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Defender 110 TDI - LKW oder PKW?

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    Defender 110 TDI - LKW oder PKW?

    Hallo, hat noch jemand Probleme mit dem Finanzamt? Ich habe einen Defender 110 TDI, ab Werk schon LKW (also kein Umbau). Ladefläche, Trennwand, alles vorhanden - aber das Fahrzeug hat hinten Scheiben. Nach wochenlangem hin und her akzeptiert das Finanzamt nun, daß mein Landy von innen ein LKW ist. Aber: das äußere Erscheinungsbild unterscheidet sich nicht von den PKW-Defendern. Deshalb soll ich nun den höheren PKW-Steuersatz zahlen. Die Versicherung versichert mir das Fahrzeug aber nicht als PKW - dann müsste der TÜV erst Schlüsselnummer usw.ändern. Der TÜV erkennt meinen Landy aber nicht als PKW an, weil er ein LKW ist. Verkehrte Welt. Muß ich jetzt für das gleiche Fahrzeug LKW-Versicherung und PKW-Steuer zahlen???? Bei Kleinbussen spielt es übrigens keine Rolle, ob Scheiben oder nicht. Hier wird wohl mit zweierlei Maß gemessen, und ich fühle mich als Landyfahrer diskriminiert. Offenbar braucht das Finanzamt Geld....noch jemand ähnliche Probleme? Würde mich sehr interessieren.
    Gruß Gaggel

    #2
    ".. daß mein Landy von innen ein LKW ist. Aber: das äußere Erscheinungsbild unterscheidet sich nicht von den PKW-Defendern"
    tut mir leid, aber da fehlen mir nur die worte bei der begründung. X(

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      #3
      hallo Gaggel,

      ja, is so !!! Wir sind der Beamtenwillkür ausgeliefert.
      Das Finanzamt ist nicht an das gebunden, was die Zulassung vorgibt, die Versicherung schon.

      Tip:
      Mach deine Fenster hinten raus. Schneid dir bleche zu, die du in den orginal-Nietlöchern festchraubst (kannst sie ja noch mit ner Sprühdose in deiner Farbe lackieren) und fahr dann beim Finanzamt vor. Wirst sehen, jetzt ist es ein LKW.

      Wenn das geklappt hat, machst du die Bleche wieder raus und deine Fenster wieder rein.

      Fakt ist, es steht nirgens, daß ein LKW hinten keine Fenster haben darf. Du verstößt also nicht gegen Zulassungsrecht. Du schlägst nur das Finanzamt mit seinen eigenen Waffen.

      Gruß
      Landyxt
      Who needs luxury?

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        #4
        RE: Defender 110 TDI - LKW oder PKW?

        Original von Gaggel
        Aber: das äußere Erscheinungsbild unterscheidet sich nicht von den PKW-Defendern.
        Gruß Gaggel
        Hallo Gaggel,

        kurze Zwischenfrage: Dann sollte es sich doch um einen Hardtop mit den optionalen Seitenscheiben handeln?

        Der unterscheidet sich sehr wohl von den PKW-Varianten, fehlen ihm doch zwei Türen! Und ist ergo die Variante, die der Hersteller als LKW vorgesehen hat (Leider heißt der Hersteller nicht "Volkswagen" und wohnt nicht in Wolfsburg, dann gäbe es das Problem vermutlich nicht)

        Das große Problem ist die in Teilbereichen willkürliche "LKW-Definition" des Finanzamtes, welche die Vorgaben der StVZO wesentlich überschreitet.

        Eben genau die Punkte:
        - Seitenscheiben
        - feste Trennwand bis Fahrzeugdach (fordert hier das örtliche FA bei Umschreibungen).

        Scheiben raus würde ich als letzten Punkt in Erwägung ziehen (und danach Scheiben wieder rein ist eigentlich dann Steuerhinterziehung). Ggf. würde ich einen Besichtigungstermin mit dem Chef von dem Laden (FA) anstreben und ausführlich die werksmäßige Ausführung darlegen. Der normale Sachbearbeiter/Sachbearbeiterin ist u. U. nicht gewillt, sich über die hausinternen Vorgaben Deines Finanzamtes hinwegzusetzen.

