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änderung kfz-steuer-gesetz???

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    #31
    AW: änderung kfz-steuer-gesetz???

    Zitat von Ingo_M Beitrag anzeigen
    wird darauf hinauslaufen das er seine fiskalische anerkennung als womo beim umschreiben verliert, das fa. den lkw anerkennt, da aber billiger nach pkw besteuert wird...

    wie heißst doch:
    staubsaugervertreter verkaufen staubsauger,
    versicherungsvertreter verkaufen versicherungen und
    volksvertreter verkaufen ...

    denkt doch einfach bei der nächsten wahl daran!


    grüße
    ingo
    Servus Ingo,

    aber das wichtigste daran ist egal was mal wählt, wir "das Volk" zahlen immer drauf....

    Steuerknecht.jpg



    Grüße aus dem Süden

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      #32
      AW: änderung kfz-steuer-gesetz???

      Zitat von fraenk Beitrag anzeigen
      weiterhin glaube ich nicht ohne weiteres daran, dass nun wieder für die besteuerung das bindend sein soll was in den fahrzeugpapieren stehen soll, also wie vor 2007.....
      Da würde ich auch nicht dran glauben wollen!

      Zitat von fraenk Beitrag anzeigen
      so ist nämlich die begründung der absage unseres finanzamtes. also keine kneipentratsch...
      Mich würde die Antwort des FA interessieren, wenn Du denen gegenüber argumentieren würdest, daß es Kneipenquatsch wäre ;-) Aber im ernst: Per Google konnte ich auch keine Änderungen bzw. Urteile bzgl. Wohnmobilen finden (außer das man als Vermieter von WoMos vergnügungssteuerpflichtig werden kann, wenn man weiß, daß die Damen (oder Herren) das Wohnmobil aus speziellen gewerblichen Gründen mieten ;-)
      Daher meine Erfahrung (die ich auch schon mal im Forum hier geschrieben hatte)
      110 HT mit Klappdach, aber keinen (festen) Innenausbau und Fenster verblecht.
      Zulassung WoMo.
      FA wollte als PKW versteuern, ich als LKW. Hin und her geschrieben (mit Zeichnung aus dem LR-Prospekt, wie ein HT aussieht) etc. (die Briefe kann ich ggf. auch zur Verfügung stellen)
      Nach einigen Monaten sollte ich den Wagen vorfahren/-führen. Da sie aber keine Sondergenehmigung zur Befahren der Umweltzone ausgeben könnten, kamen sie dann doch raus. Hatten sich die Karre von außen bereits angeschaut, als ich dazukam, und sagten sofort: geht klar mit LKW, ist ja nur ein 2-türer (also Ladefläche >50%). Wir dachten blablabla (also sähe aus wie ein SW). Und das Klappdach übersehen wir mal…
      Wegen des Klappdaches konnte ich meine Fresse nicht halten und habe ich denen nur kurz zu verstehen gegeben, daß es auch überhaupt kein Grund für mich gäbe, deshalb von der LKW steuer abzusehen, weil so ein LKW Fahrer (wie ich, der im Anzug neben ihnen steht ;-) müßte ja auch mal schlafen! Oder sind die ganzen Zugmaschinen mit Schlafkabine etwa Wohnmobile und keine LKWs? Ladefläche haben die übrigens auch nicht!
      Darauf kam keine ordentliche Antwort mehr, die sind abgedackelt und ich bekam einige Wochen später meinen geänderten Bescheid und mein Geld zurück J
      Also, welche Pflichten zu erfüllen sind, sind neben dem Gesetz auch durch einige Urteile recht eingegrenzt worden. Solange man alles erfüllt, wird es für das FA schwer. Bevor ich was umschlüsseln lasse (und damit mehr Versicherung zahle, LKW Fahrverbot evtl. unterliege etc.) , würde ich persönlich sogar klagen. Vorher allerdings halt ggf. Umbauten rauswerfen, beim FA vorfahren und fragen, was Ihnen nicht passt, es als LKW zu versteuern. Evtl. sollst Du noch Fenster verblechen oder ähnliches.
      Gruß
      Maggiman

      Zitat von hasuatolkien Beitrag anzeigen

      [ATTACH=CONFIG]79844[/ATTACH]


      Kann man das irgendwo käuflich erwerben? Hätte da noch Platz auf dem vorderen Nummernschild ;-)

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        #33
        AW: änderung kfz-steuer-gesetz???

