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Zulassung als Sonder-Kfz Werkstattwagen

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    #16
    AW: Zulassung als Sonder-Kfz Werkstattwagen

    Hallo, würde mikch auch interressieren wie so ein Werkstattwagen deklariert wird. In meinem Fall 300 tdi 130 cc geht es dabei um die plaketten zonen. als So kfz könnte ich noch reinfahren. und das Auto wird jeden Tag mit ca 900 kg Werkzeug bewegt, LKW ist er schon. 2 Sitzer eingetragen, in den Bem steht aber noch die 6 Sitzplätze. Hat die nette Dame beim Amt vergessen!!!! Werde mich aber auch mit einem TÜV´ler unterhalten. Schreibe meine Erfahrungen natürlich ins netz.

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      #17
      AW: Zulassung als Sonder-Kfz Werkstattwagen

      Hallo, ich habe meinen Defender als Son. Kfz. Werkstattwagen zugelassen. Komme mit meiner roten Feinstaubplakette trotzdem nicht mehr in die Zone.
      Beim Umtragen beim TÜV gibt es zwei Probleme. Ein Werkstattwagen muss begehbar sein und eine bestimmte Grösse haben. Beides Anforderungen, welche ein 90er nur schwer erfüllen kann. Da kommt es auf die Argumentation des Prüfers an. Grösse ist relativ und begehbar ist der Defender genau so schlecht, wie ein VW-Bus ohne Hochdach, welcher zum WoMo umgebaut wurde. Und mit einem Heckaufstieg und Sitzen ist ein Station Wagon auch im weitesten Sinne begehbar. Ich habe meinen Defender mit Sortimo Fahrzeugeinrichtung und ausziehbarer Werkbank mit Schraubstock abgenommen bekommen. Offizell heisst es: Man muss im Fahrzeug Arbeiten verrichten können, eine Werkbank, welche auch klappbar sein darf, eine Klemmvorrichtung und Schränke und/oder Regale zum Lagern von Werkzeug und Ersatzteilen müssen vorhanden sein.
      Ein Hubdach erleichtert die Eintragung erheblich. Genau wie beim LKW müssen die Haltepunkte der Fondsitze dauerhaft verschlossen werden, damit ein Rückbau nicht stattfindet und eine Abtrennung zur Fahrgastzelle muss vorhanden sein. Eine Dreiersitzbank wird anerkannt.
      Die grösste Hürde ist das Finanzamt, welches unabhängig von der eingetragenen Schlüsselnummer entscheiden darf, ob ein Kfz Hubraum- oder Gewichtsbesteuert wird.
      Ich habe entgegen aller Weissagungen ohne verblechte Fenster eine Anerkennung als Werkstattwagen hinbekommen. Dem Finanzamt geht es immer um das Erscheinungsbild des Fahrzeuges. Sieht er auf den ersten Blick aus, wie ein SUW, wird er mit Sicherheit hubraumbesteuert. Ich habe die Scheiben mit Tönungsfolie bekleben lassen und mein Firmenlogo aufgeklebt. Wenn allerdings der Rest wie ein aufgepimpter Kirmesscooter aussieht, dann gibt das sicher nix.
      Das Fahrzeug darf nur als Werkstattwagen benutzt werden und darf, was Ausstattung und vor allem Ladung angeht, nicht zweckentfremdet werden. Wer also mit Werkstattwagen und Dachzelt fährt, lebt gefährlich. Was den Gütertransport mit Anhänger angeht, weiß ich nichts genaues, werde aber eine Anfrage beim BAG machen und berichten.

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        #18
        AW: Zulassung als Sonder-Kfz Werkstattwagen

        Was bringt die ganze mühe wenn ich das Auto später nicht mehr nutzen kann, weil 500 kg Werkzeug drin sind?
        wenn ein Hubdach gefordert wird kriegst ihn problemlos als Wohnmobil zugelassen und must auch keine Werkbank spazieren fahren...

