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adac und haftung

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    adac und haftung

    @all,

    kennt sich hier jemand mit (internationalem) recht aus?

    es geht darum, dass der adac einen schaden, der nach dem abschleppen in eine von ihm benannte werkstatt in frankreich entstanden ist, oder durch das transportieren nach deutschland, nicht regulieren will. (komplett abgerissener lichtbügel, der das dach demoliert hat + fehlendes oberteil der erhöhten luftansaugung)

    kontakt bitte gerne per pn
    SDG
    grüße georg

    #2
    AW: adac und haftung

    Hast Du "vorher" und "nachher" Bilder? Damit hat es bisher immer geklappt.

    z.B. ein 130er der in Spanien mit Getriebeschaden liegen geblieben ist
    Der Kunde hatte Bilder vom Zustand gemacht bevor der Wagen in Spanien verladen wurde.
    Ich hatte Bilder von der Anlieferung gemacht (Schnorchel abgerissen und ein Ziegelstein großer Steinschlag in der Windschutzscheibe).
    Der Schaden wurde vom ADAC übernommen.

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      #3
      AW: adac und haftung

      Kannst Dich mal an den Forcierer wenden, der hatte auch schonmal Schwierigkeiten in der Art mit dem ADAC.

      Grüße
      Thomas
      Signatur... Was schreib ich da nur?

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        #4
        AW: adac und haftung

        Normal hat der ADAC ein gelbes Formular das ausgefüllt wird, in dem alle Schäden Dokumentiert sind.
        War bei mir recht umfangreich http://www.bndlg.de/~aroos/pics/ADAC.JPG
        Ich bin ein K L I M A M A C H E R ! !

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          #5
          AW: adac und haftung

          Hallo :)

          Jou, so einen gelben Zettel habe ich auch mit dem ADAC zusammen ausgefüllt.
          Einen Durchschlag hat der ADAC Mann behalten, einen habe ich bekommen.
          Zum Glück kam mein Wägelchen heile zu Hause an.

          Gruß Ralf.
          Nachher ist man immer Schlauer......

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            #6
            AW: adac und haftung

            Ohne den gelben Zettel bzw. vorher nachher Bilder wird es schwer werden.
            Da steht dann Aussage gegen Aussage.
            Hauptsache der Defender ist grün / weiß.

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              #7
              AW: adac und haftung

              zu den fakten:

              bilder beim verladen zur werkstatt vorhanden: kein schaden an dach, lichtbügel und schnorchel.

              übergabeprotokoll und bilder des adac (oder sub-unternehmer): schäden am dach und fehlendes oberteil vom schnorchel. der lichtbügel lag verbogen und mit abgerissenen kabeln im innenraum!

              adac schreibt per mail, dass er dafür nicht haftet, ich solle mich an die werkstatt halten...

              meine frage ist, wofür habe ich dann den adac, wenn ich bis zum abtransport das auto selbst bewachen muss????
              SDG
              grüße georg

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                #8
                AW: adac und haftung

                Ja, wenn das so ist, ist der ADAC raus.
                Denn es sieht doch dann so aus, als ob der Schaden in der Werkstatt entstanden ist.
                Oder verstehe ich da was falsch.
                Beim abliefern in der Werkstatt kein Schaden, als ADAC den Wagen abholt ist der Schaden dokumentiert worden?
                Oder wie?
                Hauptsache der Defender ist grün / weiß.

                Kommentar


                  #9
                  AW: adac und haftung

                  genau deswegen meine frage, ab wann genau der adac die verantwortung trägt.

                  wenn mir der adac nach einem notruf im ausland ein abschleppunternehmen schickt, sollte es selbstverständlich sein, dass dieses auch bis zum rücktransport keinen weiteren schäden verursacht, oder, wenn doch, diese von der versicherung des adac/werkstatt getragen werden. in diesem fall ist der adac mein ansprechpartner und nicht in erster linie die werkstatt.

                  der entstandene schaden ist auch nach meinung eines zeugen beim verladen entstanden.

                  es fällt mir, zugegebenerweise, sehr schwer zu verstehen, dass ich praktisch entweder das auto 24/7 selbst bewachen muss, um schäden zu verhindern, oder, wenn schäden verursacht werden, mit einer firma im ausland einen rechtsstreit anfangen muss.
                  SDG
                  grüße georg

                  Kommentar


                    #10
                    AW: adac und haftung

                    Hallo Georg :)

                    Ich würde mal einen Anwalt fragen / beauftragen.
                    Wenn du sogar einen Zeugen hast, der gesehen hat das es beim Verladen auf einen ADAC Schlepper passiert ist, sollte der ADAC haften.

                    Gruß Ralf.
                    Nachher ist man immer Schlauer......

