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änderung kfz-steuer-gesetz???

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    #46
    AW: änderung kfz-steuer-gesetz???

    Ja, habs gelesen.
    Trotzdem, die Frage von logan war: "Hat das schon mal jemand gemacht?". Antwort von mir: Ja, ich.
    Das alles bezog sich auf die Vergangenheit.
    Was die FA in Zukunft tun werden mit dieser Änderung, bleibt abzuwarten.
    "Heute ist die gute, alte Zeit von morgen."

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      #47
      AW: änderung kfz-steuer-gesetz???

      hallo el toro,
      ich weiß das du nur eine frage beantwortet hast, das ist ja ok.

      aber schau mal auf die überschrift:
      änderung kfz-steuer-gesetz???

      es geht nicht darum was mal war, es geht darum was sich geändert hat!!!!

      wer sich da wirklich informieren will, durch die vielen beiträge die vom eigentlichen thema abweichen, verliert er den überblick und zusammenhang.

      denke was sich da ändert ist klar:
      die brd führt angriffskriege, unternimmt alles ein schuldgeldsystem zu stützen. wer soll das bezahlen, natürlich der steuerzahler. um den auszunehmen wie die sprichwörtliche weihnachtsgans ist da jedes mittel recht!

      grüße
      ingo

      geht nicht persönlich gegen dich oder den fragesteller, nur das thema ist halt änderung und nicht rückblick.

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        #48
        AW: änderung kfz-steuer-gesetz???

        Zitat von Ingo_M Beitrag anzeigen
        der steuerzahler. um den auszunehmen wie die sprichwörtliche weihnachtsgans ist da jedes mittel recht!
        Dafür hätte es keiner Gesetzesänderung bedurft.
        Der eine oder andere hat schon einen günstigeren Bescheid bekommen.
        Warten wir doch einfach ab,was passiert.
        Einmaligen Sonnenaufgang beobachtet
        Kein Foto gemacht,Nichts gepostet

        Kommentar


          #49
          AW: änderung kfz-steuer-gesetz???

          das mein ich ja, nur fragen nach bescheiden vor der änderung müllen hier den beitrag zu.

          grüße
          ingo

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            #50
            AW: änderung kfz-steuer-gesetz???

            Zitat von siggi109 Beitrag anzeigen
            mal zum allgemeinen verständnis.............
            DAS FINANZAMT IST AN GARNICHTS GEBUNDEN !!!!!
            ich hoffe das es so jetzt allgemein verständlich rüber gekommen ist.es gibt ja leute die diskutieren das bis zum kotzen.

            danke für euer verständnis
            Sorry, aber exakt diese Willkür hat der Gesetzgeber jetzt einkassiert. Seit dem 12.12. sind die Finanzämter gezwungen, die Steuer auf Basis der Eintragung im KFZ-Brief zu berechnen. Grundlage der Änderung ist §2 Abs. 2 Nr. 1 Kfz-Steuergesetz Ab 12.12.2012 ,Verkehrssteueränderungsgesetz v. 05.12.2012 BGBl.1 Seite 2431.

            Im Wortlaut:
            § 2 Begriffsbestimmungen, Mitwirkung der Verkehrsbehörden
            ....
            (2) Soweit dieses Gesetz nichts anderes bestimmt,
            1. richten sich die in diesem Gesetz verwendeten Begriffe des Verkehrsrechts nach den jeweils geltenden verkehrsrechtlichen Vorschriften;

            dumm ist nur:
            (12) Führen die Feststellungen der Zulassungsbehörden hinsichtlich der Fahrzeugklassen und Aufbauarten zu einer niedrigeren Steuer als unter Berücksichtigung des § 2 Absatz 2a in der am 1. Juli 2010 geltenden Fassung, ist weiterhin § 9 Absatz 1 Nummer 2 anzuwenden.

            Ich sehe die Juristen schon die Verfahrensmesser wetzen ...

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              #51
              AW: änderung kfz-steuer-gesetz???

              Soweit alles klar:

              Aber ist es wirklich so, dass die Finanzämter das Steuerschlupfloch, LKW/WOMO schliessen wollten, oder bezieht sich (12) nur auf LKW, da sich §2 Abs 2a nur mit LKW befasst und WOMOs unter §2 Abs 2b fallen, welcher hier nicht erwähnt wird?

              Das kann man so oder so deuten.

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                #52
                AW: änderung kfz-steuer-gesetz???

