an britischen APV´s in Nordirland.
stoßstange.jpg
Kannste zumindest behaupten - "ist alles original, Herr Ingenieur..."
Grüße
Thomas...
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AW: TüV? Was darf ich was nicht?
So einen blöden Ingenieur wirste wohl nirgends finden.
Man hat das ja nicht umsonst so geregelt, dass Fahrzeuge der Streitkräfte, Bundespolizei, Polizei uns andere ausgesonderte Spezialfahrzeuge nicht so einfach wieder zugelassen werden können. Und das lag nicht nur an dem irrtümlich zivil zugelassenen Schützenpanzer, sondern auch an den vielen Anbauteilen, welche nicht mit der StVZO vereinbar sind. Das fängt mit Vollgummireifen an und geht über Panzerungen bis hin zu diesen ,,wunderschönen" Planierschildern und Lampenschützern.
Zivile Lampenschutzgitter führt LR nicht mehr für den deutschen Markt, allerdings gibt es über eine Einzelabnahme immer noch die Möglichkeit, die Dinger Eintragen zu lassen. Wenn die leicht genug sing, dass sie nicht unter die Vorschriften des Fussgängerschutzes fallen, dann gehts nur noch um Scharfe Kanten und über die Beeinträchtigung des Lichtausfalls. Bei LKW mit Kommunalausstattung sind heute auch noch Lampenschutzgitter erhältlich. Also gehts irgendwie.
Aber ich halte diesen Thread eigentlich für einen Scherz, oder ist wirklich jemand so daneben, dass er sich sowas an Auto schrauben will.
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- 13.01.2006
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- S III Lightweight Diesel, Bj. 1976, ex-Niederlande und Defender 110 TD5, Sondermodell "Experience"
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AW: TüV? Was darf ich was nicht?
Also mir gefällt der ORIGINALE Snatch-Landrover besser als das umgestaltete Fahrzeug.
Und das Original hätte auch noch einen gewissen geschichtlichen Wert.
In der beigen Farbe sieht er auch freundlicher aus als in schwarz.
Trotzdem ist das sicher kein Auto für die tägliche Fahrt zur Arbeit.
Aber für die gelegentliche Fahrt zu einem Landrover-Treffen o. ä. würde ich mir den originalen Snatch schon in die Garage stellen.
Der ist sicher ausgefallener als viele andere Autos.
Und zum TÜV: Da fahre ich schon lange nicht mehr hin. Der TÜV ist mir zu sehr an Neuwagen orientiert.
Mit ausgefallenen Wünschen kennen die sich überhaupt nicht aus. Das geht schon los mit der Eintragung einer Nato-Kupplung.
Dann fahre ich lieber zu einer anderen zugelassenen Prüfungsorganisation, die im Hause einer Lkw-Werkstatt ist.
Die sind an robust Technik gewöhnt.
Viele Grüße
SailorLand-Rover Lightweight Diesel,
ex Königl. Landmacht der Niederlande
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AW: TüV? Was darf ich was nicht?
Problem an der Sache; wenn es um Einzelgenehmigungsverfahren geht, MUSS ich als Hesse zum TÜV (oder nen Tag Freizeit einkalkulieren und in die Ex-DDR fahren, wo die Dekra §21-Abnahmen machen darf).
Aber kommt Zeit, kommt Liberalisierung des Prüforganisationswesens.
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AW: TüV? Was darf ich was nicht?
Zitat von SirLandy Beitrag anzeigenProblem an der Sache; wenn es um Einzelgenehmigungsverfahren geht, MUSS ich als Hesse zum TÜV (oder nen Tag Freizeit einkalkulieren und in die Ex-DDR fahren, wo die Dekra §21-Abnahmen machen darf).
Aber kommt Zeit, kommt Liberalisierung des Prüforganisationswesens.
die PKW Tuning Szene wir auch immer kleiner und exclusiver
Mit dem verbot des Leiterrahmens unter 3,5 To wird es noch weniger im GW Bereich , Schlussendlich wir es ein Haufen Individualisten sein die Ihre Fahrzeuge am Leben erhalten solange sie selbst Leben.
Gruss
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- 01.01.2011
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- 109 S3 ex-mod rhd 1982, Stage One 1982, Rapier Trailer, BMW R80G/S Schek,CB750 four K0, Magirus 130
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AW: TüV? Was darf ich was nicht?
@Sailor
Den Snatch finde ich auch super. Die werden ja relativ häufig auf der Insel angeboten. Die Frage ist, bekommt man den hier zugelassen? Ich fürchte leider nicht.
Gruß
RomanEntschleunigung sag ich nur!!!:D
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AW: TüV? Was darf ich was nicht?
Ich möchte ja auch nicht meinen Dicken ganz zum Snatch umbauen.....Obwohl...nein.... es geht mir ja "nur" um das Unterfahrschutz Gitter und die Lampengitter.
Klar nicht in der "Extremen" Art und weise aber schon diese Richtung.
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AW: TüV? Was darf ich was nicht?
könnte das was sein ?
Tüv wäre immer noch zu klären. Durch die glatten Formen könnte es vielleicht sogar eine Chance haben.
;) wenn ich mir die kleine Spitze erlauben darf :) die Fronten hätte ich eher dort erwartet: http://www.horror-forum.com/22-mumie...utationen.html
als bei einem LR-Zubehörteilehändler__________________________________________
RangeRoverClassic, 4.2l V8,
Megasquirt Einspritzung mit Ford-EDIS Zündanlage
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