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änderung kfz-steuer-gesetz???

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    #16
    AW: änderung kfz-steuer-gesetz???

    Fraenk, verrätst du uns mal warum du das machen willst?

    WoMos sind doch in der Versicherung das günstigste, was es gibt. Und nur wegen ner Spüle willst das alles auf dich nehmen?
    Who needs luxury?

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      #17
      AW: änderung kfz-steuer-gesetz???

      Wenn ich das richtig gelesen habe, dann hat sich im §8 Kfzsteuergesetz ausser dem Wortlaut nichts geändert.

      WOMOs werden gewichtsbesteuert und zusätzlich nach Emission und LKW nur nach Gewicht( bis 3,5to). Der Unterschied macht den Braten nicht fett.

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        #18
        AW: änderung kfz-steuer-gesetz???

        Es hat sich im §2 Abs2 der Leitsatz verändert. vorher: ...technischer Art..., jetzt:...technischer Art, sowie Fahrzeugklassen und Aufbauten...
        Die §2 Abs2 a-c wurden gestrichen. (Abs 2a: 50% Regelung und Abs 2b: WOMO-Ausstattung)

        Ob man seitens der Finanzämter den TÜVs mehr Kompetenz zuspricht, wird hier nicht ganz klar.
        Bezüglich Abs2 a und b kann ich mir nicht vorstellen, dass etwas gestreichen wird, ohne dass es in einer anderen RiLi oder VO wieder auftaucht.
        Der Trend geht ja sowieso zu RiLi und VO und die Gesetze werden immer kleiner oder verschwinden.

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          #19
          AW: änderung kfz-steuer-gesetz???

          hallo zusammen,

          jetztige womosteuer 450€ pro jahr
          lkw steuer ca 173 € pro jahr.
          grund genug oder?
          versicherung bleibt niedrig.... bei meiner zumindest ;-)

          weiterhin glaube ich nicht ohne weiteres daran, dass nun wieder für die besteuerung das bindend sein soll was in den fahrzeugpapieren stehen soll, also wie vor 2007.....

          so ist nämlich die begründung der absage unseres finanzamtes. also keine kneipentratsch...sprich so lange ich nicht zum tüv fahre und einen lkw davon mache, besteuern die auch nicht nach gewicht....
          bei dem 130er von einem freund stand lkw in den papieren und bekommen hat er pkw steuer.... also hubraumbesteuert....=teuer.
          war aber auch vor diesem verk... 11.12.12

          wills halt schwarz auf weiss lesen. bei dem was sir landy geschrieben hat, finde ich diese aussage nämlich nicht wörtlich.... kann auch sein, dass ich zu doof/blind bin :-)


          gruß fraenk

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            #20
            AW: änderung kfz-steuer-gesetz???

            Ich fürchte, Du wirst derzeit hubraumbesteuert, wie ein Pkw.
            Ich habe gerade noch einmal im §9 Abs 2a Kraftfahrzeugsteuergesetz nachgeschaut.
            WOMOs haben pro 200Kg Gewicht etwa 10€ Steuern, egal welche Schadstoffklasse, vorausgesetzt, das zGG liegt über 2000Kg.
            Wären bei 3400Kg etwa 170€. (ich weiß nicht genau, was der 110er wiegt, daher dieses geschätzte zGG)

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              #21
              AW: änderung kfz-steuer-gesetz???

              Zitat von fraenk Beitrag anzeigen
              hallo zusammen,

              jetztige womosteuer 450€ pro jahr
              lkw steuer ca 173 € pro jahr.
              grund genug oder?
              versicherung bleibt niedrig.... bei meiner zumindest ;-)

              weiterhin glaube ich nicht ohne weiteres daran, dass nun wieder für die besteuerung das bindend sein soll was in den fahrzeugpapieren stehen soll, also wie vor 2007.....

              so ist nämlich die begründung der absage unseres finanzamtes. also keine kneipentratsch...sprich so lange ich nicht zum tüv fahre und einen lkw davon mache, besteuern die auch nicht nach gewicht....
              bei dem 130er von einem freund stand lkw in den papieren und bekommen hat er pkw steuer.... also hubraumbesteuert....=teuer.
              war aber auch vor diesem verk... 11.12.12

              wills halt schwarz auf weiss lesen. bei dem was sir landy geschrieben hat, finde ich diese aussage nämlich nicht wörtlich.... kann auch sein, dass ich zu doof/blind bin :-)


              gruß fraenk





              mal zum allgemeinen verständnis.............
              DAS FINANZAMT IST AN GARNICHTS GEBUNDEN !!!!!
              ich hoffe das es so jetzt allgemein verständlich rüber gekommen ist.es gibt ja leute die diskutieren das bis zum kotzen.

              danke für euer verständnis

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                #22
                AW: änderung kfz-steuer-gesetz???

                Zitat von ninetylandy Beitrag anzeigen
                Ich fürchte, Du wirst derzeit hubraumbesteuert, wie ein Pkw.
                Ich habe gerade noch einmal im §9 Abs 2a Kraftfahrzeugsteuergesetz nachgeschaut.
                WOMOs haben pro 200Kg Gewicht etwa 10€ Steuern, egal welche Schadstoffklasse, vorausgesetzt, das zGG liegt über 2000Kg.
                Wären bei 3400Kg etwa 170€. (ich weiß nicht genau, was der 110er wiegt, daher dieses geschätzte zGG)
                Da hast du aber mächtig falsch gelesen:
                Was kostet ein Wohnmobil bzw. Reisemobil an Steuern? Die Kfz-Steuer für Reisemobile richtet sich nach Gewicht und Schadstoffklasse. Hier finden Sie die Kfz Steuersätze für Wohnmobile.


                bis zu 2000kg zahlt man erstmal den höheren Faktor.
                In der Tabelle c fehlt noch der fiese Zusatz:
                "ab dem 1. Januar 2010 auch für die Schadstoffklasse S 1"
                Einmaligen Sonnenaufgang beobachtet
                Kein Foto gemacht,Nichts gepostet

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                  #23
                  AW: änderung kfz-steuer-gesetz???