        Vielleicht sollte man dann mal darauf hinweisen, dass die Verpflichtung zur Verblechung beim Hardtop ein erhebliches Sicherheitsrisiko darstellt, da dadurch die Sicht wesentlich eingeschränkt wird und Anfragen, ob das FA die Haftung bei eventuellen Kreuzungs-Unfällen übernimmt.... :(

        Übrigens: bei meinem neuen weißen Hardtop ohne Seitenscheiben habe ich auch den üblichen Schrieb bezüglich der "steuerlichen Würdigung als LKW" erhalten! Und noch keinen Steuerbescheid LKW......

        viele Grüße
        Roman

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          #5
          Danke schonmal für die Tips. Ja, es ist ein Hardtop. Da ich mittlerweile mit der dritten Dame vom Finanzamt diskutiere, sollte ich vielleicht wirklich mal den Chef anfordern. Und ihm gleich einen schönen Gruß vom TÜV bestellen mit der Bemerkung, daß ich dann in zwei Jahren zur nächsten TÜV Abnahme direkt zum Finanzamt fahre. Das hat der stinkesaure Mensch vom TÜV nämlich vorgeschlagen. Der fand das gar nicht lustig, vom FA als dummer Idiot hingestellt zu werden, der nix zu melden hat. So langsam eilt das ganze auch , nachdem ich am Donnerstag noch Post vom FA bekommen habe, daß ich jetzt vier Wochen Zeit habe, meinen Einspruch zurückzunehmen, hatte ich Freitag eine Mahnung mit Zahlungsfrist eine Woche im Briefkasten... offenbar weiß beim FA die linke Hand nicht, was die rechte tut. Wenn die mir den Wagen jetzt stilllegen (wegen Nichtzahlung der Steuer) geh ich zur Presse.
          Gruß Gaggel

          Kommentar


            #6
            Original von Gaggel
            Danke schonmal für die Tips. Ja, es ist ein Hardtop.
            Dann "sollte" das Problem eigentlich keines sein.....

            Ich würde wirklich versuchen, mit dem Chef von dem Laden den Sachverhalt nochmals zu diskutieren. Vielleicht muss man auch mit Begriffen wie Dienstaufsichtsbeschwerde oder Oberfinanzgericht um sich werfen?. Außerdem verstößt Dein FA eigentlich gegen das Grundgesetz, sofern VW T 5 und Citroen Berlingo Handwerkerautos mit Seitenscheiben als LKW behandelt werden........

            Einige FA legen auch solche total unsinnigen "weiche" Kriterien wie "dem Charakter nach eher für die Personenbeförderung geeignet" an. Aber auch da ist der Tdi mit v(max) eher gering und Lärmpegel eher hoch als LKW zu definieren. Vielleicht solltest Du Deinen Landy mal dem 1,95 m großen FA-Chef für einen Sonntagsausflug mit der Familie borgen, dann erkennt er, dass das Fahrzeug eher dem Charakter nach für die Güterbeförderung gedacht ist........

            Bezüglich der Mahnung kenne ich mich nicht wirklich aus, vielleicht ist sogar erstmal eine Bezahlung unter Widerspruch erforderlich. Gibt's hier im Forum keine Steuerberater oder Rechtsanwälte (die Toareg-Foren wimmeln davon 8o) ?

            Viele Grüße
            Roman

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              #7
              Na, das filme ich dann, eine komplette Familie auf zwei Sitzen plus Notsitz... ich werde Montag mal versuchen, den "Chef vons Ganze" ans Telefon zu bekommen. Rechtsanwälte fahren vermutlich lieber bequemere Autos...obwohl ich meinen Landy absolut bequem und klasse finde, soooooo laut ist der jetzt auch wieder nicht, und ich würd ihn gegen nichts tauschen....
              Gruß Gaggel

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                #8
                hi Gaggel,

                bei allem ärger, beware erst mal einen kühlen kopf und tu das (schnell !)
                was landyxt vorgeschlagen hat. fahr zum finanzamt, leg deinen einspruch vor (vorsichtshalber oder überhaubt)
                und sag du hättest dein fahrzeug den vorgaben entsprechend modifiziert,
                bittest um eine neue begutachtung.
                dann mal sehen, müsste klappen.
                presse und all das ist ne unsichere bank, landyxt scheint recht zu haben.

                bleib cool, bleib freundlich bei den damen und herren ohne, ironischen unterton dein ziel ist nicht der rächer der falscheingestuften zu werden,
                sondern deine kiste durchzubringen. :D

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                  #9
                  RE: Defender 110 TDI - LKW oder PKW?

                  Hallo Gaggel !