                Zitat von ninetylandy Beitrag anzeigen
                Soweit alles klar:

                Aber ist es wirklich so, dass die Finanzämter das Steuerschlupfloch, LKW/WOMO schliessen wollten, oder bezieht sich (12) nur auf LKW, da sich §2 Abs 2a nur mit LKW befasst und WOMOs unter §2 Abs 2b fallen, welcher hier nicht erwähnt wird?

                Das kann man so oder so deuten.
                Ich werde mich mal überraschen lassen und habe unseren Einspruch beim Finanzamt gegen den Steuerbescheid 2011 (und folgende) für den N1G 90er wieder aktiviert. Damals war die ausschliessliche Begründung des Finanzamts das man nicht an die zulassungsrechtlichen Bestimmungen gebunden wäre ...

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                  #53
                  AW: änderung kfz-steuer-gesetz???

                  Soeben habe ich im 130er Forum was dazu entdeckt:
                  WICHTIG:
                  Steuerumfrage: WIE habt Ihr eine LKW Versteuerung erreicht!?



                  Schein so,als wären nur Pkw/LKW betroffen von (12).

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                    #54
                    AW: änderung kfz-steuer-gesetz???

                    Ich habe vor paar tagen Post vom FA bekommen.
                    Die KFZ Steuer würden ab dem 12.12.2012 neu berechnet.
                    Wohnmobil Besteuerung geht anscheinend jetzt ohne Überprüfung!
                    Ist doch mal was erfreuliches;-)
                    Muss halt nur in eingetragen sein.

                    Schöne Grüße
                    Achim
                    Angehängte Dateien
                    Wenn alle Bohrinseln versenkt und die letzte Tankstelle geschlossen ist,
                    werdet ihr feststellen, dass es im Fahrradladen nachts kein Bier gibt!

                    Kommentar


                      #55
                      AW: änderung kfz-steuer-gesetz???

                      Mal eine Frage als potentieller Käufer eines Defenders. Was muss ich für den 2.4er TD4 an Steuern bezahlen (PKW oder LKW)? WoMo ausbau ist angedacht aber wird nach und nach selber realisiert. Ist der TD4, im Schein ein LKW oder PKW? Bin grade mal dabei die Kosten für die Versicherung bei meinem Dealer zu erfragen.

                      Danke!

                      Kommentar


                        #56
                        AW: änderung kfz-steuer-gesetz???

                        Steuer 529€ als PKW versteuert
                        Versicherung ca. 1000€ als LKW (ab 2011)
                        TD4 bis 2011 ist PKW, ab 2011 LKW

                        SC
                        Wenn nicht wir, wer dann?

                        Kommentar


                          #57
                          AW: änderung kfz-steuer-gesetz???

                          Zitat von Still Crazy Beitrag anzeigen
                          Steuer 529€ als PKW versteuert
                          Versicherung ca. 1000€ als LKW (ab 2011)
                          TD4 bis 2011 ist PKW, ab 2011 LKW

                          SC
                          Guten Abend StillCrazy,

                          vielen Dank. Preislich würde es bei mir maximal zum 2008er TD4 reichen. Ich bin noch unentschlossen, ob es ein Td4 oder ein preiswerterer Td5 wird. Das gesparte könnte man dann in WoMo und Zubehör zu investieren...

                          Gruß
                          Dan

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                            #58
                            AW: änderung kfz-steuer-gesetz???

                            Das wird jetzt OT und es gibt ja auch die Kaufberatung zum Defender hier, aber wenn du selbst Schrauben und restaurieren kannst, eher TD5, weil preiswerter zu kriegen.

                            Und wichtig noch zu entscheiden, was Du mit dem Auto machen willst. Sieht ja nach Reisen aus. Gibt es hier einiges zu lesen über beide Autos. Schau mal in die beiden Unterforen zu TD5 und TD4 und dann viel Spass beim Lesen.

                            Suchfunktion gibt Vieles her.

                            SC
                            Wenn nicht wir, wer dann?

                            Kommentar


                              #59
                              AW: änderung kfz-steuer-gesetz???

                              Zitat von Still Crazy Beitrag anzeigen
                              Das wird jetzt OT (...)
                              SC
                              Sorry, wollte den Thread nicht entern.

                              Zitat von Still Crazy Beitrag anzeigen
                              Suchfunktion gibt Vieles her.
                              SC
                              Das stimmt, lese schon seit diversen Abenden in den TD4 und TD5 Unterforen.

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                                #60
                                AW: änderung kfz-steuer-gesetz???

                                Also mein 90 Soft Top ist als LKW eingetragen und die Steuer ist immer noch mit 136 EUR berechnet worden. Also bei mir alles gut.

                                Gruß

                                Marc

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