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          #19
          AW: Zulassung als Sonder-Kfz Werkstattwagen

          ... selbst schriftlich ist ggf. fürn Zwickel - denn der ausstelende Beamte kann sich ja geirrt, oder seinen Entscheidungsspielraum überschritten haben, sagt dann die Vertretung. Ich habs durch, bevor es nicht eingetragen ist - alles Kaffeesatz. Will eigentlich, bevor mich jmd. wg. meines immernoch andauernden Grolls auf die Finanzbehörden zerfleischt, nur sagen - machen! Nicht lange warten, viele Fragen stellen ... abschließen. Erst wenns anerkannt ist hat man Ruhe. Viel Erfolg!


          Zitat von SirLandy Beitrag anzeigen

          Ich selbst fahre mit "ZUGMASCHINE ACKERSCHLEPPER" und "SELBSTFAHRENDE ARBEITSMASCHINE" glücklich und vor allem komplett steuerfrei

          Fairerweise sei erwähnt, das man bei Zugm. Ackerschlepper Führerscheinklasse 2 braucht.
          @Sir: beim Disco I? Gerecht geht's zu in Deutschland - ich wiederhole mich - vor allem wenn ich die Masse an Smileys dahinter sehe. Da entschuldigt auch der CE/2er nix
          ;-) Ob das so nachvollziehbar ist ... Tja, Schwein muss man halt haben. Andere fallen mit einem voll ausgestatteten WoMo durch, weil der Finanzbeamte vorher nicht *sonstwas* durfte;-( Bananenrepublik ... jeder darf was er will, und 20km weiter ist das wieder falsch ... *lustig*

          LG

          Marcus
          Weil das Zündschloss links sitzt!
          landyblog.de

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            #20
            AW: Zulassung als Sonder-Kfz Werkstattwagen

            Ich kann mir immer noch keinen Reim darauf machen, wieso man für eine Zugmaschine oder Ackerschlepper, welcher unter 7,5to Gesamtmasse hat, einen Klasse 2 benötigt. Beim Mitführen von zwei- oder mehrachsigen Anhängern hinterm Disco könnte ich das verstehen.

            @ x vision x
            Einen Werkstattwagen sollte nur der jenige bauen, welcher einen benötigt. Ich als Unternehmer habe ohnehin den Kofferraum immer voller Gerödel gehabt, da ich oft meine Bagger und LKW unterwegs reparieren muss.

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              #21
              AW: Zulassung als Sonder-Kfz Werkstattwagen

              Zitat von r75-gespann Beitrag anzeigen
              geht es dabei um die plaketten zonen. als So kfz könnte ich noch reinfahren.
              Welche soll das denn bitte sein?
              Einmaligen Sonnenaufgang beobachtet
              Kein Foto gemacht,Nichts gepostet

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                #22
                AW: Zulassung als Sonder-Kfz Werkstattwagen

                Kurze Anmerkung meinerseits: Mein Defender wird kein Werkstattwagen, wollte das ja eigentlich auch nur wegen den Steuern (TDI) machen, aber die Auflagen von TÜV/FA waren mir zu stressig und da ich nun einen TDI mit nachg. Kat (euro3) gefunden habe, hat sich das für mich erledigt.
                "Theorien sind wertlose Modelle. Was zählt, ist Handeln."

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                  #23
                  AW: Zulassung als Sonder-Kfz Werkstattwagen

                  Hallo, meinTüvler würde meine Bau-/Zimmerei bestückung nicht als Werkstattwagen anerkennen, eher so eine für Autoreparaturen.
                  Das mit den Steuern wäre ein tolles Beiwerk, ist aber nicht ganz so wichtig. Hab ja schon die LKW Steuer.
                  Zu den Zonen, interessieren mich nur die im Ruhrgebiet!!! Die Aussage der ausnahmeregelungen für die zonen,hab ich so verstanden, das SoKFZ freie Einfahrt haben.
                  Werde es noch mal bei einem anderen ING. probieren. Mein Auto hat feste Einbauten und lässt sich auch nur mit viel Aufwand (Zeit) zum normalen Wagen umbauen.
                  Mal sehen was geht....... bitte aber um weitere tipps .....Ach so einen Kat hat er auch.


                  Mach noch schnell ein paar Bilder..........

