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Sonnenblende für TÜV-Vollgutachten erforderlich?

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    Sonnenblende für TÜV-Vollgutachten erforderlich?

    Hallo,

    ich war heute beim TÜV, um ein Vollgutachten für meine frisch aus England importierte Serie III machen zu lassen. Derzeit fahre ich noch mit der englischen Zulassung und der ADAC Grenzversicherung durch die Gegend, mit der ich aber nur noch bis Freitag fahren darf. Danach müsste ich mir mit hohen Kosten und Aufwand ein Kurzzeitkennzeichen holen. Ich möchte das Vollgutachten also unbedingt noch diese Woche über die Bühne bringen...

    Das 'Erlebnis' begann damit, dass entgegen einer telefonischen Aussage das TÜV-Datenblatt und der Kfz-Brief eines Vergleichsfahrzeugs doch nicht ausreichten und damit das Vollgutachten schon zu Ende war, bevor es richtig begann.

    Glücklicherweise war der Prüfer wenigstens bereits, sich den Landy zumindest grob anzusehen, damit ich beim nächsten Termin (Mittwoch) nicht wieder unverrichteter Dinge abziehen muss. Dummerweise hatte er Einiges zu meckern.

    Das sind die Punkte:
    - Sonnenblende Fahrerseite zwingend erforderlich. Ich habe weder im Internet noch in der StVZO einen Hinweis auf eine derartige Vorschrift gefunden. Weiß dazu jemand etwas?
    - Die durch den Boden gehenden Schrauben der Sicherheitsgurte sind aus Edelstahl und müssen durch verzinkte Schrauben ersetzt werden. Kein Problem.
    - Ob er mir den Dixon Bate höhenverstellbaren Kupplungsbock ohne Gutachten einträgt oder nicht, diskutieren wir noch. Auf jeden Fall will er, dass ich die Verbindungsschrauben der E-gekennzeichneten Kupplung mit dem Slider ersetze. Grund ist, dass das 'so komische englische Schrauben' wären. Ich habe mal nachgeguckt - die Schrauben entsprechen des SAE Norm 'Grade 5', die bezüglich den technischen Daten mit der Festigkeitsklasse 8.8 identisch ist. Eigentlich wäre der Ersatz der Schrauben kein großes Ding. Ich habe aber keine Ahnung, wo ich kurzfristig 12 mm Schrauben mit Feingewinde und der passenden Gegenplatte mit aufgeschweißten Muttern her bekomme.
    So wie ich den Prüfer verstanden habe, würde er sich an der Grundplatte der AHK nicht weiter stören, so dass ich dieses Thema auf später aufschieben könnte.

    Meine größte Sorge ist also die Sache mit der Sonnenblende. Ich wüsste nicht, wo ich kurzfristig eine her bekommen soll. Neu scheint es sie jedenfalls nicht mehr zu geben. Außerdem möchte ich auch überhaupt keine Sonnenblende an meinem Auto haben. :(
    Sachdienliche Hinweise werde also gerne entgegen genommen. :D

    Viele Grüße,

    Oliver

    #2
    AW: Sonnenblende für TÜV-Vollgutachten erforderlich?

    Hallo Oliver,

    ob Sonnenblenden tatsächlich zwingend erforderlich sind weiß ich nicht, aber schau mal hier


    Vielleicht hat der ja tatsächlich noch welche. Ich weiß nur nicht, ob die neu sind.

    Hat er tatsächlich Feingewinde verlangt? Bei meiner hat der Prüfer gar nicht auf die Schrauben geachtet . ist ja vielleicht mal wieder Ermessensspielraum des Prüfers.

    Falls Du dich wegen der Blenden kundig machst gib mal bitte Rückmeldung, würde mich auch interessieren.

    Ansonsten vielviel Glück beim nächsten Termin

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      #3
      AW: Sonnenblende für TÜV-Vollgutachten erforderlich?

      Sonnenblende ist Vorschrift. Siehe Suchfunktion, da sprudeln eine ganze Menge Erfahrungsberichte hierzu hervor.
      dass entgegen einer telefonischen Aussage das TÜV-Datenblatt und der Kfz-Brief eines Vergleichsfahrzeugs doch nicht ausreichten
      Was bedeutet das in Langschrift? Was fehlt da an Papierkram noch?

      Allgemein: Diskutiere mit Prüfern und ziehe den kürzeren. Immer. Die haben einen Ermessensspielraum, den sie im Zweifel wie weiland unsere Lehrer in Form pädagogischer Noten unterhalb der faktischen Bewertungslage umzusetzen willens und bereit sind. Zuhören, verstehen ggf. auch einfach nur akzeptieren, was vordergründig nicht zu verstehen ist und nicht die Hiererchien aufbrechen wollen.

