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Kennzeichenbefestigung (FZV und was noch?)

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    Kennzeichenbefestigung (FZV und was noch?)

    Moin,

    bis heute dachte ich, dass für die Anbringung des Kennzeichens am Fahrzeug §10 FZV maßgeblich (ersetzt den §60 StVZO). Hatte heute den Dicken zur Änderungsabnahme §19(2) beim TÜV wegen neuer Seilwindenstoßstange, an der ich das Kennzeichen nicht so befestigen kann wie vorgeschrieben (30° seitliche Sichtbarkeit in beide Richtungen klappt nicht) - hab den TÜV-Menschen mal gefragt, ob ich das Teil nicht unterhalb der Frontscheibe montieren darf, da wo früher die Lüftungsklappen waren. Einschlägig wäre hier Absatz 7:
    (7) Das vordere Kennzeichen darf bis zu einem Vertikalwinkel von 30 Grad gegen die Fahrtrichtung geneigt sein; der untere Rand darf nicht weniger als 200 mm über der Fahrbahn liegen und die sonst vorhandene Bodenfreiheit des Fahrzeugs nicht verringern. Vorderes und hinteres Kennzeichen müssen in einem Winkelbereich von je 30 Grad beiderseits der Fahrzeuglängsachse stets auf ausreichende Entfernung lesbar sein.
    Winkel zur Senkrechten irgendwo bei 3-5°, seitliche Sichtbarkeit kein Thema, hoch genug ist es... müsste doch gehen. Aber der Gute sagte, dass das nicht erlaubt wäre, ohne mir eine Quelle nennen zu können - meinte, das hinge mit der Erfassung von Blitzern zusammen (hallo, geblitzt werden mit dem Landy?)...

    Habt Ihr noch Quellen, die seine Aussage stützen? Will ja keinen Ärger mit der Rennleitung haben.
    Gruß aus dem Norden
    Steffen

    #2
    AW: Kennzeichenbefestigung (FZV und was noch?)

    Keine Ahnung ob es da was gibt, aber wenn die Rennleitung blitzt ist auch der Kopf das Fahrers und Beifahrers mit drauf.
    Wobei der Beifahrer nicht mehr sichtbar sein darf, wenn der Bescheid zugeschickt wird.
    Deshalb kann ich die Aussage vom freundlichen Prüfer nicht so ganz nachvollziehen.
    Hauptsache der Defender ist grün / weiß.

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      #3
      AW: Kennzeichenbefestigung (FZV und was noch?)

      Ich weiß auch nicht was er wollte... vielleicht, dass das Kennzeichen bei "tiefstehenden" Blitzern (den kleinen am Straßenrand) im toten Winkel wäre? aber das ist in der FZV nicht erwähnt, wieviel Grad nach oben/unten frei sichtbar sein müssen...
      Gruß aus dem Norden
      Steffen

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        #4
        AW: Kennzeichenbefestigung (FZV und was noch?)

        Bullshit! ich bin schon geblitzt worden (in ner 30er Zone) da hatte ich mein Kennzeichen noch Links auf die Lüftungsklappe getapt! Noch dazu war die Klappe vollständig geöffnet. Tja auf dem Bild konnt man alles lesen :D

        Also sollte das eigentlich kein Problem sein ;)

        Mach einfach hin und gut ists.

        BREIDE BRODUGGD BALEDDE

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          #5
          AW: Kennzeichenbefestigung (FZV und was noch?)

          Dann warte ich jetzt mal ab, bis die Seilrollenfensterabdeckung da ist - wenn das Kennzeichen da ran passt ist gut und wenn nicht kommt es unters Fenster (muss dann aber Distanzstücke basteln, sonst geht's nicht)
          Gruß aus dem Norden
          Steffen

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            #6
            AW: Kennzeichenbefestigung (FZV und was noch?)

            Na wenn der TÜV Mann dir schon keinen Gesetztestext sagen konnte, bzw. noch nicht einmal weiß wonach er etwas verbieten soll, dann würde ich es auf jeden Fall dran machen. Er kann es dir ja nur dann verbieten, wenn er genau weiß nach welcher Regel er zu handeln hat. Wir sind hier ja nicht in Nordkorea, wo man einfach mal Sachen verbieten kann, ohne eine Rechtsgrundlage zu haben.

            Ich habe mein Kennzeichen oben am Dach an meiner Lightbar. Wurde schon von der Rennleitung angehalten und die haben die Lösung nur bestaunt und für sehr sinnvoll erachtet.

            Daher meine Meinung - einfach machen.

            Gruß

            Andreas
            Life is to short to drive something else...

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              #7
              AW: Kennzeichenbefestigung (FZV und was noch?)

              Zitat von NovaMotive Beitrag anzeigen
              Wir sind hier ja nicht in Nordkorea, wo man einfach mal Sachen verbieten kann, ohne eine Rechtsgrundlage zu haben.
              Ergh...na ja, in Nordkorea sind wir nicht, aber... Sorry, es ist OT, klar. :-)
              richie

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                #8
                AW: Kennzeichenbefestigung (FZV und was noch?)

                Hallo

                Ich hab mein Kennzeichen am Dachträger fest gemacht und wurde vor ein paar wochen angehalten! Die Beamten wollten eine ABE von mir das das Kennzeichen da oben eingetragen ist :-)

                Hab sie dann gefragt wo steht an welcher stelle das Kennzeichen angebracht werden soll! Und siehe da stille!!!!

                Ich war dann beim TÜV und bei nem befreundeten Polizisten! Und alle lachten wo ich ihnen das erzählt habe! Es gibt kein Gesetzestext wo drin steht wie hoch ich mein Kennzeichen anbringen darf! Nur die mindesttiefe!

                Mfg Alex
                erst ging ihm die Strasse aus und dann das Talent!

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                  #9
                  AW: Kennzeichenbefestigung (FZV und was noch?)

                  Wird immer besser...
                  Gruß aus dem Norden
                  Steffen

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