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                      #11
                      AW: adac und haftung

                      Ne ne, der ADAC ist da nicht raus. Denn Georg hat ja den Abschleppauftrag dem ADAC erteilt. Somit hat dann der ADAC einem Subunternemer den Auftrag weiter gegeben. Somit ist der ADAC als Auftraggeber verantwortlich , dass der Schaden reguliert wird. Denn er hat auch dem Kunden gegenüber die Verantwortung, das Fahrzeug wohlbehalten dem Kunden ab zu geben. Und für Schäden die beim Transport verursacht werden gerade zu stehen. Unabhängig ob er das Fahrzeug selber transportiert oder es einem driten weiter gibt. Es kann nicht Sache des Kunden sein, dass dieser sich mit dem Transportunternemen herrumschlagen muss, welches der ADAC mit dem Transport beauftragt hat.

                      Das währe ja dann fast so wie wenn ich einen Ländy in die Werkstatt gebe da wird zb. der Starter gewechsellt. Ich bekommen ihn zurück und der Starter geht nicht und die Werkstatt sagt mir, ich soll mich mit dem Hersteller vom Starter in verbindung setzen.
                      Der Ansperchpartner bleibt die Garage oder eben der ADAC. die müssen das regeln. Denn die haben den Auftrag erhalten.

                      Gruss Ueli

                      Kommentar


                        #12
                        AW: adac und haftung

                        Hast Du keine Rechtsschutzversicherung?

                        Anwalt - fertig.

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                          #13
                          AW: adac und haftung

                          Zitat von borodin Beitrag anzeigen
                          bilder beim verladen zur werkstatt vorhanden: kein schaden an dach, lichtbügel und schnorchel.

                          übergabeprotokoll und bilder des adac (oder sub-unternehmer): schäden am dach und fehlendes oberteil vom schnorchel. der lichtbügel lag verbogen und mit abgerissenen kabeln im innenraum!
                          ... das Übergabeprotokoll an den ADAC hast Du nicht unterschrieben?!

                          ... das Verladen zur Werkstatt erfolgte durch ein vom ADAC beauftragtes Unternehmen?

                          Bilder von dieser Erstverladung sind eindeutig aussagekräftig? - auf einem Foto Dein Landy + das Abschschleppfahrzeug - hast Du Zeugen, dass die Bilder bei der Gelegenheit gemacht wurden?

                          Wenn Du alle Fragen mit "JA" beantworten kannst, schildere noch einmal Deine Position gegenüber dem ADAC und scheue Dich nicht, bei Ablehnung, Klage einzureichen - das Ding gewinnst Du, dann zahlt der ADAC auch Deinen Rechtsanwalt ;)


                          Viele Grüße vom Südrand vom Pott

                          Norbert
                          ... nach der Tour ist vor der Tour ...

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                            #14
                            AW: adac und haftung

                            Also, nach leidvoller Erfahrung - zuerst einmal vertraut machen mit dem französischen Recht, denn das funktioniert grundsätzlich anders als das deutsche. Viele Dinge, die im Vollkaskodenkendeutschland als selbstverständlich gedacht werden, sind nach FR Recht gar nicht abgedeckt. Also zuerst einmal - Rechtsschutz + Anwalt, der sich im FR Strassenrecht auskennt - ist absolute Pflicht, und dann braucht man viel Geduld - erst mal hoffen, das der FR Gegner überhaupt eine Versicherung hat und dann locker mal 2-3 Jahre für die Regulierung einplanen (persönliche Erfahrung aus inzwischen 3 Vorfällen in FR).

                            Und ein kleiner Tipp: wenn die gegnerische Versicherung Allianz heisst, dann hilft nur noch Gottes Hilfe ...

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                              #15
                              AW: adac und haftung

                              Zitat von Norbert.N Beitrag anzeigen
                              ... das Übergabeprotokoll an den ADAC hast Du nicht unterschrieben?!

                              ... das Verladen zur Werkstatt erfolgte durch ein vom ADAC beauftragtes Unternehmen?

                              Bilder von dieser Erstverladung sind eindeutig aussagekräftig? - auf einem Foto Dein Landy + das Abschschleppfahrzeug - hast Du Zeugen, dass die Bilder bei der Gelegenheit gemacht wurden?

                              Wenn Du alle Fragen mit "JA" beantworten kannst, schildere noch einmal Deine Position gegenüber dem ADAC und scheue Dich nicht, bei Ablehnung, Klage einzureichen - das Ding gewinnst Du, dann zahlt der ADAC auch Deinen Rechtsanwalt ;)


                              Viele Grüße vom Südrand vom Pott

                              Norbert
                              na, da kann ich alle fragen eindeutig mit ja beantworten...

                              ich werde euch auf dem laufenden halten, denke aber, das wird dauern...


                              allen herzlichen dank fürs auch nur lesen und besonderen dank für die fundierten antworten
                              SDG
                              grüße georg

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