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Gutachten für Bullfänger

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    Gutachten für Bullfänger

    Hallo Leute,
    ich habe schon seit langer Zeit den org. LR Bullfänger dran und damals verpennt das Ding einzutragen. Der nette vom Tüv hatte nie ein Problem, denn der meinte nur immer, so wie der aussieht, war der bestimmt schon immer dran. Jetzt möchte ich aber diesen Winter mein Wägelchen etwas gutes tut und auch dem alten Bullfänger. Dann sieht er bestimmt wieder nagelneu aus. Und was meint dann der vom Tüv?
    Er war so nett und meinte, dass er ihn mir ausnahmsweise noch eintragen würde. Geil !!!
    Ich habe aber kein Gutachten und finde auch nichts im Netz.
    Wer kann mir von euch eine Kopie eines Gutachten zukommen lasse. Es handelt sich um den richtig großen Bullfänger der über die gesamte Breite geht, ohne Gummipuffer.
    Ich bin schon ganz gespannt ob mir da jemand helfen kann.
    Ciao, Tim.

    #2
    AW: Gutachten für Bullfänger

    ... stell mal ein Bild ein! Bei mir ist der große Lampenträger auch nur anhand der Teilenummer vermerkt. gutachten gibt es letztlich für die Originalteile meines Wissens nach nicht wirklich. Und wenn, wären sie auch abgelaufen. Aber ggf. hilft Dir ne Briefkopie.
    Weil das Zündschloss links sitzt!
    landyblog.de

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      #3
      AW: Gutachten für Bullfänger

      Genau so einen wie auf deinem Bild.
      Ich werde aber morgen mal versuchen ein Bild einzustellen.

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        #4
        AW: Gutachten für Bullfänger

        Sorry, meine Kamera ist gerade nicht zu finden.
        Aber es ist genau der breite wie auf dem Bild von "DerMarcus". Hat da niemand eine Kopie vom Gutachten?

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          #5
          AW: Gutachten für Bullfänger

          Das Teil hatte doch eine Landrover-Nummer (STC50270) und muß deshalb begutachtet sein!

          Bei meinem ist der einfache Bügel dran und als Teil in der ABE enthalten *freu*
          Das Rübenschwein

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            #6
            AW: Gutachten für Bullfänger

            Ja die Teilenummer ist die STC8143 aber Land Rover rückt das Gutachten nicht raus weil es ja nicht mehr zulässig ist und sie sich sonst strafbar machen. Aber in irgend einer Werkstatt muss doch noch so ein Gutachten rum fahren. Also wenn da irgendjemand was weiß, dann raus damit.
            Danke.

            Viele Grüße.

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              #7
              AW: Gutachten für Bullfänger

              Hallo Tim, der originale Bullfänger gehört zur Fahrzeughomologation ("Musterzulassung"), am richtigen Fahrzeug (Typ und Baujahr) ist der zugelassen.
              Sollte der Prüfer Dir das teil dennoch eintragen schlag eine beliebige Nummer ein und trag das Dind als "Geräteträger" ein. Ist eine Einzeleintragung.

              Viel Erfolg

              Bernd

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                #8
                AW: Gutachten für Bullfänger

                Bau ihn dran und gut.;)
                Du kannst auch mal Siegerlandy anschreiben der hat so ein Teil verbaut.
                Zuletzt geändert von jossidd; 27.11.2012, 12:44.
                Landrover Defender 110 SW

                grüsse jossidd









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                  #9
                  AW: Gutachten für Bullfänger

                  Zitat von dutronc Beitrag anzeigen
                  Hallo Tim, der originale Bullfänger gehört zur Fahrzeughomologation ("Musterzulassung"), am richtigen Fahrzeug (Typ und Baujahr) ist der zugelassen.
                  Sollte der Prüfer Dir das teil dennoch eintragen schlag eine beliebige Nummer ein und trag das Dind als "Geräteträger" ein. Ist eine Einzeleintragung.

                  Viel Erfolg

                  Bernd
                  Ich hatte mal gehört, der TÜV würde die Bullfänger nicht mehr eintragen, da sie nach EG-Recht nicht mehr zulässig sind.
                  Hat sich daran was geändert, kann man einen Bullfänger jetzt wieder ganz einfach als "Geräteträger" eintragen lassen?
                  Kann ich mir kaum vorstellen ...

                  Viele Grüße

                  Sailor
                  Land-Rover Lightweight Diesel,
                  ex Königl. Landmacht der Niederlande

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                    #10
                    AW: Gutachten für Bullfänger

                    Klar warum nicht, mein TÜV Menschen interessiert der Bullenfänger gar nicht. Kommt glaube auch aufs Baujahr an, bin mir da aber auch nicht sicher. Hatte mal so was gelesen. Also nicht fragen dran bauen.
                    Landrover Defender 110 SW

                    grüsse jossidd









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                      #11
                      Moin.
                      Mein Verständnis als Nicht-Anwalt (also Otto-Normal) ist, dass die Vorschriften zum Datum der Erstzulassung bindend sind: § 72 I StVZO besagt:
                      § 72 Übergangsbestimmungen
                      (1) Für Fahrzeuge sowie für Systeme, Bauteile und selbstständige technische Einheiten für diese Fahrzeuge, die vor dem 5. Mai 2012 erstmals in den Verkehr gekommen sind, gelten die zum Zeitpunkt ihrer Zulassung geltenden Vorschriften fort.
                      Quelle:


                      Da der kluge Rechtsfreund (bin ich zwar nicht) bekanntlich bis zum Ende liest: habe nix zu Frontschutzsystemen im Absatz 2 gefunden.

                      @Bernd: ist eine Musterzulassung öffentlichen zugänglich? Dachte, es wären Einzelabnahmen bzw. Gutachten notwendig.
                      Bisher fehlt mir auch noch ein Gutachten für die A-Bar, die nur von oben an der Stosstange zu befestigen ist (Gutachten für STC53037 und STC50478 habe ich, aber die A-Bar Befestigung geht ja um die Stosstange rum)

                      Gruß
                      Magnus

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                        #12
                        AW: Gutachten für Bullfänger

                        Das steht in §30c Abs.4:
                        Einmaligen Sonnenaufgang beobachtet
                        Kein Foto gemacht,Nichts gepostet

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