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Sprittransport mit nem 90er

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    Sprittransport mit nem 90er

    Hi Folks,

    ich werde demnächst über Europas Strassen gelegentlich Sprit zu Sportzwecken befördern. Kann mir einer mal erklären wieviel ich eigentlich mitnehmen darf? Ich finde da Angaben wie 3x20 Liter und dann irgendwelche 300+ Liter Angaben und bin etwas verwirrt.

    Hintergrund: Flugbenzin für ein Sportflugzeug soll transportiert werden, am besten in handelsüblichen Kanistern, soviel habe ich schon herausgefunden. Aber wie und was muss ich an Bord haben - max. 60l im Fahrzeug, max 300l auf dem Hänger, Extra Feuerlöscher +++ ???

    Danke für eine Erhellung des Bürokratiedschungels!

    #2
    AW: Sprittransport mit nem 90er




    schau mal da nach. Hoffe es hilft.

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      #3
      AW: Sprittransport mit nem 90er

      Woanders ist nachzulesen das man 260L Treibstoff (unerheblich ob Benzin oder DIesel) transportieren darf.
      Eine bindent festgelegte Menge wird Dir wohl niemand nennen können. Schlimmstenfalls werden die Gerichte entscheiden.
      Gruß Rainer
      https://www.ecosia.org/ Die Suchmaschine die Bäume pflanzt!

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        #4
        AW: Sprittransport mit nem 90er

        Bei Fahrzeugsprit gibt es Länderspezifische Unterschiede, Zollmengen genannt, Einfach mal die verschiedenen zuständigen Stellen auf deiner Reiseroute anschreiben. In Deutschland würde ich den Zoll nehmen.

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          #5
          AW: Sprittransport mit nem 90er

          Zitat von dutronc Beitrag anzeigen
          Das ist doch schon mal sehr hilfreich, habs ausgedruckt und werde das im Auto mitnehmen.

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            #6
            AW: Sprittransport mit nem 90er

            Planst Du mit dem Sprit auch Grenzübertritte.
            Das wird bestimmt "spannend" wegen der Verzollung.

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              #7
              AW: Sprittransport mit nem 90er

              Hallo Ninety,

              ich hab zu dem Thema gerade ein Heftchen von meiner BG vor mir liegen.
              Kommt evtl drauf an, ob Du das im Rahmen von Gewerbe etc machen willst, oder rein privat... Aber das ist insgesamt nicht ohne! 3 Kanister gehen wahrscheinlich immer....damit kann Dein Flieger wenigstens einmal starten.....

              Im Prinzip planst Du aber den Transoport von gefährlichen Gütern. Da gibt es Höchstmengen. Wenn Du die überschreitest dann ist es ein Gefahrguttransport. Das darf Dir auf keinen Fall passieren!
              Es gibt eine Kleinmengenregelung (1000-Punkte-Regel) nach Kapitel bla bla bla....
              Die musst Du Dir mal besorgen. Das hier zu erklären ist zuviel. Da wird berechnet wieviel von welcher Plörre... bis zu XXXX Liter Diesel unter ganz bestimmten Voraussetzungen!

              Die Behälter müssen geprüft sein (UN-Code), dicht sein (klar....) und Du musst die Vorschriften der Ladungssicherung einhalten! Kraftschlüssig mit dem Fahrzeug verbunden etc....aber nicht quetschen.... evtl Haltevorrchtungen für Kanister.....und die Kanister müssen gekennzeichnet sein nach Gefahtstoffverordnung, dazu der Gefahrzettel und UN-Nummer. Im Rahmen von gwerblich musst Du evtl. ne Schulung nachweisen!
              Es gibt auch eine Freistellung von den Regelungen für Gefahrguttransporte im Zusammenhang mit der Art der Beförderungsdurchführung. Z.B. im Rahmen der Haupttätigkeit bei Gewerblich: Minibagger + nötigen Diesel darfst Du zur Baustelle transportieren. Diesel aber nur in der Menge die auch verbraucht wird! Begrenzung hier XXX Liter pro Verpackungseinheit....

              Also das ganze ist ziehmlich komplex, aber ein paar Hundert Lieter gehen auf jeden Fall.

              Wenn Du eh mehr transportieren willst, dann würde ich alles auf den Hänger packen und nix ins Auto!

