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Sonnenblende für TÜV-Vollgutachten erforderlich?

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    #31
    AW: Sonnenblende für TÜV-Vollgutachten erforderlich?

    Zitat von gkuehn Beitrag anzeigen
    Wie das technisch gehen soll habe ich bei dem Synchro vor mir erlebt. Erster Mangel, Abbruch der Prüfung und Stillegung. Muss nach Behebung des Mangels nochmal Vorgeführt werden. Vollständig. Da hatten die AU und Licht, Bremse etc. durch.

    Auf dem Prüfbericht steht keine Mängelliste mehr, sondern nur der Grund, warum das Pickerl verweigert wurde. Naxh Auskunft der Werkstatt im Zweifel halt ein Blinkernirnchen. Ab da wird nicht mehr weitergeprüft.

    Ich denke das wird auch typ- und fallabhängig geregelt. Meinen Alltagshundertneuner hätte man auch locker rausprüfen können, wenn man es unbedingt gewollt hätte. Jede Serie kann man locker rausprüfen. Irgendwie scheinen Serien aber da dann doch in Summe anders als andere Autos betrachtet zu werden.



    ich glaub DA hast du dich getäuscht.............
    kann mir nicht vorstellen das das zu prüfende fahrzeug gleich still
    gelegt wird...........das wäre ja ein abschleppchaos ohne ende........
    für eine stilllegung muss schon ein extrem gravierender mangel vorliegen
    der die verkehrssicherheit beeinträchtigt............:p :D

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      #32
      AW: Sonnenblende für TÜV-Vollgutachten erforderlich?

      Ich stand direkt daneben. Flugrost am Querlenker. "Das ist ein erheblicher Mangel, ich breche hier die Prüfung ab. Das Fahrzeug darf nicht mehr in den Straßenverkehr. Abschleppen oder in der Werkstatt machen lassen, dann erneut vorführen".

      Da er die Prüfung nicht zu Ende führte, weis der nachfolgende Prüfer auch nicht, was schon geprüft wurde.

      geprüfte Grüße

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        #33
        AW: Sonnenblende für TÜV-Vollgutachten erforderlich?

        Das lässt hoffentlich keine Rückschlüsse auf das generelle Vorgehen seit dem 1.7. zu...
        Wie gesagt, bei meinem Kollegen lief's anders, und der war auch beim TÜV direkt.

        Grüße
        Thomas
        Signatur... Was schreib ich da nur?

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          #34
          AW: Sonnenblende für TÜV-Vollgutachten erforderlich?

          Begutachtung §21 StVZO - Ergebnis: ohne festgestellte Mängel! :D

          Heute Abend schreibe ich noch etwas mehr dazu.
          Vielen Dank, insbesondere an Hans-Jürgen für den kurzfristigen Service mit den Sonnenblenden. :)

          Viele Grüße,

          Oliver
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            #35
            AW: Sonnenblende für TÜV-Vollgutachten erforderlich?

            Glückwunsch!
            Signatur... Was schreib ich da nur?

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              #36
              AW: Sonnenblende für TÜV-Vollgutachten erforderlich?

              Geht doch. Willkommen im deutschen Strassenverkehr.

              Gruss Dirk
              Aktuell... vakantio.de/the-icarus-experiment

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                #37
                AW: Sonnenblende für TÜV-Vollgutachten erforderlich?

                ... Erster Mangel, Abbruch der Prüfung und Stillegung. Muss nach Behebung des ...
                Da hatte der Prüfer aber einen echt schlechten Tag. Oder er wollte dem Liebhaber seiner Frau eins auswischen.
                Viele Grüße von Pascal aus der Geschlossenen
                كنت غبية

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                  #38
                  AW: Sonnenblende für TÜV-Vollgutachten erforderlich?

                  Zitat von gkuehn Beitrag anzeigen
                  Ich stand direkt daneben. Flugrost am Querlenker. "Das ist ein erheblicher Mangel, ich breche hier die Prüfung ab. Das Fahrzeug darf nicht mehr in den Straßenverkehr. Abschleppen oder in der Werkstatt machen lassen, dann erneut vorführen".