                  ... ich befürchte, Du hast in der Auseinandersetzung mit dem FA schlechte Karten. Das FA richtet sich im wesentlichen nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes, der in der Angelegenheit zwar noch nicht abschließend entschieden hat. Gleichwohl hat der BFH aber in vergleichbaren Fällen erkennen lassen, daß er die jetzige Rechtslage bestätigen wird, zumal dieser das EU-Recht nicht entgegensteht.
                  Ich kann in Deinen bisherigen Ausführungen auch keinen Fehler seitens des FA erkennen. Mithin wäre ich auch vorsichtig, das verblechte Fahrzeug vorzuführen. Es ist heute durchaus üblich, daß der FA-Außendienst bei Dir unangemeldet das Fahrzeug in Augenschein nimmt. Wenn Du dann durch das Entfernen der Bleche einen neuen Sachverhalt geschaffen hast, mußt Du mit einer empfindlichen Strafe rechnen.

                  So viel aus steuerrechtlicher Sicht

                  von Herwart

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                    #10
                    RE: Defender 110 TDI - LKW oder PKW?

                    Original von Roman_M
                    Vielleicht sollte man dann mal darauf hinweisen, dass die Verpflichtung zur Verblechung beim Hardtop ein erhebliches Sicherheitsrisiko darstellt, da dadurch die Sicht wesentlich eingeschränkt wird und Anfragen, ob das FA die Haftung bei eventuellen Kreuzungs-Unfällen übernimmt.... :(
                    Es zwingt dich doch niemand, deine Kiste als LKW zu versteuern. Was denkst du denn, wen du da vor dir hast !!!
                    Das Problem ist einfach, daß das Finanzamt nicht an die Zulassung gebunden ist. Und die sind angehalten, Kohle reinzubringen, weil die Kassen leer sind.

                    Es gibt aber noch einen ganz anderen Weg:
                    Es hat sich wohl wieder eine "Lücke" aufgetan. Hier im Forum steht ein Thread, heißt Alte Steuer für 110er oder so ähnlich. Mußt du mal suchen.
                    Da geht es darum, daß nur Fahrzeuge mit bis zu 8 Sitzplätzen als PKW bestrachtet werden dürfen. Hast du mehr, ist es ein "Anderes Fahrzeug" und kein PKW mehr. Aber nur Fahrzeug, das PKW-Kriterien erfüllt, und das tun unsere kleinen LKWs leider auch, dürfen als PKW besteuert werden.
                    Das Fahrzeug muß Konzeptionell für mehr als 9 Personen konstruiert sein. Und das ist ein HT, weil er auf anderen Märkten vorne 3 und hinten 8-10 Sitzplätze hat.
                    Der Witz ist jetzt wieder, daß du diese Sitze nicht eingebaut haben mußt !!! Es muß nur möglich sein. Sonst brauchst du auch nen Busführerschein.

                    Die Frage ist nur, ob du deine Kiste dazu als PKW zulassen mußt. Ist auf jeden Fall ne neue Möglichkeit, mach dich mal schlau.

                    Such mal den Thread oder schau mal auf bei www.Buschtaxi.de nach, da hat es einer für Toyos schon mehrfach beim Finanzamt anerkannt bekommen.

                    Bezüglich deiner Mahnung würde ich antworten, mit dem Verweis auf die Einspruchsmöglichkeit.

                    Viel Erfolg

                    Gruß
                    Landyxt
                    Who needs luxury?

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                      #11
                      RE: Defender 110 TDI - LKW oder PKW?

                      Original von Roman_M
                      Original von Gaggel
                      Aber: das äußere Erscheinungsbild unterscheidet sich nicht von den PKW-Defendern.
                      Gruß Gaggel
                      Hallo Gaggel,

                      kurze Zwischenfrage: Dann sollte es sich doch um einen Hardtop mit den optionalen Seitenscheiben handeln?

                      Der unterscheidet sich sehr wohl von den PKW-Varianten, fehlen ihm doch zwei Türen! Und ist ergo die Variante, die der Hersteller als LKW vorgesehen hat (Leider heißt der Hersteller nicht "Volkswagen" und wohnt nicht in Wolfsburg, dann gäbe es das Problem vermutlich nicht)

                      Das große Problem ist die in Teilbereichen willkürliche "LKW-Definition" des Finanzamtes, welche die Vorgaben der StVZO wesentlich überschreitet.

                      Eben genau die Punkte:
                      - Seitenscheiben
                      - feste Trennwand bis Fahrzeugdach (fordert hier das örtliche FA bei Umschreibungen).

                      Scheiben raus würde ich als letzten Punkt in Erwägung ziehen (und danach Scheiben wieder rein ist eigentlich dann Steuerhinterziehung). Ggf. würde ich einen Besichtigungstermin mit dem Chef von dem Laden (FA) anstreben und ausführlich die werksmäßige Ausführung darlegen. Der normale Sachbearbeiter/Sachbearbeiterin ist u. U. nicht gewillt, sich über die hausinternen Vorgaben Deines Finanzamtes hinwegzusetzen.