        Moin Maggiman,
        da hast Du den Hafen aufgerissen und mächtig Glück gehabt. Das Hubdach am LKW ist nichts verwerfliches, weil heute im Transportgewerbe Hubdächer oder Edschaverdecke üblich sind. Aber die Argumentation hinkt. In dem Moment, wo Du sagst, dass ein Kraftfahrer auch mal schlafen müsse, räumst Du ein, dass der Schlafplatz fester Bestandteil des Fahrzeugs ist und somit entfällt die Grundlage für die LKW-Besteuerung. Im Gegensatz zur Zugmaschine, deren Aufgabe im Ziehen oder Schieben von schweren Lasten besteht, ist beim LKW eine Ladefläche zur Güterbeförderung zwingend notwendig. Diese wird dann um den WOMO-Ausbau dezimiert. Die Jungs vom FA haben da mal weggeschaut und sich bei Deiner Argumentation die Ohren zugehalten. Das kann aber auch anders laufen. Also immer schön eine gerichtsfeste Argumentation vorbereiten.

        Fangfragen sind in der Branche nicht unüblich.:(

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          #34
          Moin. Beim nächsten Vorstellen werde ich mir hoffentlich auf die Zunge beissen anstatt mein Maul aufzureissen. Klar ist, auf hoher See und vor Gericht ist man in Gottes Hand. Allerdings hat das FA immer abzuwägen. Und mein Laderaum war ja zweifelsohne vorhanden. Gibt es ein Urteil zu dem Klappdach und dem Raum darunter? Logisch hört sich für mich die Argumentation nicht an.

          Im Zweifel hätte ich das FA um eine Liste gebeten, mit der Bitte aufzuführen, was für PKW, Lkw und Wohnmobil spricht, was bitte schön dagegen. Und in meinem Fall wage ich zu behaupten, die meisten Punkte sprächen für den LKW. Und wenn das FA das nicht einsieht, gibt es ja noch die Möglichkeit, vor Gericht zu ziehen.

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            #35
            AW: änderung kfz-steuer-gesetz???

            Natürlich ist die Argumentation der Fa-Beamten bezügl. des Hubdachs nicht logisch. Die wollten bestimmt nur kundtun, dass die Nutzung als WOMO für sie dem Vernehmen nach klar war, aber Du dennoch die LKW-Versteuerung durchbekommst. Was spricht denn mal grundsätzlich dagegen, beim Beladen des Laderaums aufrecht stehen zu wollen?

            Bloß wenn die Herrschaften dareinschauen und einen WOMO-Ausbau sehen, dann kann s anders enden. Wenn der Ausbau nicht fest installiert ist, kannst Du den natürlich als Ladung deklarieren und dann kommst Du vor Gericht letzten Endes damit durch, aber bei Deiner geschilderten Argumentation hätte das FA Dir erst mal Steine in den Weg schmeissen können. Und ein Prozess kann sich lange hinziehen.

            Schriftlich bekommst Du von denen gar nichts. Ich hab mal versucht, die Jungs vom Bauamt festzunageln, keine Chance. Die werden nicht dafür bezahlt, zu sagen ,wie es richtig geht, sondern nur, für anzumängeln, dass etwas verkehrt ist. Und da halten sich alle den Rücken frei.
            Und so ähnlich ist das beim FA auch. Sind ja auch keine Steuerberater.
            Zuletzt geändert von ninetylandy; 23.01.2013, 11:11.

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              #36
              AW: änderung kfz-steuer-gesetz???

              wenn das in meine richtung driften sollte bekommt er sein H.............. :o er ist schliesslich schon fast 34jahre alt........... ;)

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                #37
                AW: änderung kfz-steuer-gesetz???

                Mir fällt bei dem ganzen gerede so ein: Wenn das FA nicht an den Brief gebunden ist bei der Besteuerung kann es ja auch einen als PKW eingetragenen 110er als KW besteuern(mal dahingestellt ob es wirklich einer mitmacht...) sofern er alle Kriterien für das FA erfüllt(nur zwei Sitze, Trennung zum Laderaum,verblechte Fenster). Somit hätte man LKW-Steuer bei PKW-Versicherung und ohne Fahrverbot.