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        #4
        AW: Sonnenblende für TÜV-Vollgutachten erforderlich?

        Hi Oliver,
        kurze Antwort ?
        Geh zu ner anderen TÜV- Prüfstelle;).
        Warum soll das Datenblatt nicht ausreichend sein, ist deine Serie so ein Umbau Exot.
        Sonnenblenden waren meines Wissens nicht Serienmäßig verbaut ( es gibt da glaub ich einige Fred`s im Forum , SUFU ) das mußt du dem Prüfer klar machen.
        Das Edelstahlschrauben nicht die richtige Festigkeit haben ist auch so ein Thema das immer wieder aufkommt, aber gut bevor man da eine Diskussion aufkommen läßt würd ich sie auch tauschen.
        Mein Datenblatt war auch nicht ganz vollständig,weil ich ein paar Angaben vergessen hatte. Es wurde aber ohne Probleme akzeptiert, Reifengrößen wurden wie ich es wollte nachgetragen.

        Also wie gesagt , ich würde es wo anderst versuchen.

        Gruß Bernd

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          #5
          AW: Sonnenblende für TÜV-Vollgutachten erforderlich?

          Der Prüfer fordert kein Feingewinde an der AHK, die aktuellen Schrauben verfügen jedoch über eines. Die Gegenblatte mit den aufgeschweißten Muttern natürlich auch.

          Das mit den Edelstahlschrauben juckt mich nicht weiter - die sind schnell getauscht.


          Zitat von gkuehn Beitrag anzeigen
          Sonnenblende ist Vorschrift. Siehe Suchfunktion, da sprudeln eine ganze Menge Erfahrungsberichte hierzu hervor. .
          Also irgendwie scheine ich dann falsch zu suchen. Außer, dass sich der Eine oder Andere allgemein für eine Sonennblende interessiert, habe ich in Verbindung mit dem TÜV nur diesen Beitrag gefunden.

          So eine komische Sonnenblende für außen will ich schon gar nicht haben. An meinem war sogar so eine Blechmütze dran, die ich aber abmontiert habe.
          Wäre die denn ausreichend oder muss es so eine klappbare Sonnenblende im Innenraum sein?
          Ggf. würde ich sie einfach wieder für den TÜV dran schrauben.

          Zitat von gkuehn Beitrag anzeigen
          Was bedeutet das in Langschrift? Was fehlt da an Papierkram noch?
          Nur das TÜV-Datenblatt. Hätte man mir am Telefon nicht so einen Mist erzählt, hätte ich es schon längst bestellen können. Der Prüfer meinte, dass er, wenn es keine EU-Konformitätserklärung gibt, zwingend ein Datenblatt zu speziell diesem Fahrzeug mit der passenden Fahrgestellnummer darauf benötigt. Von ähnlichen Fahrzeugen dürfte er nichts mehr abschreiben.

          Für die AHK soll ich zusehen, was ich etwas Schriftliches vom Hersteller besorgen kann. Dixon Bate habe ich dazu bereits angemailt.

          Es dreht sich also alles um diese %§&T§ Sonnenblende...

          Viele Grüße,

          Oliver

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            #6
            AW: Sonnenblende für TÜV-Vollgutachten erforderlich?

            Hallo Oliver,

            ich wohne nicht weit weg von Dir und habe die gleiche Erfahrung machen müssen. Bei welchem TÜV bist Du denn gewesen (kannst gerne per PN antworten)? Wahrscheinlich beim gleichen wie ich. Sonnenblende habe ich mittlerweile und kann Dir diese bei Bedarf gerne ausleihen.

            Grüße Hans-Jürgen

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              #7
              AW: Sonnenblende für TÜV-Vollgutachten erforderlich?

              Naja gut, wenn das Datenblatt fehlt sind die meisten Prüfer nicht sehr cremig:D. Bis Mittwoch wirst du aber auch keines mehr bekommen das dauert so in der Regel 5 Tage.
              Manch ein Prüfer hat sich mit nem KFZ- Schein einer anderen Serie begnügt, aber wie ja schon gesagt das liegt im Ermessen des Prüfers.
              Wenn Sonnenblenden vorschrift sein sollen, dann nützt dir das Vorbauteil wahrscheinlich auch nichts. Dann will er mit Sicherheit die zum klappen.

              Gruß Bernd

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                #8
                AW: Sonnenblende für TÜV-Vollgutachten erforderlich?

