Ich habe das so nicht gewußt. Man darf ja eine gewisse Zeit oder Kilometer die Inspektionen überziehen ohne Ansprücje zu verlieren.
Allerdings gilt das nicht für jeweilige Inspektion sondern wird am Schluss sozusagen addiert.
Ich hab's jetzt zahlnemäßig nicht mehr genau im Kopf aber angenommen man darf 2 Monate den Inspektiontermin überziehen dann bedeutet das für alle 3 Inspektionen innerhalb der ersten 3 Jahre zusammen.
Hat man bei der ersten Inspektion sozusagen schon 3 Monate überzogen so ist das "Überziehungskonto" ausgeschöpft. Verpennt man dann die 2te Inspektion auch um ein paar Tage dann hat man später Pech bei z.b. Kulanzanträgen oder aber auch Garantiesachen.
Dann wird hatlt entsprechend weniger übernommen oder halt auch nix.
Ist ja auch wichtig für diejenigen die sich nach Gebrauchtwagen umsehen. Selbst wenn z.B. die ersten 2 Inspektionen gemacht worden sind muss man schauen ob es noch im Zeitrahmen der Garnatiebestimmungen ist bzgl. der Kilometer oder Zeitüberschreitungen.