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wie schnell doch ein Range im Wert steigt :-)

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    #16
    AW: wie schnell doch ein Range im Wert steigt :-)

    so siehts aus. da die meisten autoverkäufer sich aber auf teppichhändlerniveau bewegen wird diese plumpe betrugsmethode immer wieder ausprobiert. ich hab´s selbs schon ausgetestet, der verkäufer wollte mir verschweigen dass die kopfdichtung defekt ist, ich habe dazu nix gesagt. eine woche später gegen seinen wiederstand reklamiert ( so vonwegen kundenauftrag) erst nach dem das wort anwalt gefallen war lief es wie gewünscht.
    probieren kann man das ja, aber da gehören immer zwei dazu.

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      #17
      AW: wie schnell doch ein Range im Wert steigt :-)

      Hattest Du das Auto gemäß Kaufvertrag vom Händler oder vom Kunden gekauft? Wenn der Verkäufer offiziell der Kunde ist sollte es doch schwierig sein, eine kaputte Kopfdichtung einzuklagen, oder?
      "Manchmal hat es wirklich keinen Sinn,
      die Stirn zu fletschen und die Zähne zu runzeln."
      Heinz Erhardt

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        #18
        AW: wie schnell doch ein Range im Wert steigt :-)

        was ist denn daran so unverständlich..................

        eigenzitat:

        ist doch einfach...............der ERSTE preis ist für export und ohne garantieansprüche !!! :p

        der ZWEITE preis ist für privatkunden mit der üblichen garantie und der mehrwertseuer
        die der händler zahlen muss........... :D


        wie schon geschrieben ROT für export und damit ist wirklich export gemeint,also
        ins ausland verkauft oder an einen anderen HÄNDLER,nicht an privatleute.......
        also ohne taschenspielertrix..........

        GELBist an echte privatpersonen verkauft wo Mwst
        . und garantie/gewährleistung
        gegeben werden muss..........auch ohne taschenspielertrix...........

        warum er für die karre so horrendes geld verlangt ist völlig unerheblich ubd
        einzig sein problem............jeden tag steht ein dummer auf..........

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          #19
          AW: wie schnell doch ein Range im Wert steigt :-)

          @siggi109: Du solltest mal die Anzeigen komplett durchlesen, bevor Du Dich wieder selbst zitierst. :D

          A) Für 23 000 Euro verkauft ihn der Besitzer, Herr Jens Mack aus Hamburg persönlich - Vertragspartner und Verkäufer ist dann Herr Mack.
          B) Für 28 000 Euro verkauft ihn die Firma LP im Kundenauftrag des Herrn Mack aus Hamburg. Vertragspartner und Verkäufer ist dann ebenfalls Herr Mack. Zitat: "Eine tolle Gelegenheit auf einen starken sehr guten klassischen Range Rover-mit ganz originaler Optik. Verkauf im Kundenauftrag"

          Nirgendwo in der Anzeige steht dass er für 28 000 von LP mit Garantie und Mehrwertsteuer verkauft wird.
          Und dieser erstaunliche Preissprung ohne Mehrwert (außer vielleicht polieren) auf dem Weg in den Süden hat mich eben verwundert.

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            #20
            AW: wie schnell doch ein Range im Wert steigt :-)

            anscheinend bist du neidisch das du nicht so abgewixt bist wie der kerl von LP.............

            ansonsten hast du recht...............lesen hilft............. :D
            ich war davon ausgegangen das beide anzeigen von LP sind............... 8o

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              #21
              AW: wie schnell doch ein Range im Wert steigt :-)

              @siggi109: Du kannst gerne meinen Range für 22 999,-€ kaufen - überlegs Dir:p

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                #22
                AW: wie schnell doch ein Range im Wert steigt :-)

                @thevet

                nöööööö,mein series hat mich vor 20 jahren komplett (mit haupttüv und dieselumrüstung)
                mal grad etwas über DM 2800.- gekostet und jetzt ist vieleicht € 4-5000.- wert..........
                wenn ich ihn denn verkaufen müste...............mussichabernich............. :p
                wenn es in den letzten 20 jahren dafür keinen grund gab,warum dann jetzt............ :D

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                  #23
                  AW: wie schnell doch ein Range im Wert steigt :-)

                  Zitat von thevet Beitrag anzeigen
                  sobald LP ein Fahrzeug gewerblich verkauft, kommt er eigentlich aus der Sachmängelhaftung nicht raus. Das ist ja der Grund warum Autohändler ältere Autos nicht mehr in Dtl. an Endverbraucher verkaufen.
                  Nur wer als Händler glaubt er könnte einem Endverbraucher jedes Auto als sog. Exportfahrzeug und Ausschluss der Haftung verkaufen um dann wirklich nicht zu haften, täuscht sich. Das merkt man ebenfalls daran, dass seriöse Autohäuser sich auch dann weigern Endverbrauchern die Exportfhahrzuege zu verkaufen, wenn diese die Bedingungen akzeptieren, mit dem Argument, dass sie im Falle eines Rechtsstreites doch für die Mängel haften dürften. das ist wie mit den AGB's, die jeder Haftung ablehnen, vor Gericht haben diese Tricks dann nie Bestand.
                  Nur wenn ein Händler ein Auto wirklich in Kommission verkauft, es darf dann nie in seinen Besitz übergegangen sein, bleibt es ein Verkauf von Privat mit allen Kosnequenzen.

