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Jetzt fängt die Diskussion bei den 130er CC und den 110er HT von neuem an!
Diejenigen, die eine Eintragung in der Zulassungsbescheinigung I als WoMo haben, werden wohl an der Stehhöhenregelung scheitern.
PS: Wer die Fundstelle bzw. einen Link zum
1) Anhang II der Richtlinie 70/156/EWG
2) Thema " Steuerrechtliche Einstufung nach deutschen Recht muß der zulassungsrechtlichen Einstufung nach Europäischem Recht folgen"
Jetzt fängt die Diskussion bei den 130er CC und den 110er HT von neuem an!
Hallo Rulaman,
beim 110 HT dürfte die endlose Diskussion jetzt eher "kundenfreundlich" bendet sein =):
Auszug aus dem link
...als PKW gelten auch....Geländewagen und andere Fahrzeuge mit mehr als drei bis acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz......
Ab Werk maximal drei Sitze (in Europa), also 2 ohne Fahrersitz. Punkt.
Das interpretiere ich ziemlich eindeutig.
Beim 130 CC müsste man jetzt neu nachmessen und rechnen, da offiziell und eindeutig (und für die FA bindend?) nicht mehr die Länge, sondern die Fläche benannt wird. Durch die recht breite Pritsche = ??? könnte passen ---- aber die "Gummiparagraphen" wen vorrangig für die Personenbeförderung gebaut sind immer noch vorhanden
Danke für den Link, kommt gerade richtig. Streite seit vier Wochen mit dem FA über meinen Defender 110 (mit Ladefläche, aber Fenstern hinten). Hab gerade wieder angerufen. Ergebnis: das Verfahren ruht jetzt erstmal, bis die Dame eindeutige Anweisungen hat. Ich finde das Gesetz durchaus eindeutig genug... aber bitte. Warte ich es halt ab. Den alten Steuersatz habe ich bezahlt, über den Rest lässt sich streiten...
Gruß Gaggel
danke nochmal für den Link.
Aber da liegt genau mein Problem. Ich hatte eine andere Fundstelle, und bei deinem Text ist es genauso:
In der Gesetzesänderung wird auf Anhang II Abschnitt C Nr. 3 verwiesen.
Und beim WOMO Text Anhang II Abschnit A Nr 5.1
Beide steht aber ind erRichtlinie nicht drin. Wurden diese bei späteren Änderungen hinzugefügt?? Wo könnten diese stehen? Weiss jemand Rat?
danke nochmal für den Link.
Aber da liegt genau mein Problem. Ich hatte eine andere Fundstelle, und bei deinem Text ist es genauso:
In der Gesetzesänderung wird auf Anhang II Abschnitt C Nr. 3 verwiesen.
Und beim WOMO Text Anhang II Abschnit A Nr 5.1
Beide steht aber ind erRichtlinie nicht drin. Wurden diese bei späteren Änderungen hinzugefügt?? Wo könnten diese stehen? Weiss jemand Rat?
Gruß
Rulaman
Die Verweise gelten für die Anhänge in der Rili 70/156 und beschreiben dort die Fahrzeuge AF Mehrzweck bzw. SA Womo. Im Gesetz steht aber auch: "... diese Fahrzeuge gelten dann als PKW, wenn die Personentransportfläche größer als die Gütertransportfläche ist ..."
Bei AF ist das aber nicht möglich (siehe Erläuterungen ProAllrad) und bei Womo ist die PersTrspFläche nur die Fläche der Sitze - die Wohnfläche ist normalerweise größer.
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