                Hallo Oliver,

                zur Sonneblende haben wir hier mal das da geschrieben:


                Wenns nicht anders geht: Frag einen hier im Forum der in Deiner Nähe wohnt ob er Dir nicht mal für 2 Tage seine Blende leiht. Sind ja nur 2 Schräubchen.

                Datenblatt:

                Als ich meinen Schweizer Import-Landy damals hier angemeldet habe, hatte ich ... gar nichts. Der gute Mensch (Dekra) hat in seinen Rechner gesehen und ich durfte mir dann aussuchen ob ich einen SIII OP / OL oder sonst was habe.
                -> Mein Tip: Such Dir einen anderen.

                Schrauben für AHK? Abmachen (AHK, nicht Grundplatte), ohne hinfahren und dann später in aller Ruhe die passenden Teile besorgen.
                Alternative: Im örtlichen Schraubenhandel zwei M12 in 8.8 samt Muttern besorgen und das alte Feingewinde (ja, ich weiß, berserck rulz) aufbohren bis Du die M12 so durchstecken kannst. Obwohl, .... wenns nur für die Vorführung ist kannst Du die hintere Gegenplatte auch weglassen, dann mußt Du sie nicht zerstören. Die Dinger gibt es ja auch als neu ohne Gewinde für ein paar Eurofuffzich.
                Viele Grüße von Pascal aus der Geschlossenen
                كنت غبية

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                  #9
                  AW: Sonnenblende für TÜV-Vollgutachten erforderlich?

                  Als ich letzte Woche beim Prüftermin die Kupplung gleich miteintragen lassen wollte sagte der Prüfer (TÜV) die muss man nciht mehr eintragen, wenn sie Bauartgenehmigt ist. Also entweder eine E Markierung, mit Wohlwollen auch eine alte ISO, dt. Typenschild oder eine Prüfnummer mit beigeführtem Datenblatt. AHK Dose wird nicht geprüft.

                  Also wäre mein Vorgehen an Deiner Stelle: AHK abschrauben, Vollzulassung machen, AHK dranschrauben. Für die Dixon Bate aka Natokupplung gibt es m.W. keine in Deutschland relevante Bauartgenehmigung. Die muss man mit Prüfzeugnis und Prüfnummer machen. Da laufen regelmäßig Sammelprüfungen übers Forum.

                  angehängte Grüße.

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                    #10
                    AW: Sonnenblende für TÜV-Vollgutachten erforderlich?

                    Moin,

                    Aus den Tiefen des Netzes zum Thema 'Sonnenblende':

                    Für die Fahrerseite brauchst Du eine Sonnenblende

                    In §35b StVZO (Einrichtungen zum sicheren Führen der Fahrzeuge) steht:
                    ...
                    (2) Für den Fahrzeugführer muss ein ausreichendes Sichtfeld unter allen
                    Betriebs- und Witterungsverhältnissen gewährleistet sein.

                    Was darunter zu verstehen ist, steht in hier:

                    Rili für die Sicht aus Kfz. BMV/StV 7 – 8136 U/62 vom 4. 12. 1962, VkBl S 669 mit Berichtigung im VkBl 1963 S 131 sowie Änderungen 36.25.01 – 05 vom 6. 8. 1975, VkBl S 443, u vom 15. 10. 1987, VkBl S 723: Nachstehende Rili sollen der möglichst einheitlichen Anwendung des § 35b Abs 2 dienen u die bisherigen Rili (Kr-Merkblatt E 01-3 vom Juni 1957) ersetzen.


                    und in dieser Richtlinie steht u.a.:
                    ...
                    2 Für den FzFührer muß ein ausreichender u fest angebauter Sonnenblendschutz vorhanden sein, der einstellbar ist.
                    ...

                    Happy rovering - Birger
                    Zuletzt geändert von Birger; 16.07.2012, 15:52.
                    Land-Rover Series - serious!

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                      #11
                      AW: Sonnenblende für TÜV-Vollgutachten erforderlich?

                      @ Hollywood:

                      TÜV Leonberg. Den Namen des Prüfers habe ich, würde ich aber nur per PM weiterschicken.
                      Vielen Dank für Dein Angebot mit der Sonennblende. Wie wird die denn befestigt? Ich spreche morgen noch einmal in der Hoffnung mit dem Prüfer, dass er von der Forderung nach der Sonnenblende vielleicht doch abrückt oder zumindest die 'Blechmütze' für außen akzeptiert. Zum Glück habe ich die noch nicht verkauft.
                      Dieses Teil hier meine ich: KLICK
                      Wäre es vielleicht möglich, dass Du mir per PM Deine Telefonnummer schickst? Könnte ich die Sonenblende ggf. morgen Abend abholen? Der Prüfer ist leider erst morgen ab 16 Uhr wieder in der Niederlassung, davor kann ich es nicht mit ihm klären.