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                #8
                AW: Sprittransport mit nem 90er

                Soweit ich weis, gibt es einen neue ADR/SDR Regelung. Und die ist strenger geworden. Also ich würde mich da mal bei den Behörden oder dem Strassenverkehrsamt vom jeweiligen Land informieren.

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                  #9
                  AW: Sprittransport mit nem 90er

                  meines wissens gilt die ADR/SDR regelung NUR bei gewerblichem transport...........
                  privat greift die nicht.........

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                    #10
                    AW: Sprittransport mit nem 90er

                    Im GGVSEB, §1 Abs. 3, Nr. 1 steht, daß für Straßentransport die ADR gilt!

                    In der Anlage zur ADR, PKt. 1.1.3.1a steht, daß Privatpersonen bis 240 Ltr. (Einzelgebinde max. 60 Ltr.) frei sind. In 1.1.3.1c steht, daß Firmen zur "Selbstversorgung" bis 450 Ltr.je Gebinde unter folgenden Bedingungen ...... frei sind.
                    Das Rübenschwein

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                      #11
                      AW: Sprittransport mit nem 90er

                      Wie verbindlich ist das? Woanders wird man angepupt wenn man mehr als 3 x 20L in BW-Kanistern mitführt.
                      Gruß Rainer
                      https://www.ecosia.org/ Die Suchmaschine die Bäume pflanzt!

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                        #12
                        AW: Sprittransport mit nem 90er

                        Die angebliche 60-Ltr.-Grenze kommt aus dem Baugewerbe; dort hat die BG in 2003 Festlegungen getroffen und die GGVSE ausgelegt. Man unterscheidet dort freigestellte Kleinstmengen (50kg = 60 Ltr. Sprit) und Kleinmengen.

                        Bei Bedarf würde ich vorher einen Gefahrguttransporteur und/oder kundige Polizisten/BAG (ich weiß - Widerspruch in sich) fragen, die verlinkte Unterlage mitnehmen und fahren.
                        Das Rübenschwein

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                          #13
                          AW: Sprittransport mit nem 90er

                          Zoll und Steuerfragen sind aber eine andere Baustelle!
                          Das Rübenschwein

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                            #14
                            AW: Sprittransport mit nem 90er

                            Moin Andreas,

                            Ich bin jetzt verwirrt.
                            In Punkt 1.1.3.3. der ADR (siehe Dein obiger Link, Vielen Dank) steht:
                            ...
                            1.1.3.3 Freistellungen in Zusammenhang mit der Beförderung von flüssigen Kraftstoffen
                            Die Vorschriften des ADR gelten nicht für die Beförderung von:
                            a) In Behältern von Fahrzeugen, mit denen eine Beförderung durchgeführt wird, enthaltener Kraftstoff,
                            der zu deren Antrieb oder zum Betrieb einer ihrer Einrichtungen dient.
                            Der Kraftstoff darf in befestigten Kraftstoffbehältern, die direkt mit dem Fahrzeugmotor und/oder der
                            Einrichtung verbunden sind und den entsprechenden gesetzlichen Vorschriften entsprechen, oder in
                            tragbaren Kraftstoffbehältern wie Kanistern befördert werden.
                            Der gesamte Fassungsraum der befestigten Behälter darf 1500 Liter je Beförderungseinheit und der
                            Fassungsraum eines auf einem Anhänger befestigten Behälters darf 500 Liter nicht überschreiten. Je
                            Beförderungseinheit dürfen höchstens 60 Liter in tragbaren Kraftstoffbehältern befördert werden. Diese
                            Einschränkungen gelten nicht für Fahrzeuge von Einsatzkräften.
                            ...
                            Steht das im Widerspruch zu 1.1.3.1 a) oder welche Bestimmung hat Vorrang?

                            Danke für eine Erleuchtung!

                            Happy rovering - Birger
                            Land-Rover Series - serious!

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                              #15
                              AW: Sprittransport mit nem 90er

                              Es steht verkürzt da:

                              Freimengen nach Art der Beförderung
                              1.1.3.1a privat 240/60 Ltr. entzündbare Flüssigkeiten, sonst beliebig
                              1.1.3.1c Firma für Tätigkeit benötigt 450 Ltr.

                              Freimenge für Kraftstoffe
                              1.1.3.3a Tanks 1500/500 Ltr. , Kanister 60 Ltr.
                              1.1.3.3b Tanks von transportierten Fahrzeugen

                              Und da such ich mir natürlich den besseren Wert raus.
                              Das Rübenschwein

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