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    #16
    Original von neon38
    Das Dach wurde in der Konstruktion irgendwann zwischen 2002 und 2004 geändert. Ich habe eine Dachlast von 75 KG, mein Dach sieht auch anders aus als das von einem Freund der einen Def. Bj. 02 hat. Das Dach ist hinten einschalig, bei meinem Freund ist es aus 2 Teilen geklebt.
    Die Last wird doch aber nicht durch die Dachschale sondern über die Regenrinne eingeleitet. Mcht das dann noch was aus?
    Who needs luxury?

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      #17
      Der Defender wiegt rund 2000kg. Ich geh mal davon aus, dass ein Autodach schon aus Sicherheitsgründen so stabil gebaut sein muss, dass es im Notfall auch mal als „Unterseite“ des Wagens herhalten kann. Wenn der Wagen also mal am Dach landen sollte, ist selbiges danach zwar nicht mehr wirklich formschön, aber dass es komplett platt sein soll, kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen. So gesehen, müsste das Dach auf jeden Fall die max. Zuladung aushalten können, oder??

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        #18
        oh, da würde ich mich beim Defender auber nicht drauf verlassen. Mach mal ne Innenverkleidung ab und schau, wovon das Dach gehalten wird.

        Ich hab mal nen Soft Top gesehen, der auf dem Dach lag. Die Spriegel sind weg geknickt wie Streichhölzer, sogar das Lankrad war Platt gedrückt.
        Das Feste Dach ist zwar stabiler, aber viel warscheinlich auch nicht.
        Who needs luxury?

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          #19
          Ich glaube, dass das abhängig ist vom Modelljahr und so einer blöden EU-Verordnung. Mein 2003'er MJ hatte auch noch 150 kg. Beim jetzigen (MJ 2005) sinds dann nurnoch 75 kg...:-(


          Hallöchen,

          Also laut dem EC Certificate of Conformity von Land Rover vom 11.01.2005 Position 16. Maximum permissible roof load: 150 kg.

          mfg

          saharadef
          https://www.flickr.com/photos/pero1961/albums

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            #20
            Also wir haben unseren "Dicken" 2004 mit 150kg Dachlast bestellt und bekamen ihn dann mit den besagten 75kg und 30kg im Gelände.

            Angeblich haben sich viele auf die Seite gelegt mit den 150kg und man musste das anpassen. Es war eine riesen Aktion damals, die dann auch über LandRover GB gegangen ist. Schließlich haben wir die Unbedenklichkeit bescheinigt bekommen und auch, dass resultierende Schäden von LR übernommen werden. Ausserdem habe wir noch etwas vom Kaufpreis zurückerstattet bekommen.

            Defacto waren wir schon mit erheblich mehr Dachlast (Extec-Träger 55kg, Dachzelt 45 kg) in der Wüste und sind heil wieder gekommen.

            Ich denke, die Angaben haben was mit der angegebenen Seitenneigung zu tun.

            Gruß

            Dirk

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              #21
              Ich glaube einfach, daß es mit dem zunehmenden Technikunveständnis der Besitzer zu tun hat. Einerseits wollen sie dadurch die Besitzer schützen (Fahrverhalten, Seitenneigung ), andererseits wollen sie sich vor Klagen schützen.
              Who needs luxury?

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                #22
                Ich packe mittlerweile so wenig wie möglich aufs Dach. Also Zelt und leere Kannister etc.
                Letztes Jahr ist uns in Syrien ein Mercedes in die Hinterachse genagelt, wir haben uns um 90° gedreht. Durch die Fliehkräfte hat es den Dachgepäckträger mit der kompletten Regenrinne und zwei Verankerungen aus der Karosserie gerissen. Das ganze Paket durchschlug die die Motorhaube und die Ramme....
                OK, war nen Auto vom T-Punkt, aber ehrlich gesagt, sah das Dach bei dem stabiler aus als beim TD5 MY05...

                Gruss, Marc

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                  #23
                  Vielleicht noch dies: Wo fährst du!
                  Habe mir (allerdings bei einem HT) das ganze Dach verzogen - nur mit einem Dachzelt drauf, allerdings härtestes Gelände, in dem ich aus Sicherheitsgründen nicht langsam tun konnte....

                  Deshalb gesunden Menschenverstand walten lassen: Wenns arg rüttelt und schlägt - Dachlast runter.

