Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Zulassung als Sonder-Kfz Werkstattwagen

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Zulassung als Sonder-Kfz Werkstattwagen

    Habe in der Suche nicht konkretes gefunden, drum wollte ich mal nachfragen wer hier ein So-Kfz Werkstattwagen hat. Ich meine hier keine LKW-Zulassung, sondern die Variante mit dem Schraubstock, der Werkbank und den Aufbewahrungsmöglichkeiten für Werkzeug.

    Bilder vom Umbau wären auch gut. Zahlen und Fakten zur Steuer und Versicherung würden mich auch interessieren.
    "Theorien sind wertlose Modelle. Was zählt, ist Handeln."

    #2
    AW: Zulassung als Sonder-Kfz Werkstattwagen

    Wenn Du einen SK-Handels-Ag Kat nachrüsten lassen willst, habe ich eine Adresse für Dich. Mit gelber Plakette und EURO III.

    Lothar

    Kommentar


      #3
      AW: Zulassung als Sonder-Kfz Werkstattwagen

      Hallo, danke für die Antwort - aber was hat das mit meiner Frage zu tun?
      "Theorien sind wertlose Modelle. Was zählt, ist Handeln."

      Kommentar


        #4
        AW: Zulassung als Sonder-Kfz Werkstattwagen

        Ich denke nix.
        Allerdings ist das auch egal, da das Thema "SonderKfZ" oder wie die Dinger auch immer hesisen, vom Tisch ist.
        In der Regel erkennen die FA das nicht mehr an und somit lohnt sich die Muehe nicht (evtl. vorher beim FA informieren?).

        Trozdem, viel Glueck, vielleichts klappts ja bei Dir....

        Kommentar


          #5
          AW: Zulassung als Sonder-Kfz Werkstattwagen

          Mit dem Finanzamt habe ich bereits telefoniert, scheinbar kein Problem wenn die oben genannten Dinge verbaut sind. Aber irgendwie klingt das fast zu schön um wahr zu sein. LKW-Zulassung reizt mich nicht wirklich, hab kein Bock auf eine total verblechte Kiste. Da wäre der Werkstattwagen ideal, Werkbank und Schraubstock sowie Werkzeug kann man immer mal brauchen wenn man unterwegs ist. Standart-Zulassung kommt nicht in Frage, ich nutze meinen zukünftigen Defender nur selten und für'n Urlaub, da macht das kostentechnisch einfach keinen Sinn.
          "Theorien sind wertlose Modelle. Was zählt, ist Handeln."

          Kommentar


            #6
            AW: Zulassung als Sonder-Kfz Werkstattwagen

            Hatte das auch vor, habe dann aber irgendwo gelesen, daß man im Arbeitsbereich (also an der Werkbank) Stehhöhe haben muß.
            So klein, daß das im Land Rover klappt, bin ich leider nicht...
            Land Rover Defender exMod (für mich), Dacia Dokker LPG (für die Familie)

            Kommentar


              #7
              AW: Zulassung als Sonder-Kfz Werkstattwagen

              Davon sagt mir der vom Finanzamt nichts.... ich weiß nur dass der Schraubstock gut erreichbar sein muss. Den hätte ich auf Schienen geschraubt und dann nach hinten rausgefahren.
              "Theorien sind wertlose Modelle. Was zählt, ist Handeln."

              Kommentar


                #8
                AW: Zulassung als Sonder-Kfz Werkstattwagen

                Verstehe ich das richtig?
                Wenn ich mir auf die Reeling einen Schraubstock spanne, wird ein Sonderdings draus? :D



                Die durchgehende Stehhöhe liebe ich sowieso! 8)
                Leuchtweitenregulierung ist ein Thema für später geborene.

                Kommentar


                  #9
                  AW: Zulassung als Sonder-Kfz Werkstattwagen

                  Hallo,

                  ich hatte meinen Land Cruiser (LJ 70, 1986) als Pannenhilfsfahrzeug angemeldet. Es gibt eine Liste vom TÜV, welche Werkzeuge und Materialien an Board sein müssen (die ist ordentlich lang). Da gibt es auch noch weichere Voraussetzungen, wie das das auch eingesetzt werden muss, z.B. im Rahmen von Clubfahrten und so .... es ist auch schon vorgekommen, dass für zurückliegende Jahre nachversteuert wurde .... meine Steuer normal wäre so um die 1000 gewesen, als Sonderfahrzeug war sie 160 - aber man hat dann eben auch ein "eingeschränktes" Fahrzeug für den Normalbetrieb, wenn man es denn alles drin lässt .....

                  Die TÜV - Liste kann ich gern per PN senden

                  Das ganze ist allerdings schon ca. 5 Jahre her, wie das heute ist weiß ich nicht.