                      Vielleicht sollte man dann mal darauf hinweisen, dass die Verpflichtung zur Verblechung beim Hardtop ein erhebliches Sicherheitsrisiko darstellt, da dadurch die Sicht wesentlich eingeschränkt wird und Anfragen, ob das FA die Haftung bei eventuellen Kreuzungs-Unfällen übernimmt.... :(

                      Übrigens: bei meinem neuen weißen Hardtop ohne Seitenscheiben habe ich auch den üblichen Schrieb bezüglich der "steuerlichen Würdigung als LKW" erhalten! Und noch keinen Steuerbescheid LKW......

                      viele Grüße
                      Roman
                      Who needs luxury?

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                        #12
                        RE: Defender 110 TDI - LKW oder PKW?

                        Original von landyxt

                        Es zwingt dich doch niemand, deine Kiste als LKW zu versteuern. Was denkst du denn, wen du da vor dir hast !!!
                        Das Problem ist einfach, daß das Finanzamt nicht an die Zulassung gebunden ist. Und die sind angehalten, Kohle reinzubringen, weil die Kassen leer sind.

                        Gruß
                        Landyxt
                        Hallo @all

                        ....aber es zwingt dich jemand, die Kiste als PKW zu versteuern ! ...... oder bauliche Veränderungen vorzunehmen.

                        Ich kann die Gründe des FA in wesentlichen Punkten nachvollziehen, solange es um die Schließung von Steuerschlupflöchern geht (Golf Kombi mal schnell umgeschlüsselt und dann die Sitze wieder rein...).

                        Aber: bei einem LKW ab Werk, ab deutscher Erstzulassung und mit sämtlichen erfüllten Kriterien nach StVZO kann ich dann wirklich nichtsmehr nachvollziehen. Insbesonder auch, da wohl genau dieses Fahrzeug beim Zoll (bei der Einfuhr) auch ein LKW war.


                        ....und wen habe ich vor mir:

                        Eine(n) Beamten(in, der/die bestrebt ist die anvertraute Aufgabe ordentlich zu erfüllen - und zwar genau in dem Rahmen, wie es durch die Gesetze, Urteile und Ausführungsrichtlinien vorgeben ist. Hiervon abweichende Entscheidungen können durch das FA durchaus gefällt werden, wenn
                        a) mit richtigen Argumenten auf Widersprüche der Richtlinien zueinander hingewiesen wird oder eine nachweisbare steuerliche Ungleichberechtigung auftritt
                        b) mit jemanden argumentiert wird, der befugt und Willens ist, Entscheidungen zu treffen.

                        Die > 9 Sitzplatz-Regelung scheint derzeit eine elegante Variante zu sein, aber genausoleicht wie die LKW-Besteuerung teilweise auch um Jahre rückwirkend negiert wurde sehe ich hier das gleiche Restrisiko - heute per Verweis auf EU-Richtlinien durchsetzbar - morgen auf Bundes-/Länderebene wieder ausgehebelt.

                        Naja, entschuldigt bitte meinen heute etwas harschen Schreibstil, ist irgendwie nicht mein Tag. Liegt vielleicht auch daran, dass ich z. Z. an einigen Ecken gegen diese Art von Windmühlenflügel anzukämpfen gezwungen bin, die sich nicht wirklich logisch nachvollziehen lassen......

                        Viele Grüße

                        Roman

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                          #13
                          @ Roman

                          Ich finde, das Grundproblem ist, daß das Finanzamt nicht an die Zulassung gebunden ist. Der von dir genannte Punkt, daß es bei der Einfuhr ein LKW (höhere Einfuhrsteuern) und jetzt plötzlich ein PKW (wieder höhere Steuern) ist einfach eine Willkühr. Das ist eine Frechheit.

                          Du kannst mit den Finanzbeamten auch nicht mir Argumenten diskutieren, die haben doch überhaupt keine Ahnung. Die wissen nur, wenn ich die Kiste als PKW einordne bekomm ich mehr Steuern.
                          Da ist egal, ob du hinten Keine Sitze hast oder das Ding wirklich nur für Ladung verwendest.

                          Mir haben sie damals gesagt, mein ST wäre für den Personentransport super, weil er Allrad hat. Auf meinen Einwand, daß ich noch einen 2-Rad getriebenen Audi mit 5 Sitzen habe, sind sie garnet eingegangen.

