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Vorrübergehende Stillegung

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    Vorrübergehende Stillegung

    Wer von Euch kennt sich da aus,
    meine Fragen:

    - Gehört das Kennzeichen zum Fahrzeug, ist also bis zur wiederinbetriebnahme
    geblockt? Wenn Nein, wie lange kann man wo am Besten das Kennzeichen
    blocken/reservieren.

    - ist es richtig, dass der Wagen vor der Wiederinbetriebnahme innerhalb von sieben Jahren nur vorher zum TÜV muss und alles ist gut?

    - Was passiert wenn man nicht innerhalb von sieben Jahren wiederinbetriebnimmt?

    - Was ist unbedingt noch zu beachten??

    Gruß, Jan
    Meistens denkt man anders, als es kommt!

    #2
    AW: Vorrübergehende Stillegung

    So weit ich weiß musst Du nicht zur Vollanbnahme - egal wie lange die Karre abgemedet ist. Habe mit meiner Vespa nach 10 Jahren überzogenem TÜV eine normale Abnahme bekommen.

    Nummernschild verfällt und kann nicht reserviert werden,

    Wenn das Auto 7 Jahre Jahre steht, ist hinterher eine Restauration fällig.

    Wenn Oldie würde ich es angmeldet lassen. Das kostet ca. 250 Euro pro Jahr.

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      #3
      AW: Vorrübergehende Stillegung

      Ich hab mich da mal einfach bei meiner Zulassungsstelle schlau gemacht.

      Erschien mir am Besten, die zu fragen, die täglich damit zu tun haben.

      Dann noch den Namen des Auskunftgebenden gut aufschreiben, dann sollte nix mehr schiefgehen können.

      Stefan/wienun

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        #4
        AW: Vorrübergehende Stillegung

        Zitat von Landnarr Beitrag anzeigen
        ...

        - ist es richtig, dass der Wagen vor der Wiederinbetriebnahme innerhalb von sieben Jahren nur vorher zum TÜV muss und alles ist gut?

        - Was passiert wenn man nicht innerhalb von sieben Jahren wiederinbetriebnimmt?

        ...
        wenn der Wagen zuletzt in D zugelassen war, gilt die frühere 7 Jahresregel nicht mehr....meiner wurde nach 21 Jahren Stillstand nur einmal "normal" durch den TÜV "geschoben" und problemlos zugelassen ...
        meint der Jürgen
        (aus Gevelsberg)

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          #5
          AW: Vorrübergehende Stillegung

          Zitat von Schleif Beitrag anzeigen

          ...Wenn das Auto 7 Jahre Jahre steht, ist hinterher eine Restauration fällig...
          Er soll abgemeldet werden, damit ich Ihn restaurieren kann, kann nur leider nicht sofort loslegen, da ich erst noch eine Garage bauen will und mein zweites Kind im Januar auf die Welt kommt. Das wäre alles zuviel auf einmal und ist vor allem alles noch zu unüberschaubar.
          Restauration geht frühestens im Winter 2013 los und ich will mir mal nichts vormache, ich werde bestimmt 2-3 Jahre brauchen bei meinem Gesamtpensum.
          Somit lohnt sich das abmelden schon.

          Danke schonmal, werde mal auf die Zulassungsstelle tingeln.

          Gruß, Jan
          Meistens denkt man anders, als es kommt!

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            #6
            AW: Vorrübergehende Stillegung

            Achso, ist LKW und kostet ca. 300,- p/a

            Gruß, Jan
            Meistens denkt man anders, als es kommt!

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              #7
              AW: Vorrübergehende Stillegung

              Bei mir hat anrufen erstmal gereicht zum informieren.

              Dann hast du zum Abmelden mit persönlichem Erscheinen dann auch alles nötige dabei ;-)

              Stefan/wienun

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                #8
                AW: Vorrübergehende Stillegung

                Hi Jan,
                diese Info zur Wiederzulassung und zum Reservierungzeitraum der Nummer gibt der ADAC.



                " Was ist für die Wiederzulassung erforderlich?

                Bisher erlosch die Betriebserlaubnis automatisch nach 18 Monaten, so dass für die Wiederzulassung eine Vollabnahme nach § 21 StVZO erforderlich war. Eine solche Vollabnahme ist jetzt nur noch erforderlich, wenn für das Fahrzeug keine Datennachweise mehr vorhanden sind, weil die Fahrzeug- und Halterdaten im zentralen Fahrzeugregister gelöscht sind. Eine solche Löschung erfolgt erst nach 7 Jahren. Bei kürzeren Zeiträumen der Stilllegung genügt die Vorlage der bisherigen Fahrzeugpapiere sowie eine neue Hauptuntersuchung, sofern diese inzwischen abgelaufen ist. Gutachten nach § 21 StVZO dürfen zukünftig von allen anerkannten Prüforganisationen erstellt werden.


                Was geschieht mit den bisherigen Kennzeichen?

                Bei Abmeldungen wird das Kennzeichen nach wenigen Tagen vom Kraftfahrtbundesamt für andere Zulassungen wieder freigegeben. Allerdings kann sich der Halter das bisherige Kennzeichen zum Zwecke der Wiederzulassung befristet reservieren lassen, wobei eine Reservierungsgebühr von 2,60 € anfällt. Der maximale Reservierungszeitraum ist - je nach Bundesland - unterschiedlich und beträgt 6 und 12 Monaten. Der bisherige Halter eines außer Betrieb gesetzten Fahrzeuges hat auch die Möglichkeit, das bisherige Kennzeichen auf ein anderes Fahrzeug zu übernehmen. Auch hier wird eine Vorreservierungsgebühr von 2,60 € sowie eine Wunschkennzeichengebühr von 10,20 € (zusätzlich zur allgemeinen Zulassungsgebühr) fällig. Zwischen der Außerbetriebsetzung und der erneuten Vergabe muss jedoch eine Frist von mindestens einem Tag liegen. "



                Gruß vom Museumsuferfest

                Eckhard
                Wenn Du glaubst Du bis erleuchtet - besuche Deine Verwandten

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                  #9
                  AW: Vorrübergehende Stillegung

                  Vielen Dank für Eure Antworten,
                  hat mir schon sehr geholfen!

                  Jan
                  Meistens denkt man anders, als es kommt!

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                    #10
                    AW: Vorrübergehende Stillegung

                    hier in Lübeck konnte ich mein Kennzeichen ein Jahr kostenlos blocken lassen. Hat mich sehr überrascht da dort ja sonst nie was umsonst ist :)
                    mit bezahlen vielleicht noch länger?!

                    gruss ookuchaka

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