                  Da er die Prüfung nicht zu Ende führte, weis der nachfolgende Prüfer auch nicht, was schon geprüft wurde.

                  geprüfte Grüße
                  Hm, klingt sehr, sehr seltsam, das einzige was ich mir hier vorstellen kann und was auch öfter (im Sinne des Kunden) gemacht wird, ist, dass wenn man zu Beginn der Prüfung sieht, das der Wagen die Halle eh nicht mit Plakette verlässt, etwa weil einem direkt die Motorkontroll- oder Airbagleuchte anleuchtet, dass man die Prüfung abbricht und den Kunden mit ner kostenlosen Beratung wieder nach Hause schickt. Ggf. spart er sich dann die Nachprüfung. Wäre nur eben doof, wenn man dann beim 2. Versuch noch diverses andere findet, dann hat keiner was gewonnen.
                  Bei oben beschriebener "kostenloser Beratung" gibt es aber auch keinen Zettel und es fließt natürlich auch kein Geld

                  Gruß Frank

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                    #39
                    AW: Sonnenblende für TÜV-Vollgutachten erforderlich?

                    Herzlichen Glückwunsch Oliver!!!!

                    Ich möchte auch ne Serie haben, je schneller desto besser.
                    Hauptsache der Defender ist grün / weiß.

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                      #40
                      AW: Sonnenblende für TÜV-Vollgutachten erforderlich?

                      Das kenne ich auch - allerdings nur mit Motorrrollern.

                      Vor ca. 10 Jahren hatte ich einen IWL Berlin Roller

                      Der hatte eben keine Blinker. Nieeee. Hat auch das KBA bestätigt. Wurde auch nur bis '61 oder so gebaut, und zwar in der DDR, wo es erst ab 1975 eine Blinkerpflicht gab. Aber irgend ein Idiot hatte mal die EZ auf später gesetzt......

                      Ich habe hier einfach keinen TÜV bekommen.

                      Mit meinem T3 (2,0l GTI Motor - Umbau wg. Euro 2) durfte ich in DA nicht mal auf den Hof fahren ("Ich lege ihnen die Karre gleich still"). Na ja - 150km weiter hat die Eintragung auch nur 90 Euro gekostet und war nach ca. 45 Minuten gegessen....

                      Neulich war ich mal mit der Serie III in Darmstadt - Die spinnen da einfach: Reserverad von der Motorhaube, Auspuff umbauen, neu lackerien ("Muss Zuastand 2 sein")....usw.:(

                      Aber ich habe jetzt einen verständisvollen TÜV.

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                        #41
                        AW: Sonnenblende für TÜV-Vollgutachten erforderlich?

                        Hallo,

                        wie schon geschrieben: Ich war heute wegen dem Vollgutachten beim TÜV – bestanden ohne Mängel. :D
                        Allerdings gibt es ‚leichte Mängel‘ wohl ohnehin nicht mehr. D. h., man hat entweder bestanden oder nicht.
                        Mündlich wies er mich lediglich darauf hin, dass das Radlager rechts hinten leichtes Spiel hätte. Das wusste ich aber schon und habe ohnehin bereits 4 Reparatursätze bei LRdirect bestellt, weil die Wellendichtringe der Radnaben etwas undicht sind.

                        Mir fällt jedenfalls ein riesiger Stein vom Herzen, weil der Landy noch in England zugelassen ist und ich nur noch diese Woche in Deutschland damit fahren darf.
                        Hätte es mit dem TÜV nicht geklappt, wäre ich auf Kurzzeitkennzeichen für die Fahrten in die Mietwerkstatt / zum TÜV angewiesen. :(

                        Dann gab es noch wegen den 7,5x16 Rädern eine Diskussion, weil diese Dimension nicht im TÜV-Datenblatt aufgeführt war, obwohl man die 88“ Landys optional ab Werk so bestellen konnte. Der Prüfer bestand darauf, dass ich den Tacho beim Bosch Service überprüfen lasse, um sicherzustellen, dass er auch wirklich zu der Bereifung passt. Dieser hatte allerdings gerade keine Zeit. Der Prüfer bot mir dann freundlicherweise an, dass wir eine Fahrt machen und mein GPS im Handy als Referenz nutzen. Das Ergebnis war OK, und somit die letzte Hürde genommen.
                        --> vielen Dank für diese unkomplizierte Lösung.

                        Darauf, mir auch gleich alternativ die Dimension 235/85R16 einzutragen, wollte er sich dann aber nicht einlassen. Dafür müsste ich noch einmal vorbei kommen, wenn die Reifen montiert sind. Außerdem bräuchte ich eine Freigabe des Reifenhersteller für die Montage der Reifen auf einer 5,5“ Felge.
                        Na ja, egal. Meine Reifen sind ja noch gut und mir gefallen die nur 7,5“ breiten Trennscheiben sowieso besser auf der Serie.

                        Das Thema Anhängerkupplung ist vorerst, vielleicht auch dauerhaft, vom Tisch. Auch mit den passenden Schrauben wäre eine Eintragung des Anhängebocks ohne ein entsprechendes Gutachten nicht möglich. Ob ich dieses Thema überhaupt weiter verfolgen, muss ich mir noch überlegen, weil ich nur jedes Schaltjahr mal eine AHK benötige.