                  Und was die "Bastererauto-Formulierung" betrifft, würde mch interessieren wie ein Richter im Streifall urteilt, wenn ein Auto in der Verkaufsanzeige mit guten Eigenschaften beworben wird und dann formell die "Baster-Klausel" am Ende steht. Der Verkauf wird ja mit den beworbenen Eigenschaften herbeigeführt und damit sind ja sie schon irgendwie zugesichert und führen deshalb zum Verkauf. Hat dazu schon jemand mal Urteile mitbekommen?

                  Hi,

                  wenn ein Händler ein Auto auf eigene Rechnung an einen VERBRAUCHER verkauft (gilt übrigens auch für Selbständige und Freiberufler, die ein Auto aus dem Betriebsvermögen verkaufen), dann haftet er kraft Gesetzes für die Dauer von zwei Jahren dafür, dass das Fahrzeug zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs (also der Übergabe) frei von Mängeln ist. Es handelt sich also nicht um eine Garantie (die eintritt, sobald ein versichertes Bauteil innerhalb der Laufzeit versagt).

                  Legal ist es, die vom Gesetz vorgegebene Zweijahresfrist bei gebrauchten Sachen auch gegenüber einem Verbraucher auf ein Jahr zu reduzieren. Weniger geht nicht, weder per Einzelvertrag, noch per AGB.

                  Findet allerdings ein gewerblicher Verkauf an einen Nicht-Verbraucher (also z.B. jeden, der für seinen Handwerksbetrieb oder sein Geschäft ein Fahrzeug kauft) statt, dann ist es statthaft, die Sachmängelhaftung vollständig auszuschließen.

                  Für Autohändler (auch für die Seriösen!!!) ist diese gesetzliche Regelung eine Katastrophe, zumal im Falle des Verkaufes an einen Verbraucher in den ersten sechs Monaten eine gesetzliche Vermutung (Beweislastumkehr) dahingehend gilt, dass ein in diesem Zeitraum aufgetretener Mangel schon bei Übergabe vorhanden war, was ein Händler (wenn überhaupt) in der Regel nur durch Einholung eines teuren Sachverständigengutachtens widerlegen kann.

                  Deshalb nehmen viele Händler keine Altfahrzeuge mehr Inzahlung, bzw. reichen sie sofort an Exporteure oder "Fähnchenhändler" weiter.

                  Zwar kann man als Händler - auch oft praktiziert -, versuchen, durch DEKRA-Gutachten o.ä. das Fahrzeug vor dem Verkauf möglichst gründlich untersuchen zu lassen und auf Mängel offensiv hinzuweisen, da solche Mängel, die bei Kauf bekannt sind, keine Sachmängelhaftungsansprüche begründen, aber 100 %ige Sicherheit bekommt der Händler dadurch auch nicht (ebensowenig dadurch, dass er dem Kunden eine Gebrauchtwagengarantie verkauft).

                  Aus diesem Grund finden zunehmend Agenturgeschäfte statt. Das heißt, dass der Händler das Fahrzeug nicht für eigene Rechnung verkauft, sondern nur einen Verkauf des (privaten) Voreigentümers vermittelt. Dann haftet er - wenn es ein echtes (und nicht nur ein fingiertes) Agenturgeschäft ist - nicht.

                  Das ist NICHTS Unseriöses, sondern häufig für den Händler die einzige wirtschaftlich vertretbare Möglichkeit, einen Altwagen zu verwerten.

                  Zum Thema "Bastlerauto" gibt es schon viel Rechtsprechung. Wenn es wirklich ein Bastlerauto ist (was sich dann auch im Kaufpreis spiegeln muss), schützt eine solche Regelung tatsächlich im Einzelfall den Händler. Wenn allerdings ein Händler z.B. ein Auto als Bastlerfahrzeug bewirbt, aber gleichzeitig auf dessen guten Zustand oder gar einen frischen TÜV hinweist, dann würde ihm die Bezeichnung als "Bastlerauto" nichts nützen, denn das wäre dann eine rechtswidrige Umgehung der Sachmängelhaftung.

                  Zum eigentlichen Thema:

                  Jedes Auto ist soviel wert, wie irgendjemand bereit ist, dafür zu zahlen. Wenn LP andere Kunden hat (die z.B. weder Zeit noch Lust haben, im Internet rumzusuchen), sondern dort einen Wunsch äußern und ihn erfüllt haben wollen, dann ist Geld zweitrangig. Das ist Marktwirtschaft und auch nichts Unseriöses. Wem das nicht gefällt, der muss ja keinen solchen Wagen kaufen.

                  Ach ja, ich habe nichts mit LP zu tun, kenne die Leute nicht und war noch nie dort.

                  Gruß,

                  Stephan

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                    #24
                    AW: wie schnell doch ein Range im Wert steigt :-)

                    Zitat von thevet Beitrag anzeigen
                    ... Und dieser erstaunliche Preissprung ohne Mehrwert (außer vielleicht polieren) auf dem Weg in den Süden hat mich eben verwundert.
                    Dann müssen wohl die Transportkosten in den Süden (sind ja rund 1.000 km) so teuer sein.

                    Aber wo steht das Auto denn nun tatsächlich: Es wird in Hamburg und in Süddeutschland gleichzeitig angeboten - oder werden zwei identische Autos verkauft???

                    Viele Grüße

                    Sailor
                    Land-Rover Lightweight Diesel,
                    ex Königl. Landmacht der Niederlande

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