                      @Berndle:

                      der TÜV Süd wollte das Datenblatt noch heute an die TÜV-Prüfstelle in Leonberg mailen, bzw. faxen. Dort kann ich es dann auch bezahlen.
                      Mal gucken, wie das Telefonat wegen der Sonnenblende und der AHK morgen läuft. Wenn ich kein gutes Gefühl habe, wechsle ich vielleicht doch noch den TÜV. Einem anderen Forumsteilnehmer hier aus der Nähe habe ich schon per PM angemailt, weil er wohl bessere Erfahrung mit einem TÜV hier in der Nähe machte. Allerdings war das schon 2010. Außerdem würde der Wechsel dort hin wohl auch nur Sinn machen, wenn ich beim gleichen Prüfer lande.


                      @pernod:

                      Vielen Dank für den Link. Das ist auch der, den ich schon oben verlinkt hatte. ;)
                      Außer, dass die fehlende Sonnenblende bei jemand anderem auch mal bemängelt wurde, steht da allerdings nix drin. Wenn es eine Vorschrift ist, muss es doch wo nachzulesen sein. Die StVZO dürfte dafür das richtige Dokument sein.

                      In der Zeichnung zu meinem Dixon Bate Kugelkopf werden normale M16 Schrauben mit normalen Gegenmuttern und normalen Unterlegscheiben verwendet. Die Lösung mit der Gegenplatte gefällt mir zwar besser, wenn er auf ISO Schrauben besteht, würde ich sie aber einfach weg lassen.

                      Viele Grüße,

                      Oliver

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                        #12
                        AW: Sonnenblende für TÜV-Vollgutachten erforderlich?

                        @gkuehn:

                        'Mit E-Prüfzeichen muss man die nicht eintragen' war sogar die erste Reaktion die Prüfers. Soweit so gut. Ich habe mir nämlich extra diese Kupplung mit Prüfzeichen gekauft.
                        Das Problem ist dieser verstellbare Anhängebock, der beim Kauf schon montiert war und überhaupt nicht gekennzeichnet ist.


                        @Birger:

                        Vielen Dank für den Hinweis. Das ist natürlich blöd. Wenn er verstellbar sein muss, kann ich die Idee mit der Blechmütze gleich wieder vergessen. :(

                        Viele Grüße,

                        Oliver

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                          #13
                          AW: Sonnenblende für TÜV-Vollgutachten erforderlich?

                          Hallo Oliver,

                          habe Dir eine PN geschickt. Kommst Du mit Deiner Serie? Wenn ja, dann wäre das toll, weil ich noch etwas abspickeln möchte.

                          Grüße, Hans-Jürgen

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                            #14
                            AW: Sonnenblende für TÜV-Vollgutachten erforderlich?

                            Hallo Hans-Jürgen, noch einmal vielen herzlichen Dank!
                            Mit der Serie wollte ich morgen nicht fahren, weil ich mein Glück in der Umweltzone ohne Umweltplakette nicht überstrapazieren möchte.
                            Ist es mit dem Abspickeln denn dringend? Wenn nicht, würde ich einfach bei der Rückgabe der Sonnenblende am Wochenende mit dem Landy kommen.

                            Dann bis morgen!

                            Viele Grüße,

                            Oliver

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                              #15
                              AW: Sonnenblende für TÜV-Vollgutachten erforderlich?

                              Mit Hilfe des Textes von Birger habe ich mich weiter auf die Suche gemacht und bin dabei auf einen sehr interessanten Text zum Thema Sonnenblenden gestoßen. Verfasser ist Matthias Gerst, der beim TÜV-Süd die Oldtimer betreut. Er ist auch der Ansprechpartner für die Datenblätter.

                              Er schreibt u. A.: "Der Charakter dieser Richtlinie ist kein wirklich zwingender, und der TÜV-Mann kann bei älteren Fahrzeugen deshalb auch durchaus einmal über eine fehlende Sonnenblende hinwegschauen."

                              Quelle und vollständiger Text: Mercedes-Benz Oldtimer-Newsticker, TÜV-Thema des Monats: Die Sonnenblende, Matthias Gerst, 1.11.2008

                              Vielleicht kann ich ja damit meinen Prüfer überzeugen. Wenn nicht, habe ich jetzt glücklicherweise die Sonnenblende von Hans-Jürgen. :D

                              Viele Grüße,

                              Oliver

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