@Aixlandy
Was ist denn nun entscheidend? Die für den Mitgliedsstaat ausgearbeitete WVTA oder die auf die VIN ausgestellte COC-Bescheinigung.
Wenn die WVTA ausschlaggebend wäre, dann müsste ja alles an Orginalzubehör zu ordern gibt, mit aufgeführt sein. Dann wären Eintragungen von Orginalteilen tabu.
Wenn die COC-Bescheinigung gelten würde, dann nur das, was tatsächlich bei Auslieferung Teil des Kfz ist.
Meines Wissens nach werden alle zusätzlich bestellten Zubehörteile erst beim Händler montiert und werden dann zusätzlich eingetragen. Dafür hat Land-Rover Deutschland für sämtliche Zubehörteile beim TÜV Teilegutachten erstellen lassen.
Wenn das alles so einfach wäre, dann hätte sich Land-Rover Deutschland sicher der WVTA bedienen können und nicht für jedes Teil ein Teilegutachten erstellen lassen.
Natürlich kann man Zubehörteile ohne ABE durch Einzelabnahme vom AaSachverständigen prüfen lassen.
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