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Ich habe beim Stöbern in den Foren Folgendes gefunden:
"...Zurück zur Windenstoßstange. Es gibt irgendwo eine EU-Verordnung (ich finde sie aktuell nicht, und wäre dankbar, wenn sie Jemand, der sie kennt, sie hier verlinkt) die Folgendes sinngemäß besagt: Sonderanbauten im Frontbereich eines Fahrzeuges (Windenträger mit! Winde), die den Fußgängerschutz einschränken, sind zulässig bei Fahrzeugen mit einem zul.Ges.Gew. von mind. 2,5to. Das gilt bis Ende 2012. Ab 2013 ist es nur noch ab 3,5to zulässig. ..."
Hat jemand von Euch etwas davon gehört? Winde also besser noch 2012 anschaffen??
Das ist aus einem Beitrag im JEEP-Forum! Du gehst fremd???
Aber mal ernsthaft:
Da glaubt einer mal etwas gehört zu haben, interpretiert sich die Sache selbst irgendwie ...
Und schon gibt es wieder ein neues "Diskussionsthema"?
Nutzt er/sie einfach mal die Suchmaschine seines Vertrauens und guckt in die StVZO - §22a - §30c - die Anhänge.
Und die Diskussion ist beendet, bevor sie begonnen hat.
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