                          Hoffentlich ändert sich da bald was.

                          Daß sie an der >9-Sitzer-Variante was kippen können, glaub ich allerdings nicht. Denke mal, das ist sicher.

                          Gruß
                          Landyxt
                          Who needs luxury?

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                            #14
                            @ gaggel,

                            offenbar weiß beim FA die linke Hand nicht, was die rechte tut. Wenn die mir den Wagen jetzt stilllegen (wegen Nichtzahlung der Steuer) geh ich zur Presse.
                            soweit ich mich erinnere hat ein Einspruch keine aufschiebende Wirkung, soll heissen: Erst bezahlen und dann den Ausgang des Verfahrens abwarten.
                            Sonst legen sie dir den Wagen still.
                            Zur Zeit habe ich ein ähnliches Problem mit meinem Voyager und werde wohl vorab mal eben 3500€ zahlen müssen.

                            Gruß Fred

                            Kommentar


                              #15
                              Original von landyxt

                              Ich finde, das Grundproblem ist, daß das Finanzamt nicht an die Zulassung gebunden ist. Der von dir genannte Punkt, daß es bei der Einfuhr ein LKW (höhere Einfuhrsteuern) und jetzt plötzlich ein PKW (wieder höhere Steuern) ist einfach eine Willkühr. Das ist eine Frechheit.
                              Hi Landyxt

                              *schmunzelnde Einigkeit*


                              ....eigentlich wollte ich noch was anders schreiben, bin dann aber etwas aufgehalten worden (Windmühlenflügel....).

                              Zwischenzeitlich aber einige interessante link entdeckt:

                              link1 - einiges zum Thema

                              BFH 21.08.2006


                              ein Teilzitat aus dem zweiteren (Bundesfinanzhof-Originaltext):

                              a) Ob ein Pkw oder Lkw vorliegt, ist nach der ständigen Senatsrechtsprechung anhand von Bauart und Einrichtung des Fahrzeugs zu beurteilen. Dabei obliegt es dem Tatsachengericht, unter Berücksichtigung der Gesamtheit aller Merkmale eine Bewertung der objektiven Beschaffenheit des jeweiligen Fahrzeugs vorzunehmen. Als für die Einstufung relevante Merkmale zu berücksichtigen sind z.B. die Zahl der Sitzplätze, die verkehrsrechtlich zulässige Zuladung, die Größe der Ladefläche, die Ausstattung mit Sitzbefestigungspunkten und Sicherheitsgurten, die Verblechung der Seitenfenster, die Beschaffenheit der Karosserie und des Fahrgestells, die Motorisierung und die damit erreichbare Höchstgeschwindigkeit, das äußere Erscheinungsbild und bei Serienfahrzeugen die Konzeption des Herstellers (Senatsurteile vom 26. November 1991 VII R 88/90, BFH/NV 1992, 414; vom 5. Mai 1998 VII R 104/97, BFHE 185, 515, BStBl II 1998, 489; vom 26. Juni 1997 VII R 12/97, BFH/NV 1997, 810, und in BFHE 194, 257, BStBl II 2001, 72). Dabei kann kein Merkmal von Bauart und Einrichtung des Fahrzeugs als von vornherein alleinentscheidend angesehen werden, mag auch einzelnen Merkmalen ein besonderes Gewicht zukommen und eine Zuordnung als Pkw oder Lkw nahe legen (Senatsurteil in BFHE 185, 515, BStBl II 1998, 489).
                              So, und was steht da drin:

                              Aus meiner Sicht Folgendes:

                              Bei einem serienmäßigen 110 Hardtop mit der Werksoption der Seitenscheiben kann gemäß der aktuellen Rechtssprechung nicht festgelegt werden, dass es sich alleinig wegen der hinteren Scheiben um einen PKW handelt.....

                              Und genau über dieses Urteil würde ich an Gaggels Stelle mal mit einem Entscheidungsträger des FA diskutieren und objektive die Punkte aufzählen. Nach den Gesetzen der Demokratie siegt hier der LKW!

                              P.S.: Höchstgeschwindigkeit: Wenn nicht aufgrund der derzeitigen Gesetzeslage eine Abregelung Pflicht wäre, würde jede moderne Sattelzugmaschine unsere LandRover stehen lassen! Unter 3,5 t ist die Geschwindigkeit für LKW nicht begrenzt, und damit ist v(max) = 130 km/h für den Defender HT kein Ausschlusskriterium.

                              viele hoffentlich hilfreiche Grüße
                              Roman

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