Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

änderung kfz-steuer-gesetz???

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    #61
    AW: änderung kfz-steuer-gesetz???

    Da wird sich auch nichts dran ändern. Die Steueränderung betrifft Deinen ja nicht.

    Gruß Marc

    Kommentar


      #62
      AW: änderung kfz-steuer-gesetz???

      SCH***E!!! Steuerbescheid bekommen:
      Im Schein: Sonder KFZ Wohnmobil
      In Realität: Hinten Alles Frei, Trennwand, Fenster ungangbar, etc (das ganze Programm)
      Bis 11.12.2012: §9 Abs. 1 Nr. 3 KraftStG (LKW-Steuer) = 185€
      Ab 12.12.2012: §9 Abs. 1 Nr. 2a Buchst. c KraftStG (Wohnmobil) = 460€
      Begründung: §12 Abs. 2 Nr. 1 KraftStG (Änderung vom 05.12.2012 BGB1 I Seite 2431)
      Träumst Du noch, oder schraubst Du schon?

      Kommentar


        #63
        AW: änderung kfz-steuer-gesetz???

        Katalysator einbauen und Steuersatz halbieren.
        Einmaligen Sonnenaufgang beobachtet
        Kein Foto gemacht,Nichts gepostet

        Kommentar


          #64
          AW: änderung kfz-steuer-gesetz???

          Richtig Caruso,
          mit Kat 290 € .

          Rolf
          9. Norddeutsches Land Rover Serien Treffen 02.09-04.09.22
          Wir Arbeiten dran:kl

          Kommentar


            #65
            AW: änderung kfz-steuer-gesetz???

            Hm, dann stimmt irgend was nicht, ich habe bereits den KAT drin (sowohl im Schein, als auch im Fahrzeug). Eingestuft wurde in Emisionsklasse 0650 93/59/EWG III
            Träumst Du noch, oder schraubst Du schon?

            Kommentar


              #66
              AW: änderung kfz-steuer-gesetz???

              Moin ,
              da würd ich doch erst einmal höflich beim FA nachfragen.

              Der Steuerrechner hier http://themen.autoscout24.de/auto/kf...FUNP3godSyoAJw ermittelt genau meinen Betrag.

              Da deiner ja die selben Daten wie meiner hat müsste das eigentlich geändert werden.
              Denn auch bei Euro zwei wird ein Betrag von 290 € aufgerufen.

              Nach

              hast du die Sch. Nr. 50 meine wäre 51.Warum auch immer das anders ist.

              Meine E Klasse ist 98/69/EG III.


              Also ab zum FA und Prüfen lassen.

              Gruß Rolf
              9. Norddeutsches Land Rover Serien Treffen 02.09-04.09.22
              Wir Arbeiten dran:kl

              Kommentar


                #67
                AW: änderung kfz-steuer-gesetz???

                Zitat von rienesl Beitrag anzeigen
                Hm, dann stimmt irgend was nicht, ich habe bereits den KAT drin (sowohl im Schein, als auch im Fahrzeug). Eingestuft wurde in Emisionsklasse 0650 93/59/EWG III
                Der Originalkat ist nichts wert.
                Ich meine den SK-Aufrüstkat.
                Einmaligen Sonnenaufgang beobachtet
                Kein Foto gemacht,Nichts gepostet

                Kommentar


                  #68
                  AW: änderung kfz-steuer-gesetz???

                  Ja, ne, is klar! Ich schmeiß den original Kat raus und bau' für 1000€ 'n Neuen ein. Was soll das denn, außer mal einfach nur kräftig Kohle machen? Außerdem wer garantiert mir, daß der dann bei der nächsten Gesetzesänderung in zwei Jahren dann auch noch gilt und ich nicht erneut einen Neuen der Firma X brauche...
                  Sorry bin grad echt mies gelaunt
                  Träumst Du noch, oder schraubst Du schon?

                  Kommentar


                    #69
                    AW: änderung kfz-steuer-gesetz???

                    Also,
                    bei mir hat sich der Kat bereits nach 2 Jahren Bezahlt gemacht.

                    Aber ich kann deinen Unmut gut verstehen.

                    Gruß Rolf
                    9. Norddeutsches Land Rover Serien Treffen 02.09-04.09.22
                    Wir Arbeiten dran:kl

                    Kommentar

                    Lädt...
                    X