dazu folgende Antwort auf meine Anfrage im Finanzministerium
(in Verbindung mit der obigen Antwort von Land Rover bezüglich nicht existenter Datensätze für die "Altfahrzeuge", dürfte sich schnell nichts verändern.) :
vielen Dank für Ihre Mail. Die verspätete Antwort bitte ich zu
entschuldigen.
Derzeit wird aufgrund rechtlicher Vorgaben geprüft, ob und wie die
Bestandsfahrzeuge mit Erstzulassung vor dem 05.11.2008 rechtskonform in
die CO2-orientierte Besteuerung einbezogen werden können. Das Ergebnis
hängt von den zur Verfügung stehenden Daten ab. Über Art und Umfang
der künftigen Besteuerung vom Pkw mit Erstzulassungen vor dem 05.11.2008
gibt es dementsprechend noch keine Planungen.
Mit dem Gesetz zur Neuregelung der Kraftfahrzeugsteuer wurde im Jahr
2009 die Kfz-Steuer umgestellt. Damit sollte ein Anreiz zur Anschaffung
von Pkw mit einem geringeren CO2-Ausstoß geschaffen werden. Erfolgte bis
dahin die Bemessung der Kfz-Steuer nach dem Schadstoffausstoß und der
Hubraumgröße ist für alle Pkw mit Erstzulassung ab dem 1. Juli 2009 der
CO2-Gehalt und der Hubraum maßgeblich. Sogenannte Bestandsfahrzeuge mit
Zulassungen vor dem 05.11.2008 werden weiterhin nach dem alten
Kraftfahrzeugsteuerrecht behandelt. Für Erstzulassungen vom 05.11.2008
bis zum 30.06.2009 wird die Steuer nach beiden Systemen ermittelt und
die jeweils niedrigere festgesetzt.
Ich hoffe ich konnte Ihnen damit weiterhelfen.
Mit freundlichen Grüßen
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