                Hat das schon wer versucht oder hab ich den Pferdefuß gerade nicht gefunden???
                Nimm das Leben nicht so ernst, du kommst da doch nicht lebend wieder raus!

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                  #38
                  Wirst wahrscheinlich recht haben.
                  Als Anregung könnten wir mal hier im Forum eine objektive Liste mit steuerlich relevanten Punkten zusammenstellen. Pro Contra für alle 3 Kategorien.
                  Jetzt bin ich aber erstmal gespannt auf Für und Wider solch einer Liste ;-)

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                    #39
                    AW: änderung kfz-steuer-gesetz???

                    Mensch Logan, der Pferdefuß ist sonah, dass er Dich gleich trifft.;)

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                      #40
                      AW: änderung kfz-steuer-gesetz???

                      Moin,

                      Räusper.
                      Ihr wißt das sich 50% der weltweiten Steuerliteratur mit dem - Deutschen Steuerrecht beschäftigen.
                      Oder mit anderen Worten: das deutsche Steuerrecht ist so umfangreich/kompliziert wie alle Anderen auf diesem Planeten zusammen genommen.
                      Jetzt seht Ihr auch warum.

                      Ich enthalte mich jetzt einmal einer persöhnlichen Meinung und Bewertung.

                      Happy rovering - Birger
                      Land-Rover Series - serious!

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                        #41
                        AW: änderung kfz-steuer-gesetz???

                        Ja Birger, ich hab den Eindruck, wir könnten mit diesem Thread die Literatur locker auf 60% erweitern, wenn das so weitergeht.;)

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                          #42
                          AW: änderung kfz-steuer-gesetz???

                          wie ich die änderung verstanden habe. ist das fa. nach dem neuen gesetz an die eintragung der zulassungsstelle gebunden.

                          NUR:
                          wenns dadurch für den steuerzahler billiger würde wird nach pkw besteuert!

                          das schlupfloch lkw/womo/sonstige kfz ist damit geschlossen.
                          die frage stellte sich dann was ist mit den bestehenden umgeschriebenen lkw die vom fa. anerkannt sind?
                          darüber sagt das gesetz nichts aus...

                          aber wenigstens werden die mehreinnahmen dann für so wichtige dinge wie rettung von banken, führen von angriffskriegen und finanzieren von sinnfreien großprojekten eingesetzt!

                          grüße
                          ingo

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                            #43
                            AW: änderung kfz-steuer-gesetz???

                            Zitat von Logan1986 Beitrag anzeigen
                            110er als KW besteuern
                            Was ist das?
                            Einmaligen Sonnenaufgang beobachtet
                            Kein Foto gemacht,Nichts gepostet

                            Kommentar


                              #44
                              AW: änderung kfz-steuer-gesetz???

                              Zitat von Logan1986 Beitrag anzeigen
                              Mir fällt bei dem ganzen gerede so ein: Wenn das FA nicht an den Brief gebunden ist bei der Besteuerung kann es ja auch einen als PKW eingetragenen 110er als KW besteuern(mal dahingestellt ob es wirklich einer mitmacht...) sofern er alle Kriterien für das FA erfüllt(nur zwei Sitze, Trennung zum Laderaum,verblechte Fenster). Somit hätte man LKW-Steuer bei PKW-Versicherung und ohne Fahrverbot.

                              Hat das schon wer versucht oder hab ich den Pferdefuß gerade nicht gefunden???
                              @Caruso: Vermutlich soll das LKW heißen.
                              Ja ich hab das, allerdings mit nem 130iger, gemacht. PKW im Schein und Gewichtsbesteuerung.
                              "Heute ist die gute, alte Zeit von morgen."

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                                #45
                                AW: änderung kfz-steuer-gesetz???

                                habt ihr mal das geänderte gesetz gelesen?
                                es ist egal was in der zulassung steht, wenns billiger würde kommt die pkw-steuer!

                                was bis 31.12.2012 ging zählt ab dem 1.1.2013 nicht mehr.

                                grüße
                                ingo

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