                        Auch wenn ich mich über die telefonische Fehlinformation wegen dem Datenblatt ziemlich ärgerte, fühlte ich mich insgesamt fair behandelt. Geschichten wie die mit der Sonnenblende oder auch den alternativen Reifendimensionen sprechen auf der einen Seite für die Gewissenhaftigkeit des Prüfers. Auf der anderen Seite kann man aber auch klar den Zusammenhang 'kein Stück Papier == keine Eintragung' erkennen.
                        Wie er zu mir sagte, hätten die Prüfer wohl kaum noch Ermessensspielräume für Eintragungen. Das kann natürlich für alle Beteiligten schnell zu Frust führen...

                        Die größte Hürde ist also genommen, einige mehr oder minder große Dinge gibt es trotzdem noch zu erledigen:

                        - Große Inspektion mit dem Tausche aller Flüssigkeiten.
                        - Tausch aller 4 Radlagerkits.
                        - Wenn ich den Krempel schon auseinander habe, Tausch alle Bremsbacken.
                        - Beschaffung und Montage einer festzuschraubenden Sonnenblende.
                        - Tausch der Getriebe-Aufhängungsgummis.
                        - Die Kupplung rubbelt zeitweise. Ich fürchte, dass ich sie tauschen muss.
                        - Grund für die rubbelnde Kupplung könnte Öl darauf sein. Die Ursache dafür wäre bei der Gelegenheit also möglichst gleich mit abzustellen.
                        - Tausch der Tanksensor-Dichtung
                        - Hans-Jürgen entdeckte heute noch, dass die Krümmerdichtung etwas undicht ist. Mal gucken, ob und was ich da mache.
                        - Diverser Kleinkram wie Tausch der Antenne, Rostschutzmaßnahmen, etc.

                        Es ist also alles einigermaßen überschaubar. Etwas Sorge macht mir lediglich der Tausch der Kupplung und der damit verbundene Tausch des Wellendichtrings am Getriebeeingang. Hoffentlich bekommen ich das in der Mietwerkstatt an einem Tag hin.

                        Viele Grüße,

                        Oliver

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                          #42
                          AW: Sonnenblende für TÜV-Vollgutachten erforderlich?

                          ICH würde nur das defekte Radlager tauschen. Möglicherweise überleben die restlichen 3 ja noch Jahrzehnte. Und - falls Du nachbauteile hast - die Originalteile in gutem Zustand halten fast immer länger als neue Nachbauteile.

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                            #43
                            AW: Sonnenblende für TÜV-Vollgutachten erforderlich?

                            Hi,
                            erstmal Glückwunsch zum TÜV.
                            Bremsbacken prophylaktisch tauschen ist nicht nötig, wenn die Beläge nicht abblättern oder verölt sind.
                            Kontrolliere lieber die RBZ auf Undichtigkeiten, sonst tauschst Du die Bremsbacken bald nochmal.
                            Die SiRis der Achsen sollten auch dicht sein, sonst sind die Beläge auch hin.
                            Wenn die hinteren Steckachsen siffen, kann auch eben diese Steckachse kurz vor Tot sein, ziehen und die Verzahnung auf Verdrehen kontrollieren ist kein Akt. Neuen Filz nicht vergessen.
                            Zur rubbelnden Kupplung gäbe es einige Ursachen, ein undichter SiRi führt nicht zwangsläufig zu einer verölten Kupplung.
                            Wenn der Watstopfen draußen ist, kannst Du anhand von Ölfarbe und Geruch am besten erkennen, was eventuell tropft.
                            Und dann entscheiden, was Du reparieren musst oder sollst.


                            Viel Spass dabei
                            Frank
                            If voting would change anything, they wouldn't let us vote.
                            Quoting Mark Twain

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                              #44
                              AW: Sonnenblende für TÜV-Vollgutachten erforderlich?

                              Hallo,

                              Also gerade eben von der Küs Prüfstelle mit dem 109er zurück. War da zur Nachprüfung.
                              Gemacht Rahmen geschweisst ...und das nicht zu knapp.
                              Eine Birne der Nummernschildbel. ersetzt
                              Hauptscheinwerfer etwas höher eingestelt
                              und die beiden Köpfe der Spurstange erneuert.

                              Prüfer....schaut ....alles Klar Danke Bitte 10 € Fertig ...Papperl druff und gut ist !

