wenn ich Dich recht verstehe, dann lehnt doch der ADAC die Haftung ab, weil er der Meinung ist, der Schaden sei von der Werkstatt und nicht vom ADAC-verbundenen Transportunternehmer verursacht worden?
Wenn das stimmt, ist es klar, dass der ADAC nicht haftet. Die Dienstleistung des ADAC umfasst den Transport(zeitraum) und nicht den Werkstattaufenthalt.
Wenn Du beweisen kannst (Zeuge) dass der Schaden beim Beladen und somit im Rahmen der Transportleisung entstanden ist dann musst Du die Forderungen gegen den ADAC stellen. Hast Du mit dem ADAC vereinbart, dass die Dienstleistung alles umfasst, also Abtransport, Reparatur und Anlieferung zu Dir, muss der ADAC die Sache mit der Werkstatt selbst regeln.
Aber Du solltest einen Rechtsanwalt beauftragen, dessen Erstberatung und u.U. je nach Art der Mitgliedschaft ja auch der ADAC Dir bezahlt.
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