                  Zitat von ninetylandy Beitrag anzeigen
                  Es hat sich im §2 Abs2 der Leitsatz verändert. vorher: ...technischer Art..., jetzt:...technischer Art, sowie Fahrzeugklassen und Aufbauten...
                  Die §2 Abs2 a-c wurden gestrichen. (Abs 2a: 50% Regelung und Abs 2b: WOMO-Ausstattung)

                  Ob man seitens der Finanzämter den TÜVs mehr Kompetenz zuspricht, wird hier nicht ganz klar.
                  Bezüglich Abs2 a und b kann ich mir nicht vorstellen, dass etwas gestreichen wird,
                  Da hast du wohl Recht.
                  Das hier:
                  Zitat von SirLandy Beitrag anzeigen
                  „(12) Führen die Feststellungen der Zulassungsbehörden hinsichtlich der Fahrzeugklassen und Aufbauarten zu einer niedrigeren Steuer als unter Berücksichtigung des § 2 Absatz 2a in der am 1. Juli 2010 geltenden Fassung, ist weiterhin § 9 Absatz 1 Nummer 2 anzuwenden."
                  heißt nämlich im Klartext:
                  Es gibt ein Gesetz aber wir halten uns nicht dran.
                  Einmaligen Sonnenaufgang beobachtet
                  Kein Foto gemacht,Nichts gepostet

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                    #24
                    AW: änderung kfz-steuer-gesetz???

                    Moin Caruso,
                    das Internet ist ein Fluch und ein Seegen zugleich. Auf der Seite http://www.gesetze-im-internet.de/bu...stg/gesamt.pdf fehlt die Tabelle mit den Schadstoffklassen. Hier ist lediglich die Tabelle alt angedruckt, und der Stand ist 05.12.12, seltsam. Dann stimmen die 450€, die Fraenk zahlen musswohl doch.


                    "Es gibt ein Gesetz aber wir halten uns nicht dran"
                    Das hört sich an, wie:
                    §1:Das Finanzamt hat immer Recht.
                    §2:Sollte der TÜV einmal Recht haben, so ist §1 anzuwenden.
                    Zuletzt geändert von ninetylandy; 18.01.2013, 08:23.

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                      #25
                      AW: änderung kfz-steuer-gesetz???

                      Jau,genau so.
                      Einmaligen Sonnenaufgang beobachtet
                      Kein Foto gemacht,Nichts gepostet

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                        #26
                        AW: änderung kfz-steuer-gesetz???

                        @fraenk:

                        Das Spiel mit dem FA hatte ich auch vor ein paar Jahren, mein 110er HT ist nach alter Regelung(ohne Stehhöhe) im Brief ein So. Kfz. Wohnmobil und wurde/wird vom FA nach Gewicht besteuert. Nach der Gesetzesänderung wolltedas FA 2007 dann auf einmal 431,- Tacken haben. Ich habe einen wohlformulierten Widerspruch eingelegt, nach dessen Leitsatz der Herstellungs- und Verwendungszweck des 110er HT die Beförderung von Lasten ist, das Fahrzeug lediglich Sitzplätze für zwei Personen aufweist und eine feste Trennwand zum Laderaum vorhanden ist. Nach der Höhe der Wand fragt ja keiner. Es hat zwar dann ein dreiviertel Jahr gedauert, aber der Einspruch war erfolgreich und die zuviel eingezogene Steuer wurde zurückerstattet. Ich zahle nach wie vor EUR 185,- p.a.

                        Gruß
                        Frank

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                          #27
                          AW: änderung kfz-steuer-gesetz???

                          Das ging wahrscheinlich aber auch nur, weil der HT werkseitig als LKW ausgeliefert wurde. Wenn ich aus einem Pkw ein unechtes WOMO baue, macht das FA das nicht.

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                            #28
                            AW: änderung kfz-steuer-gesetz???

                            Auch dem fraenk seiner ist, wenn ich mich recht entsinne (hab die Karre schon länger nicht mehr gesehen) ursprünglich mal ein 110er HT(Sauger Ex-MOD) gewesen. Aber wenn mich das FA so ausdrücklich auffordert, die Kiste auf So. Kfz. Lastkraftwagen umschreiben zu lassen um entsprechend besteuert zu werden und man einen Sachverständigen findet, der das mitmacht... warum nicht.
                            Pferdefuß ist halt der neue Zusatz mit der Günstigkeitsregelung zu Gunsten des FA :-((

                            Gruß
                            Frank

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                              #29
                              AW: änderung kfz-steuer-gesetz???

                              Darauf wirds hinauslaufen.
                              Faktisch ist es so, dass Du dich gegen die Erhöhung gewehrt hast. Fraenk will aber eine Vergünstigung und da greifft die Günstigkeitsregelung des FA.

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                                #30
                                AW: änderung kfz-steuer-gesetz???

                                wird darauf hinauslaufen das er seine fiskalische anerkennung als womo beim umschreiben verliert, das fa. den lkw anerkennt, da aber billiger nach pkw besteuert wird...

                                wie heißst doch:
                                staubsaugervertreter verkaufen staubsauger,
                                versicherungsvertreter verkaufen versicherungen und
                                volksvertreter verkaufen ...

                                denkt doch einfach bei der nächsten wahl daran!


                                grüße
                                ingo

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