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Hilfe - kleines Nummernschild

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    #16
    RE: Hilfe - kleines Nummernschild

    ;)Also irgendwie versteh ich die Diskussion nicht so ganz. Für die Erstellung von KFZ-Kennzeichen gibt es bundesweit gültige Vorschriften. Demnach müssen zwischen den Buchstaben und Zahlen bestimmte Abstände eingehalten werden und zwischen Buchstaben/Zahlen und dem Rand des Kennzeichens. Dieser Abstand beträgt 8 mm. So. Jetzt wird die Größe des anzubringenden Kennzeichens zunächst einmal durch die erhaltene Nummer bestimmt. Ich persönlich habe eine absolute Vorliebe für kleine Kennzeichen - egal wo. Leider habe ich das Pech, in einem Landkreis mit 3 Buchstaben zu wohnen. Da man in den meisten Kreisen keine 1 Buchstabe - 1 Ziffer Kennzeichen bekommt (die reservieren die gerne für Importfahrzeuge, i.d.R. Amis, die baulich bedingt nur kleine Kennzeichen anbringen können) geht als nächstes 2 Buchstaben - 1 Ziffer oder 1 Buchstabe und 2 Ziffern. An meinen Fahrzeugen immer XXX-LT 5 oder XXX-XG 2 u.s.w. An meinem Dienstwagen (Landkreis mit 2 Buchstaben) wird das jetzt schon interessanter: XX-KN 5. Bei korrekter Erstellung des Kennzeichens durch den Schilderfritzen habe ich z.B. an meinem 88er XXX-OP 3 H. Dieses Kennzeichen ist hinten exakt 26 cm lang. Und so muss es bei euch auch gehen, es sei denn, die Zulassungsstelle gibt keine Wunschkennzeichen raus oder es sind keine kurzen Nummern frei (Was ich bezweifle). Der TÜV hat da eine absolut untergeordnete Funktion, da die Vergabe bzw. das Anbringen von KFZ-Kennzeichen eine hoheitliche Aufgabe ist, zu deutsch: entweder der Beamte will oder eben nicht - bei einer kurzen Nummer muss er!

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      #17
      RE: Hilfe - kleines Nummernschild

      ich hab auch ein kleines...
      ich hatte da probleme mit meiner zulassungsstell weil es nur eine aussenstelle ist und die nicht alles dürfen.
      ich habe aber gleich gesagt das ich wenig platz habe, daher wenig zeichen möchte...
      was nicht geht ist eine XX-XX 1234 Nummer auf das kleine Blech zu bekommen.
      Viele Grüsse
      Peter

      __________________________________________________ ______________________
      ich lebe in meiner eigenen Welt - aber das ist schon ok, man kennt mich dort....

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        #18
        So einfach ist das wohl nicht überall:

        Meine Zulassungsstelle vertritt die Meinung, daß grundsätzlich nur ein- oder zweizeilige Schilder in den S t a n d a r d b r e i te n vergeben werden (ca. 52 cm bei einzeiligem Schild oder 34 cm beim zweizeiligen Schild).

        Bei schmäleren Schildern wäre Engschrift erforderlich, die sei schlechter lesbar und die Schilder werden deshalb nur genehmigt, wenn sie aus technischen Gründen notwendig seien. Diese technische Notwendigkeit muß der TÜV bescheinigen

        Der TÜV bescheinigt die technische Notwendigkeit aber nur, wenn nicht doch irgendwie ein Schild in Standardbreite (ohne Umbauten) montiert werden kann. Beim Lightweight ist das Schild ab Werk am Unterteil der Heckklappe montiert, da ist Platz ohne Ende. Da es dort aber äußerst unpraktisch für ein Schild ist, haben selbst die Engländer ein zweizeiliges Schild an das linke Seitenteil gesetzt. Das interessiert den TÜV aber herzich wenig X( Auch das Argument, nun könne man nicht mit ausgehängter Heckklappe fahren, zählt nicht: "Sie dürfen das Auto nicht so verändern, daß das reguläre Schild nicht angebracht werden kann." Was ist da mit den ganzen VW-Golf, die ihre Kofferraumdeckel so verändern, daß nur ein ganz kleines Schild paßt?