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                    #24
                    AW: Zulassung als Sonder-Kfz Werkstattwagen

                    So hier mal ein paar Bilder. Der Dachgepäckträger geht über die Kabine und Ladeflächelandy 4.jpglandy1.jpglandy 2.jpglandy 3.jpg

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                      #25
                      AW: Zulassung als Sonder-Kfz Werkstattwagen

                      Tatsächlich:

                      Allerdings müssen erstmal die Vorraussetzungen aus 1.1 erfüllt sein.
                      Einmaligen Sonnenaufgang beobachtet
                      Kein Foto gemacht,Nichts gepostet

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                        #26
                        AW: Zulassung als Sonder-Kfz Werkstattwagen

                        Ja, das es nicht einfach wird, ist mir schon klar...... Lass mir halt ungern von irgendwem vorschreiben wie ich mein Geld auszugeben habe.(neues Auto etc). Bei solch einer politik krieg ich halt ziemlich nen Hals......... Bald dürfen wir nix mehr........ Bin mal gespannt was aus der Windenverordnung wird!!
                        Wie hast Du denn das thema geregelt? für deinen 300 gibt es doch auch keine plakette,oder?

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                          #27
                          AW: Zulassung als Sonder-Kfz Werkstattwagen

                          ein Freund von mir fährt einen kurzen Toyota. Letztes Jahr als Werkstattwagen zugelassen. Hat hinten eine urze Pritsche mit Schraubstock und Werkzeugkisten drauf. Kein begehbarer Innenraum. Er hat aber auch ein (Forst-) Gewerbe angemeldet.

                          Mein Defender 110 fährt nach wie vor als PKW versichert mit 9 eingetragenen Sitzplätzen. Es sind aber nur 2 Sitzplätze verbaut und das FA hat nach ein paar pauschalen Absagen eingesehen das das Fahrzeug nicht vorrangig zur Personenbeförderung dient und es dann auf LKW Steuer ungeschrieben. Es wurde nichts verblecht und auch die 5 Türen sind nach wie vor vorhanden. Baue ich jetzt die anderen Sitz wieder rein ist es aber Steuerhinterziehung!

                          Im Wettbewerbsbereich gibt es auch einige die ihre Kisten als selbstfahrende Seilwinden eingetragen haben. Eine 99 EURO China-Winde kommt da dann aber unglaubwürdig rüber. a sollte es schon eine große hydraulische oder mechanische Winde sein.
                          folge unserem Rennteam auf FB: "Wood Force Racing"

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                            #28
                            AW: Zulassung als Sonder-Kfz Werkstattwagen

                            Zitat von r75-gespann Beitrag anzeigen
                            Bin mal gespannt was aus der Windenverordnung wird!!
                            Was ist das denn wieder?
                            Einmaligen Sonnenaufgang beobachtet
                            Kein Foto gemacht,Nichts gepostet

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                              #29
                              AW: Zulassung als Sonder-Kfz Werkstattwagen

                              Zitat von Caruso Beitrag anzeigen
                              Was ist das denn wieder?
                              das ist so geheim, das kennt nicht mal Google ;)
                              folge unserem Rennteam auf FB: "Wood Force Racing"

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                                #30
                                AW: Zulassung als Sonder-Kfz Werkstattwagen

                                Im letzten Jahr sollten, laut Aussage eines TÜV Ing, keine Winden mehr an die Frontstossstangen montiert werden dürfen ( Knautschzone etc) die alten haben Bestandsschutz. Kann man kaum glauben, aber bei dem Mist den die da oben verzapfen ist mitlerweile alles drin, oder?
                                Die Aussage hat der ING so um Sept gemacht......
                                Aber egal, zum Thema Zonen ist ja auch witzig, das ich da mit einem Oldtimer rein darf und ein Oldtimer ( H- Kenzeichen) ebenfalls gewerblich nutzen darf !!!!!!!(Artikel in der Oldtimer Markt). Da kann man sich ja auch einiges Einfallen lassen.

                                Weiter bin ich noch nicht!
                                Caruso wie hast Du das denn mit dem 300'er gelöst, oder hat der eine Plakette?
                                Gruß

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