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Moinsen,
mal eine Frage: Wie lange gilt Eigentlich eine LR-oder Gesetzliche Garantie/Gewährleistung auf verbaute Ersatzteile?????
Aktuell bei mir: Nach 23 Mon. und rund 30TKM Fahrleistung sind die Spurstangenköpfe schon wieder hinüber. Ist doch nicht normal das ich vor jedem Tüv die Dinger erneuern lassen muß. Und das mit nur wenig Geländeeinsatz.
In Deutschland gilt: 2 Jahre Garantie!
Bei solchen Teile wird dann noch der Verschleiß abgezogen, sprich "Teil X hält normalerweise 25.000km".
Je nachdem was eher eintrifft...entweder man hat nach 2 Jahren keine Garantie mehr oder nach 25.000km...irgendwo gabs da mal eine Richttabelle an der man sich orientieren konnte...bzw. nach der sich orientiert wird.
Ich würde dem Händler bzw. der Werkstatt der die Teile verbaut hat mal "die Meinung sagen" und klar machen das dass so nicht sein kann...alle 2 Jahre neue Spurstangenköpfe...
Hallo Gemeinde,
wenn ein Ersatzteil mit Arbeitszeit auf der Rechnung steht dann sind es 12 Montate Gewährleistung, da es ein Werkvertrag ist und der laut AGB auf 12 Monate beschränkt sein kann.
@Stefan: wenn du ein lückenloses Scheckheft mit LR Stempel hast sollte da was auf Kulanz machbar sein
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