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Für Vielfahrer und Schnellvorwärtskommer..

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    Für Vielfahrer und Schnellvorwärtskommer..

    Für Vielfahrer und Schnellvorwärtskommer..


    Typisch Deutsch!!!
    So sehen deutsche Gesetze aus!!!!!!!!
    Wieder mal über 'Linkspenner' auf der Autobahn geärgert?

    Seit der neuen Dränglervorschrift:
    Drängeln: 250 EUR + 4 Punkte + 3 Monate Fahrverbot ! ! !
    sollte man lieber gleich rechts überholen:
    Rechts überholen = 50 EUR + 3 Punkte (200 EUR + 1 Punkt gespart!)
    Einenweiteren Punkt kann man sogar noch sparen, wenn man statt der
    rechten Spur gleich die Standspur benutzt:
    Seitenstreifen zum Zweck des schnelleren Vorwärtskommens = 50 EUR
    + 2 Punkte
    Fazit: Niemanden bedrängt, nicht aufgeregt (Nerven geschont...),
    sehr schnell vorangekommen - und noch 200 EUR + 2 Punkte gespart.
    ABER: Das geht noch viel billiger und effektiver!
    Kauf dir ein Blaulicht und ein Martinshorn, gebrauche dasselbe und
    du kannst dir deinen Fahrstreifen aussuchen, der freigemacht werden soll.
    Die Verwendung solcher kleinen Hilfen im täglichen Verkehr kostet
    nur läppische
    20 EURO ?!!!
    Steht so im § 38 StVO geschrieben...
    Also 230 Euro gespart und K E I N E Punkte !!!
    Manchmal ist die Gesetzgebung wirklich widersinnig...???!!!

    (ohne Gewähr und nicht zur Nachahmung empfohlen!)

    Gute Fahrt.
    Schöne Grüße
    Mathias (blacklandy)


    Es ist schwieriger, eine vorgefaßte Meinung zu zertrümmern als ein Atom.
    (Albert Einstein)

    #2
    Moin,

    die Disco und Rang - Fahrer könne ja schon mal rechnen :D :D
    der Rest brauchtsich ja keine gedanken machen.....die sind je zu langsam :D
    Die werden dann ehr bedrängt.....

    ABER:

    Sicher hast Du recht! Ist schon ein Witz! Ich findes gut das Drängler hart bestraft werden! Aber im gegenzu müssen die Blockierer und "Oberlehrer" auf der Linkenseite auch bestraft werden!
    Denn beide sind gemeingefährlich!

    Gruß Carsten

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      #3
      RE: Für Vielfahrer und Schnellvorwärtskommer..

      gibts unter www.polizeibedarf.de :D harharhar 8)

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        #4
        schon genial, mit dem sparen können ....
        aber fällt das ganze, mit licht und horn unter amtsandingsbums ??? dann wird es richtig übel....

        nur so ein gedanke.

        liebe grüsse
        wolfgang

        P.s.: werde es wohl nicht testen.... :D

        Kommentar


          #5
          Hab neulich eun Blaulicht für 10 € im Baumarkt gesehen, da hast du die kosten doch bald wieder raus :)

          Denken die Fuzzis da oben auch mal was?

          Wäre echt ne Überlegung wert, wenn mans mal eilig hat, son Ding ins Auto zu legen (ist ja nicht verboten)

          Gruß
          Landyxt
          Who needs luxury?

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            #6
            Ich will ja hier nicht der Miesmacher sein, aber da ich selber dem von euch erwähntem Trachtenverein angehöre, kann ich eher nur von der unbefugten Verwendung eines Blaulichtes, also dem Vortäuschen eines Einsatzesfahrzeuges, abraten. Ich kenne zwar nur österreichische Gesetzgebung, die Deutsche ist aber sehr ähnlich. Problem ist nicht, unter anderem, der "Erwerb" eines, wie man glaube ich in Deutschland sagt, "Knöllchens", sondern der Möglichkeit des Polizei-Organs, den Übertreter einer sog. Verkehrszuverlässigkeitsprüfung zuzführen. D.h.: Amtsarzt, Verkehrspsychologe, etc..... und das geht bis zur entziehung der Fahrerlaubnis, temporär oder aber in Härtefällen auch auf Dauer.

            Tatütata......

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              #7
              Original von Müffi`s Dad
              Ich will ja hier nicht der Miesmacher sein, aber da ich selber dem von euch erwähntem Trachtenverein angehöre, kann ich eher nur von der unbefugten Verwendung eines Blaulichtes, also dem Vortäuschen eines Einsatzesfahrzeuges, abraten. Ich kenne zwar nur österreichische Gesetzgebung, die Deutsche ist aber sehr ähnlich. Problem ist nicht, unter anderem, der "Erwerb" eines, wie man glaube ich in Deutschland sagt, "Knöllchens", sondern der Möglichkeit des Polizei-Organs, den Übertreter einer sog. Verkehrszuverlässigkeitsprüfung zuzführen. D.h.: Amtsarzt, Verkehrspsychologe, etc..... und das geht bis zur entziehung der Fahrerlaubnis, temporär oder aber in Härtefällen auch auf Dauer.