                  Gruss Oliver
                  Verein für die Rettung bedrohter Geländewagen

                  Kommentar


                    #10
                    AW: Zulassung als Sonder-Kfz Werkstattwagen

                    Wenn das FA das anerkennt musst du dir nur noch mit dem TÜV einig werden. Ein Kollege hier hatte das für seinen Schaustellerbetrieb mit einem LT gemacht. Der hatte ne Motorradbahn und immer entsprechend Werkzeug und ne Werkbank im Wagen. Den hatte er als Werkstattwagen zugelassen um keine Probleme mehr mit Anhängerbetrieb am Sonntag zu haben.
                    In seinem Fall hatte der TÜV das eingetragen und das FA es anerkannt. Aber das war in den 90ern. Das FA Herford erkennt das heute nicht mehr steuerlich an. Man hat die Vorteile mit dem Anhängerbetrieb und das wars auch schon...
                    Nimm das Leben nicht so ernst, du kommst da doch nicht lebend wieder raus!

                    Kommentar


                      #11
                      AW: Zulassung als Sonder-Kfz Werkstattwagen

                      Solange Du die Aussage vom Finanzamt nicht schriftlich hast, ist sie nix wert. Würde mich wundern, wenn das anerkannt wird, aber soll ja ab und zu noch Wunder geben... ;)

                      Grüße
                      Thomas
                      Signatur... Was schreib ich da nur?

                      Kommentar


                        #12
                        AW: Zulassung als Sonder-Kfz Werkstattwagen

                        Ok, dann werde ich mich mal beim Tüv erkundigen und schauen dass ich das vom FA schritftlich bekomme.
                        "Theorien sind wertlose Modelle. Was zählt, ist Handeln."

                        Kommentar


                          #13
                          AW: Zulassung als Sonder-Kfz Werkstattwagen

                          Ich habe kürzlich meinen T4 als Werkstattwagen umgemeldet, brauche ich so für die Arbeit. Vorher hatte ich das Finanzamt gefragt. Die Auskunft war, daß die Steuer bei der für LKW bleibt (Auto war ein LKW). Die Versicherung sagte, daß das Fahrzeug so berechnet würde, wie es in den Papieren steht und es eigentlich günstiger werden sollte. Dann kam aber der Hammer, die Versicherung wollte mehr als das Doppelte vom LKW Tarif, da diese Fahrzeuge wohl statistisch häufig in Schäden verwicklet wären und es dort auch keine Prozente gäbe, also immer bei 100 % stehen.
                          Mach dich also vorher kundig, wegen der Versicherung, nicht daß das nach hinten losgeht. Meine bin ich auch gerade am wechseln.
                          Stehhöhe am Schraubstock ist wohl gefordert, aber bei mir hab ich die Werkbank nach hinten zum Ausklappen und das war dann auch okay so. Wenn du das Fahrzeug geschäftlich nutzt hätte das noch den angenehmen Nebeneffekt, daß die Führung eines Fahrtenbuches wegfällt. Dazu gibt es ein Urteil des Finanzgerichtes in Bezug auf Werkstattfahrzeuge.

                          Gruß
                          André

                          Kommentar


                            #14
                            AW: Zulassung als Sonder-Kfz Werkstattwagen

                            Es gibt genug Zulassungsmöglichkeiten, mit denen man sich nicht der Willkür der Finanzbeamten aussetzt, da würde ich mich auf Gratwanderungen wie das So.KFZ Werkstattwagen nur begeben, wenn ich VORHER vom Finanzamt SCHRIFTLICH habe, dass Gewichtsbesteuerung angewandt wird.

                            Ich selbst fahre mit "ZUGMASCHINE ACKERSCHLEPPER" und "SELBSTFAHRENDE ARBEITSMASCHINE" glücklich und vor allem komplett steuerfrei

                            Fairerweise sei erwähnt, das man bei Zugm. Ackerschlepper Führerscheinklasse 2 braucht.

                            Weiterhin sei erwähnt, das man ein so zugelassenes und "begünstigtes" Fahrzeug auch nur entsprechend seiner Zulassung nutzen sollte. Heißt, wer sich mit einem LKW einen Campingausbau leistet und in eine Kontrolle gerät, darf sich über die dann folgende rückwirkende Besteuerung als PKW nicht beschweren. Passiert aktuell gerade recht vielen Kleinbus-Fahrern...

                            Und ja, die Ausrede "das Bett ist aber Ladung" kennen diverse Finanzgerichte schon...:D

                            Kommentar


                              #15
                              AW: Zulassung als Sonder-Kfz Werkstattwagen

                              Hallo, danke für die Hinweise. Sollte schon Polizeitauglich sein. Führerscheinklasse 2 bzw. CE wäre vorhanden.
                              Stehhöhe nur am Schraubstock oder auch an der Werkbank? Doch nicht ganz so einfach... evt. läuft das doch auf einen Landy mit Klappdach hinaus, da hab ich Stehhöhe und dann wär's ein WoMo.

                              Mfg
                              Stefan
                              "Theorien sind wertlose Modelle. Was zählt, ist Handeln."

                              Kommentar

                              Lädt...
                              X