Ankündigung
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Keine Ankündigung bisher.
Verschwundenes Angebot
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AW: Verschwundenes Angebot
... und noch ein kleiner Nachtrag:
Ein eBay-Verkäufer darf eine Auktion vorzeitig beenden, wenn der Artikel während des Auktionszeitraums unvorgesehen beschädigt wird. Das hat das Landgericht Bochum in zweiter Instanz bestätigt.
Da anzunehmen ist, dass jemand so einen Prozess durch zwei Instanzen nur führt, wenn er eine Rechtsschutzversicherung im Rücken hat, darf man auch hoffen, dass der Bundesgerichtshof diese Frage dann in absehbarer Zeit mal verbindlich klären wird.
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