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So, nachdem die erste Euphorie nachlässt, kann ich mich auf die rechtlichen Schritte vorbereiten. Die Zulassung eines Sonderfahrzeugs sollte doch wohl mit ein paar Umbauten und etwas gutem Willen kein Problem sein?!
Wer hat in Österreich schon ein Feuerwehrauto privat angemeldet? Was gabs da zu beachten? Anscheinend muss Blaulicht abgedeckt oder auf Gelblicht umgebaut und die Signalhörner ausser Betrieb genommen werden. Sonst noch was? Wie war das mit Sicherheitsgurten im Jahr 1974 ?
Hallo!
Nachdem die Sicherheitsgurt-Pflicht erst ab 1976 gilt wirst du keine einbauen müssen; bezüglich des Status "Einsatzfahrzeug" kann ich dir leider nicht weiterhelfen.
Beste Grüsse
Elmar
Meine Serie war eine Feuerwehr, mittlerweile neu lackiert, lt. Typenschein ist diese aber noch immer ein Einsatzfahrzeug, lt Zulassungschein somit eine Einzeltypisierung als Einsatzfahrzeug. Ich hab bei der Versicherung nachgefragt, die ja in Österreich fürs Anmelden zuständig sind, kein Problem, kannst Du machen. Blaulicht und Vollgetonhorn müssen demontiert sein, Hoheitszeichen wie das Rote Kreuz dürfen nicht am Fahrzeug verbleiben.
Hoheitszeichen wie das Rote Kreuz dürfen nicht am Fahrzeug verbleiben.
Jaja, der ewige Krieg. Hier die deutsche Version, in Ö wird einiges anders sein.
Das rote Kreuz ist kein Hoheitszeichen. Es das Logo eines gemeinnützigen Vereines, nichts weiter. Das rote Kreuz auf dem Fahrzeug gewährt weder Sonderrechte, noch Privilegien. Auch wenn das viele Prüfer/Ämter gerne anders sehen. Aber auch Prüfer/Ämter agieren über weite Strecken nicht auf Basis irgendeiner anderen Rechtsgrundlage, als ihren individuell so gefühlten gesunden Menschenverstand. Der gesunde Menschenverstand besagt, dass die Gefahr einer Verwechslung bestehen kann, wenn ein historischer Krankenwagen in der Nähe eines aktuellen Unfalles auftaucht. Das ist aber weder das Problem von Prüfer oder Amt, zumindest nicht bis zur Einführung einer Rechtsgrundlage. Hilft alles nicht, wenn man nur ein Amt hat, zu dem man hingehen kann.
Die Blaulichter sind ebenfalls nicht verboten. Verboten ist deren Betrieb im öffentlichen Verkehrsraum. Gleiches gilt für die Mehrtonanlage. Auch hier wird gerne verlangt, die Anlagen stillzulegen oder komplett zu entfernen. Wobei immer auch mitspielt, wer gerade anfragt. Ein Polizeikäfer kann dann schon mal mit Blaulicht und Polizeischriftzug unterwegs sein, während man bei einem Feuerwehr T2 unter einer Umlackierung mitunter nicht zum Kennzeichen kommt.
Der sichere Weg ist immer Rückbau und Umlackierung. Historisches Kulturgut ist jedoch etwas anderes.
Hoheitsabzeichen ROTES KREUZ gibt es mal so nicht.
Kann ergo nicht geschuetzt bzw. verboten werden.
Verboten ist das rote KReuz auf weissem Grund als Schutzabzeichen nach den GENFER Konventionen.
Soviel zu dem roten Kreuz.
Blaulicht ist ohne Tonsignal nur ein Warnsignal wie gelbes Rundumlicht.
Tonfolgeanlagen sind ohne blaues Rundumlicht "nur" wie die beliebten la Cucarachafanfaren zu behandeln.
Also nur nicht erlaubt, aber keine Amtsanmassung.
Gruss
Bernd
Zuletzt geändert von Milchbubi; 11.11.2012, 21:51.
Hab' meine Serie IIa (1962) mit 12.500 km (!) beim Landyman in Salzburg erworben. Dort habe ich die Blaulichter abnehmen lassen, das Folgetonhorn und das Bedienungspaneel am Dashboard ausbauen lassen. Den Suchscheinwerfer habe ich draufgelassen - nettes, auch zivil nutzbares historisches Bauteil, außerdem hätte es mir sonst in das Loch oben im Kotflügel reingeregnet :-)
Zusätzlich zum Original-Typenschein gibt es einen Bescheid der NÖ. Landesregierung über die feuerwehrspezifischen Bauteile (von 1966 - da wurden diese zusätzlichen Warneinrichtungen beantragt und bewilligt) - da steht beim Folgetonhorn sogar die musikalische Tonfolge ("g-c") dabei - ich wusste gar nicht, dass Feuerwehrleute so musikalisch sind :-)
Weiters steht da, dass diese Ausstattung (2 Blaulichter, Folgetonhorn) nur bei Einsätzen benutzt werden darf. Die Bewilligung erlischt mit Verkauf oder anderer Verwendung des Fahrzeugs.
Nachdem ich keine Feuerwehr bin, habe ich diese beiden Dinge gleich abmontieren lassen. (Und die rote Farbe wieder durch die originale ersetzt.
Wenn man sie drauf lassen will, müssen auf jeden Fall die Blaulichter entweder ersetzt (orange) oder abgedeckt (mit schönen Lederhütchen z.B.) werden. Das Folgetonhorn wird wohl zumindest elektrisch abgeklemmt. Dann steht einer Zulassung als ziviles Fahrzeug nichts mehr im Weg.
Wenn man die Dinger abdeckt und bei einem Oldtimer-Treffen bzw. einer Ausfahrt im Convoi mal eine Zeitlang runternimmt, sollten die Herren Gendarmen wohl ein Auge zudrücken ... :-)
Könnte auch in Österreich relevant sein. Ich habe damals dann nicht weiter nachgeforscht, da ich die Blaulichter wegen Dachträger demontieren mußte und die Tonfolgeschaltung auf Tonparallelschaltung mit der normalen Hupe geändert habe (wenn ich jetzt hupe, überhört mich keiner :D ).
Bezüglich Thema Oldtimer Feuerwehr kennt sich bei den TÜVs und Zulassungsstellen wirklich keiner richtig aus. Während die einen mit Entzug des H-Kennzeichens drohen, wenn auch nur Details verändert werden, fordern andere eine komplette Umlackierung. Vielleicht musst Du also etwas suchen, bis Du jemanden findest, der die Angelegenheit mit Sachverstand und vor allem wohlwollend betrachtet.
Viel Erfolg bei der Zulassung und viel Freude an Deinem sehr schönen Auto!
Gruß aus Bayern.
Markus
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