                  Gruß
                  stieri

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                    #24
                    Dachlast

                    Hallo,

                    denke was Stieri und Nakanatenga hier beigetragen haben
                    trifft den Kern. Es kommt alles auf den Zweck an. Ich habe
                    seit dem 1. Tag jetzt seit 8 Jahren meine Spezialkonstruktion
                    auf dem HT 110 (Aludachtraeger mit 10 stabilen Tragarmen)

                    Da der Landrover 110 HT TD5 reichliche 970 kg Nutzlast hat,
                    hab ich mir um das Beladungsgewicht nie gedanken gemacht.
                    Steht auch nichts im Fahrzeugschein was erlaubt ist. Risse
                    oder andere Nebenerscheinungen sind nicht aufgetreten. Ist
                    alles sehr stabil und beim HT innen so gebaut das selbst eine
                    Euro-Palette mit ca. 1 Tonne sicher transportiert werden kann.
                    Was soll da auf dem Dach schief gehen. Das Dachzelt hat mit
                    dem Traeger zusammen maximal 100 kg. Vielleicht hier und da
                    noch einige wasserdichte packsaecke mit nochmal ungefaehr
                    100kg. Dann kommst Du kaum auf ueber 200 kg. Also keine
                    Sorge und kein erkennbares Problem. Der DT sollte aber auf
                    jeder Seite mindestens 4 Tragarme haben, damit das Gewicht
                    gut verteilt wird

                    Ein Mehrverbrauch wird auch nicht feststellbar, obwohl der ohnehin
                    schlechte CW Wert nochmals durch den DT verschlechtert wird.

                    Ich denke ich hatte selbst nie mehr als 300 kg auf dem DT drauf
                    und es war alles imer gleichmaessig verteilt und fest gesichert.

                    Mit der Dachzelthoehe musst Du dann aber leben. Das ist auch fuer
                    meinen Fall der einzige wirkliche Nachteile den ich wirklich sehe.

                    Keine Waschanlage mehr (ausser teurer LKW-Waschanlange)
                    und Parkhausverbot weltweit. Das musst Du akzeptieren, aber
                    fuer den Spass und den nutzen eines Dachzeltes wird sich das
                    meiner Meinung nach immer lohnen.

                    landysolihull

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                      #25
                      Hallo,

                      Viel Gepäck auf dem Dach bedeutet auch eine Verschiebung des Schwerpunktes nach oben. Dadurch wird das Fahrzeug instabiler und kann sich bei raschen Lenkmanövern "aufschaukeln", wird nicht mehr kontrollierbar und kann sich überschlagen. In Kombination mit höherem Fahrwerk, grossen Reifen und ev. schlechten Stossdämpfern ist das eine gefährliche Sache.

                      Das habe ich mehrmals in Nordafrika erlebt. Einen Disco hat es dadurch unter anderem vor meiner Nase überschlagen.

                      Meine Erfahrung daher ist, möglichst wenig an Gewicht (nicht an Volumen) aufs Dach und alles was irgendwie schwer ist so weit unten im Fahrzeug wie möglich einpacken.

                      LG aus Wien

                      Alex
                      U can go fast.
                      I can go everywhere!

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                        #26
                        Stabis sind auch nicht verkehrt, wenn nicht schon serienmäßig drin. Das bisschen, was man an Verschränkung verliert, ist den Sicherheitsgewinn allemal wert.
                        Besten Gruß, Karl
                        *** Stil ist keine Motorsäge ***

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                          #27
                          Was geht?

                          Also hier noch mal das Rechtliche:

                          Solange das zulässige Gesamtgewicht nicht überschritten wird, kann das Dach mit was auch immer beladen werden, und zwar unabhängig davon, was der Fahrzeughersteller empfiehlt. Ob LR nun 75 kg oder 150 kg in den Prospekten stehen hat, ist daher völlig gleichgültig. Hauptsache das Dach hält.

                          Für die Fahrstabilität gilt natürlich die Binsenweisheit, dass die Fuhre besser umkippen kann, je höher der Schwerpunkt ist. Mit 300 kg auf dem Dach und unten nichts drin, hätte ich schon Bedenken bei engeren Autobahnkurven. Das gilt umso mehr bei alten ausgelutschten Stoßdämpfern. Irgenwo beginnt dann auch die Grenze zur groben Fahrlässigkeit, die im Rahmen einer eventuell notwenidgen Vollkaskoregulierung ein Ausschlussgrund wäre.
                          Viervierundsiebzig und davon kein Meter langweilig!

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