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Hallo zusammen!
Wünsche euch erstmal allen Frohe Festtage.
Nun zur Frage bei meinem letzten Besuch beim Tüv musste ich beide vorderen Lampenschutzgitter entfernen:( weil ich kein Gutachten hatte.wer kann helfen wo bekomme ich eins her oder hatt einer von euch zufällig eins auf dem Rechner das er als PDF hochladen könnte damit ich es ausdrucken kann Beste Dank schon mal und einen guten Rutsch ins neue Jahr.:o
Sofern die Lampenschutzgitter Originalteile sind ist ein Gutachten nicht notwendig, wenn die Schutzgitter nicht über das Fahrzeug hinausragen. Bei Eigenbauteilen ist es wichtig, das die Schutzvorrichtung nicht scharfkantig ist und die Stäbe in eine Richtung gehen. Also kein "Gitter" sondern wie das Originalteil mit Stäben anfertigen.
Dann kann ein TÜV`ler das auch eintragen (wenn er will). Vielleicht mal vorher fragen und abklären was noch zu beachten ist.
schraub wieder dran und gut. An den Serien haben wir die verzinkte Gitternummer mit eklig fiesen Kanten. Hat bei mir weder bei der Vollabnahme noch beim H-Gutachten auch nur irgendwen interessiert.
Es gibt halt solche und solche Prüfer...
Kritisch wird die Nummer halt dann, wenn Du einen Fußgänger auf die Schippe nimmst und der sich genau an dem Lampengitter die Rübe anhaut.
Ich würde mal beim Freundlichen oder beim TÜV (der dieses auch erstellt hat)nachfragen, ob er das Teilegutachten für die Gitter mal ausdruckt. ich glaube, das müsste die Teilenummer STC 53161 sein.
Beim Orginalersatzteil steht die Nummer auf der Rückseite und ist im angebauten Zustand nicht sichtbar.
Wenn die Gitter nicht ausdrücklich in der COC-Bescheinigung aufgeführt sind, also serienmäßig verbaut waren, müssen sie eingetragen werden.
Also ich habe genug am Auto und damals am Motorrad verbaut, hat noch nie einer nachgefragt.
Wenn der Themenstarter das hätte wissen wollen, hätte er sinngemäß wohl eher gefragt:
"Könnt Ihr mir sagen was Ihr bisher schon alles ans Auto und Mopped geschraubt habt, ohne das der TÜV je nachgefragt hat?"
Jossidd's Bemerkung ist leider nicht ganz richtig, ob Original oder nicht, spielt keine Rolle.
Entweder war das Zeugs Bestandteil von wahlw. Ausrüstung bei der ABE des Fzges oder später der WVTA ( whole vehicle type approval ) dann wäre es auch für nachträglichen Anbau abgedeckt. Ansonsten ist vom Gesetzgeber aus entscheidend, ob davon eine unmittelbare Gefahr ausgeht, die ohne nicht vorhanden wäre oder ob relevante Daten oder Gegenheiten des Fzges damit verändert werden.
Bei meinem LR 90 steht in den Fzg Papieren : "mit Lampenschutzgittern", da kann man jetzt alles vorn und hinten drunter verstehen, der Prüfer hat hier mit Absicht oder ohne einen netten Freibrief ausgestellt.
In dem oben beschriebenen Fall, wenn es die klappbaren Gitter sind, die Prüfstelle wechseln, die Teile sind eintragungsfähig ( evt. aussen einen Kantenschutz drauf, alle Teile sollen 2,5 mm Radius haben ) aber nicht unbedingt notwendigund ein echter Voll-Sachverständiger benötigt kein Gutachten, der darf ohne, Prüfer und die Jungs mit Teilbefugnisssen dürfen nicht ohne. Die Betriebserlaubnis erlischt hier auf jeden Fall nicht.
Manchmal ist der TÜV historisch bedingt hier besser aufgestellt als der Rest der Mitstreiter in diesem lukrativen Geschäft, das leider immer mehr mit Unkenntnis betrieben wird.
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