              Tatütata......
              Darum gehts nicht. Da steht eine klare Aussage. Einsatz Blaulicht kostet laut Bußgeldkatalog 20€. Punkt.

              Wenn man dann noch auf die Polizisten einen Eindruck macht wie Heino auf LSD - dann kommt der Onkel Doktor das ist schon jedem klar hier keine Sorge :D
              Idioten. Überall.

              LostAreas.de - industrieller Verfall

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                #8
                Ja ja, Müffi´s Dad: Unsere Polizei schielt immer ganz neidisch nach Österreich und den gestalterischen Möglichkeiten der einheimischen Polizei. Z.B. die für uns teilweise nicht nachvollziebaren Möglichkeiten der "Organgewalt" ... z.B. Schätzen der Geschwindigkeit und so, heisst, glaube ich, sogar "Organschätzung", wenn ich mich recht erinnere, lustiges Wort ... drum trete ich bei euch immer ganz leise auf :D Widerspruch ist da eher sinnlos ;)

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                  #9
                  Also ich denke mal dass der §3 der Fahrerlaubnis Verordnung da ziehen könnte und der auch gemeint war:
                  Das ist meines Wissens nach auch der Paragraph laut dem betrunkene Fahrradfahrer und Fußgänger (auch nüchtern falls sie sich gegenüber dem Straßenverkehr als nicht tragbar erweisen) den Führerschein entzogen bekommen können....!


                  § 3 Einschränkung und Entziehung der Zulassung

                  (1) Erweist sich jemand als ungeeignet oder nur noch bedingt geeignet zum Führen von Fahrzeugen oder Tieren, hat die Fahrerlaubnisbehörde ihm das Führen zu untersagen, zu beschränken oder die erforderlichen Auflagen anzuordnen.

                  (2) Rechtfertigen Tatsachen die Annahme, daß der Führer eines Fahrzeugs oder Tieres zum Führen ungeeignet oder nur noch bedingt geeignet ist, finden die Vorschriften der §§ 11 bis 14 entsprechend Anwendung.



                  Des weiteren gibt es noch:


                  § 315b StGb Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr

                  (1) Wer die Sicherheit des Straßenverkehrs dadurch beeinträchtigt, daß er

                  1. Anlagen oder Fahrzeuge zerstört, beschädigt oder beseitigt,

                  2. Hindernisse bereitet oder

                  3. einen ähnlichen, ebenso gefährlichen Eingriff vornimmt,

                  und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.




                  Dürfte in manchen Fällen auch zum tragen kommen (vor allem Teil 2) ;)



                  recherchiert von nem Kumpel - danke, Stefan!

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                    #10
                    Das mit den gestalterischen Möglichkeiten ist schon richtig, aber nur wer´s braucht, der kriegt´s.........

                    Aber wenn ich da den §315StGb der deutschen Gesetzgebung so anschaue........., Haftstrafe bis 5 Jahre? Pfuh......

                    Gar nicht leiwand. Also: Brav bleiben oder nicht erwischen lassen. :D

                    Greets

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                      #11
                      @ Müffi´s Dad: "aber nur wer´s braucht, der kriegt´s..." Da muss ich Dir Recht geben, ich wär´ da auch so - wie man in den Wald hinein ruft, so schallt es raus! Hatte selbst bislang zweimal das Vergnügen, einmal mit dem Auto, einmal mit dem Motorrad. Mit dem Auto a bisserl zu schnell, mit dem Bike am Zirler Berg ungeduldig 15 m vor Ende des Überholverbotes rausgeschwenkt und Gas gegeben. Die Jungs kannten schon Ihre Kandidaten und standen 50 m weiter, sodass mein Vorwärtsdrang umgehend jäh an der nächsten Ausbuchtung gestoppt wurde. Nett miteinander geredet, Einsicht gezeigt (was sonst, war ja wohl nix abzustreiten), über unsere Motorräder gefachsimpelt - die Polizei - BMW´s schaun schliesslich nicht schlecht aus - fast Freunde geworden und ich denke, gemeinsam den Ermessenspielraum der möglichen Sanktionen ganz nach unten ausgeschöpft :D da habe ich hier in good old Germany ganz andere Erfahrungen ... ;( Mit Reden geht da nix mehr - da war´s früher wirklich netter, eine Ermahnung, das gute Gefühl einfach davongekommen zu sein, war pädagogisch oft wertvoller und als Werbeaktion für die Polizei zehnmal mehr wert als jedes beknackte Hochglanzplakat - dagegen heute: es zählen nur noch die Ergebnisse, die erteilten Mandate - da braucht man sich über die Polarisierung nicht zu wundern ...

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