                              Dann noch sehr Nettes Gespräch mit ihm geführt von wegen Neuen Richtlinien ect.
                              Er selber sagt das das jetzt schon zu Problemen ohne Ende führt seit dem 1.7. und so nicht auf Dauer beigehalten werden kann und auch wird ! Jemanden der ne Defekte Birne hat in einem ansonsten Tech. einwandfreien Auto .. dann Durchfallen zu lassen und nochmal zur Wiedervorführung zu Bestellen ginge ja mal gaaaar nicht !

                              Als das jetzt am 1.7 in Kraft getreten ist ...wurde da noch sehr Heiß gekocht sagt Er, aber jetzt ist da das erste Aufbäumen auch schon im Nachlassen und es wird etwas kulanter geprüft und bemängelt :-)

                              Zudem sind da wohl schon seitens der Prüfstellen hier und da Wiederstände in Kraft getreten an d. Stellen die diesen Mist verzapfen und Beschlissen .....mal sehen was wird drauss :-)

                              Die Hoffnung Stirbt ja bekanntlich als Letztes !

                              Gruß Ralf
                              Der Weg ist das Ziel, und Entdecke Die Gelassenheit.....................Fahr Unimog ..... und Landy III 88er

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                                #45
                                AW: Sonnenblende für TÜV-Vollgutachten erforderlich?

                                Dann mal allen bisher Glückwunsch zum (einigemaßen) streßfreien Bestehen ;).

                                Früher war ich beruflich oft beim tuv, dolle Sachen erlebt, aber nicht selten auch berechtigt. Zwei die ich privat erlebt habe werde ich aber nie vergessen:

                                Bei einem Wagen habe ich mal ein neues Fahrwerk eingebaut, sprich tiefergelegt. Als er dann irgendwann zu Prüfung auf der Grube stand hörte ich irgendwann ein Murmeln..."Sie haben die Federn verkehrt herum eingebaut"
                                Ich denk.. wat is? Und bin runtergeklettert.
                                "Hier, die hinteren Federn sind verkehrt herum"
                                Wie kommen sie da drauf?
                                "Die Schrift steht auf dem Kopf".
                                Die kann man nicht verkehrt herum einbauen, schauen sie sich mal die Aufnahmen an.
                                "Ich kann die Schrift aber nicht lesen."
                                Ich schon.
                                "So geht das nicht, so bekommen sie keine Plakette."
                                Was kann ich dafür wenn der Hersteller die Nr. falsch aufdruckt?
                                "So kann ich sie auch nicht vom Hof lassen."
                                (Spinnt der jetzt?) Schauen sie sich die Aufnahmen bitte einmal an, die obere ist doch viel kleiner als die untere, wie soll das gehen?
                                "So geht das nicht."
                                (Merke ich jetzt auch, ein Merkbefreiter) Und jetzt?
                                "Den müssen sie in eine Werkstatt abschleppen lassen."
                                Jetzt reichts mir aber, holen sie mal ihren Chef.
                                Nach kurzer Diskussion hat er das auch gemacht.
                                Chef kommt, guckt, tritt den Jungspund in den Hintern (!) und sagt: sie zu das auf das Nummernschild eine neue Plakette kommt. Du hast sie wohl nicht alle.

                                Anderer tuv, anderes Auto mit ABS, draußen regnet es, wieder auf der Grube.
                                "Ihre Bremsleitungen sind undicht."
                                Ups, runterkletter, wo?
                                "Hier, die beiden hinteren sind undicht."
                                Woran sehen sie das?
                                "Die sind nass."
                                Draußen regnet es, tropft da was ?
                                "Nein, aber die sind nass."
                                Vorschlag, Ich setze mich mal rein, lasse den Motor an und bremse, da werden wir ja sehen wo der undicht ist. (Der Wagen hatte ABS, wenn da etwas undicht ist sieht man das wegen dem hohen Druck sofort)
                                "Na gut, treten sie mal auf die Bremse."
                                Ich gemacht, wieder runter, und?
                                "Kommt nichts"
                                ist doch schön!
                                "Aber die sind nass."
                                Wollen sie mich jetzt verarschen?
                                (Es kommt etwas in der Art "Ich muss doch sehr bitten")
                                -> "So kann ich sie auch nicht fahren lassen."
                                Aha, Ich hoch mich ins Auto gesetzt und Motor an.
                                "Was machen sie denn?"
                                Ich fahre.
                                "Ich rufe die Polizei."
                                Mach mal du Weicheifler.
                                Also bin ich Richtung nächster tuv, vorher noch kurz mit einem Lappen über die Leitung. Geprüft, für gut befunden, Plakette drauf, nach Hause.
                                Mit dem Wagen bin ich noch 2 Jahre gefahren, ohne jemals etwas an den Leitungen gemacht zu haben.
                                Nu ersma en Teechen....I like it a little brit different.
                                Denis

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