früher, dh vor 2007 hat das finanzamt (fa) die kfz steuer immer nach dem eintrag im fahrzeugbrief/schein bemessen ( verkehrsrechtlich nutzung= steuerrechtliche nutzung)
ab 2007 wurde dies getrennt, dh. das fa hat selber entschieden wie ein fahrzeug besteuert werden soll ( wie viele 130er fahrer zu spüren bekamen).
ich wollte nun einen antrag auf besteuerung zum sogenannten "anderen fahrzeug" ( volksmund lkw) stellen, da ich für meinen 110er ht zur zeit noch womosteuer bezahle......aber nicht mehr die vom finanzamt gesetzten bedingungen zum womo erfüllen ( keine spüle ;-) )
wurde abgelehnt, da "mit veröffentlichung des änderungsgesetzes vom 11.12.12 die steuer nach fahrzeugklasse und aufbauart bestimmt wird, welche in den fahrzeugpapieren eingetragen sind." da sich bei meinem fahrzeug bzgl eintageung nichts geändert hat=keine andere besteuerung.
sprich, erst zum tüv, danach wird das kfz auch so besteuert wie der tüv es in die papiere einträgt...wie "früher"
hat jemand da genauere info zu?? ich traue dem abteilungsleiter unseres fa nicht .... ist ein a.... naja. anderes thema :-)
bin mal gespannt, ob das stimmt!
groetjes fraenk
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