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ich möchte aus optischen Gründen sog. Lampenschutzgitter für die vorderen Scheinwerfer anbauen. An den Rückleuchten oben und unten sind bei meinem Freelander schon solche Gitter angebaut.
Müssen diese Teile (vorn und hinten) eigendlich auch eingetragen werden? oder gibt es dafür eine ABE?
Hallo skyfox,die lampenschutzgitter haben die Teilenummer STC7962 bei Landrover und es ist keine ABE vorhanden,also müssen diese eingetragen werden,aber glaube nicht das es auffällt bei ner routine kontrolle oder bei der HU.
Hallo Ralf,
es gibt ein Gutachten, da Landrover so wie jeder andere Hersteller seine Fahrzeuge/Produkte abnehmen lassen muss, damit sie für den Verkehr zugelassen sind. Im Falle von original Zubehör ist somit das Mitführen einer ABE nicht zwingend erforderlich, aber im Zweifel nicht unbedingt verkehrt ;)
Ich schick dir gleich ne PN.
Wer soll es überprüfen ob der schon dran war oder nicht? Hat ebenfalls nie einer nachgefragt und eingetragen war der auch nicht. Mein Nachfolger hat nun auch wieder neu TÜV bekommen. Ohne Probleme:D:D
Hallo Ralf,
es gibt ein Gutachten, da Landrover so wie jeder andere Hersteller seine Fahrzeuge/Produkte abnehmen lassen muss, damit sie für den Verkehr zugelassen sind. Im Falle von original Zubehör ist somit das Mitführen einer ABE nicht zwingend erforderlich, aber im Zweifel nicht unbedingt verkehrt ;)
Ich schick dir gleich ne PN.
Viele Grüße
Freelandy
Korrekt! Original ohne ABE OK, im Zubehör oder über Ebay durch Zulieferer muss ABE dabei sein. Gibts aber meistens nicht.
Geb den Kollegen Recht, wo kein Kläger da kein Richter aber wenn man es korrekt haben will gilt Original oder Zubehör + ABE
Naja, was da vorn an jossis altem F1 prangt "Kuhfänger" zu nennen ist wohl übertrieben, ist eher ein Lampenbügel, denn damit, bei der Befestigung eine Kuh jagen zu wollen, grenzt schon an Selbstmord.:D:D:D Im Übriegen, hab ich mir Anfang letzten Jahres auch sowas angebaut, im Mai zum Tüv, und? Nichts. Keine ABE, Kein Eintrag, keine Nachfragen, nur mal drann gerüttelt ob "Er" lose ist. Hatte ich Glück? Kann sein, nächstes Jahr bin ich wieder drann, dann weis ich mehr. Und beim suchen dieser Verordnung, ist mir das hier aufgefallen:
also in köln beim tüv passiert eigentlich garnichts.
Wenn man mit nem geländewagen hinkommt und nen bullenfänger oder sowas dranbaut,interessiert das die nicht ob die eingetragen sind oder abe.
hab ich bei meinem alten grand vitara gesehen,dranmontiert tüv gemacht,und hab nachgefragt.
der meinte,es soll nicht übertrieben sein und nix selbst gebautes was man sieht und es muss fest sein.ansonsten ist das denen voll egal
Klar nur für die Optik, ich würde auch kein Geld dafür ausgeben, aber, es hat mal Jemand hier im Forum diesen Verschenkt, also bau ich Ihn auch an, zum Anderen, im Gelände ändert sich der Böschungswinkel, und das zum Nachteil, manch dicker Ast ist auch schon gegen geschlagen, also überlegt es Euch. :D:D:D
Kuhfänger, Ramme, Lampenbügel, Zierleiste...man kann es Fortführen...:D:D:D
...das ist richtig ;) jossidd, aber nur wenn er auch "nachgibt" wie in dem von Karsten geposteten Artikel beschrieben. Denn wenn er starr ist, und darum ging es auch bei diesen EU-Richtlinien, dann kommt der Schutz eher dem Fahrzeug als dem Fußgänger zu gute. Somit also ein "Fahrzeugschutzbügel" :D
genau so sehe ich das auch Karsten. Der Bullenfänger hat mein Auto vor einer Beule die von einem Fußgänger ausgegangen wäre geschützt. Laut Aussage der Polizei hat dieser sogar den Fußgänger geschützt:D:D
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