        Viele Grüße

        Sailor
        Land-Rover Lightweight Diesel,
        ex Königl. Landmacht der Niederlande

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          #19
          Das passt so ziemlich zu dem Verhalten meines Strassenverkehrsamtes. Da habe ich nach einem Käferkennzeichen für hinten gefragt (ich dachte zuerst das passt) und ein bischen Unverständnis geerntet, weil man sich doch nicht einfach eine Kennzeichenform wünschen kann.

          Nach einem Blick in das TüV Gutachten hat der nette Herr dann aber erkannt, dass sogar ein extra schmales eingetragen werden kann und damit war alles OK.

          Als ich aber ein identisches für vorne haben wollte, damit ich dieses rechts am Kotflügel anbringen kann, ging der Amtschimmel doch noch mit ihm durch. Für vorne gibt laut Auskunft keinerlei Vorschriften, weshalb ich zwischen einzeilig und zweizeilig wählen kann, aber nur in den normalen Größen! Auf meinen Hinweis, dass wenn es keine Vorschriften zur Form des Vorderschildes gibt doch auch das für hinten zugelassene möglich sein sollte, hab ich noch ungefähr 3mal die gleiche - immer noch unlogische - Antwort kassiert.

          Naja das Schild hätte sowieso nicht gepasst weil der Scheinwerfer im Weg ist ;) aber unlogisch ist es trotzdem ...

          PS: das war überigens nicht in KR

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            #20
            Also bei der Zulassung meines LW hab ich es so gemacht.
            Gleich zum Informationsschalter, den netten Menschen gefragt ob ich ein 20 x 20 Schild für hinten bekommen könnte.

            Antwort: Für´s Auto? Eigentlich nicht.

            Ich hab da ein Platzproblem und eine Ladeklappe. Meines Wissens nach ist das anbringen eines Kennzeichens auf der Klappe aber verboten!?.

            Haben sie das Fahrzeug da, dann schau ich mir das mal an.

            Nach der Begutachtung bekam ich dann ohne Probleme ein 20x20 Schild. Mein Kennzeichen ist 6-Stellig also XX - XX XX. Probleme sah er da keine. Selbst für vorne wurde mir das schmalste angeboten.
            Allerdings ist es noch das alte Kennzeichen ohne Eurokennung. Mit würde es dann 25 X 20 entsprechen und past immer noch zwischen die Cappings.
            Ist wohl eine Frage der Willensbereitschaft.

            Carola


            Ist wohl wie beim Finanzamt ........................... jeder kocht sein eigenes Süppchen

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              #21
              Also bei mir handelt es sich leider um insgesamt 8 Buchstaben/Ziffern...
              XXX 07XXX - mal sehen, was bei dem Termin rauskommt. Dummerweise habe ich derzeit die Bremsen auseinander und bisher noch keine Zeit gehabt die Teile wieder einzubauen. Aber ich bin zuversichtlich das Thema bis vor Weihnachten erledigt zu haben.
              Wenn alles erledigt ist stelle ich auch gerne mal ein Bild ein.

              Gruss Olaf

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                #22
                Also ich wollte eigentlich XX-LR 109 H haben....

                Da meinte der Chef der Zulassungsstelle ....nee, geht nicht, entweder nur XX-LR 88H oder XX-X 109H..

                Und da ich auf keinen Fall Backbleche oder lange Schilder haben wollte, mußte ich Spontan umdisponieren.

                Also habe ich jetzt (noch) XX-IR64 H.

                Wobei das IR für LR steht, weil das LR leider nicht verfügbar war sondern an einem Mercedes spazieren fährt.... :evil: :evil:

                Und die 64 steht natürlich für's Baujahr.

                109S3

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